Akteure: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die bei der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft "Klima, Energie, Mobilität - Nachhaltigkeit" eingesetzte Arbeitsgruppe „AG EEWärmeG“ (Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) koordiniert die Umsetzung des EEWärmeG auf Länderebene. Beteiligt sind die entsprechenden Länderressorts und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Arbeitsgruppe stimmt sich fachlich mit den Ausschüssen der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) ab. Die Beschlüsse der Arbeitsgruppe haben nur empfehlenden Charakter | + | Die bei der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft "Klima, Energie, Mobilität - Nachhaltigkeit" eingesetzte Arbeitsgruppe „AG EEWärmeG“ (Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) koordiniert die Umsetzung des EEWärmeG auf Länderebene. Beteiligt sind die entsprechenden Länderressorts und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Arbeitsgruppe stimmt sich fachlich mit den Ausschüssen der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) ab. Die Beschlüsse der Arbeitsgruppe haben nur empfehlenden Charakter. |
+ | ==== Beratungsergebnisse der länderoffenen Arbeitsgruppe EEWärmeG der BLAG KliNa (2011) ==== | ||
+ | Hinsichtlich der Verwendung von Sonnenkollektoren verlangt das EEWärmeG, dass diese das EU-Zertifikat „Solar Keymark“ tragen. Ein solches Zertifikat kann aus technischen Gründen für Luftkollektoren nicht ausgestellt werden. Da Luftkollektoren jedoch eine sinnvolle Erfüllungsalternative bilden, sollten diese zugelassen werden, wenn sie 15 % des Wärmebedarfs decken können. Solange es für diesen Kollektortyp noch keine Zertifizierung gibt, kann deshalb hierauf verzichtet werden. Eine ergänzende Auslegung des Gesetzes ist rechtlich zulässig, eine förmliche Ausnahme ist nicht erforderlich. | ||
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+ | Die Hocheffizienzanforderungen nach der in Anlage V zum EEWärmeG genannten EU-Richtlinie 2004/8/EG gelten auch für große KWK-Kraftwerke. |
Version vom 24. September 2012, 11:12 Uhr
- Institutionen
- Akteure
Institutionen
Arbeitsgruppe EEWärmeG
Die bei der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft "Klima, Energie, Mobilität - Nachhaltigkeit" eingesetzte Arbeitsgruppe „AG EEWärmeG“ (Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) koordiniert die Umsetzung des EEWärmeG auf Länderebene. Beteiligt sind die entsprechenden Länderressorts und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Arbeitsgruppe stimmt sich fachlich mit den Ausschüssen der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) ab. Die Beschlüsse der Arbeitsgruppe haben nur empfehlenden Charakter.
Beratungsergebnisse der länderoffenen Arbeitsgruppe EEWärmeG der BLAG KliNa (2011)
Hinsichtlich der Verwendung von Sonnenkollektoren verlangt das EEWärmeG, dass diese das EU-Zertifikat „Solar Keymark“ tragen. Ein solches Zertifikat kann aus technischen Gründen für Luftkollektoren nicht ausgestellt werden. Da Luftkollektoren jedoch eine sinnvolle Erfüllungsalternative bilden, sollten diese zugelassen werden, wenn sie 15 % des Wärmebedarfs decken können. Solange es für diesen Kollektortyp noch keine Zertifizierung gibt, kann deshalb hierauf verzichtet werden. Eine ergänzende Auslegung des Gesetzes ist rechtlich zulässig, eine förmliche Ausnahme ist nicht erforderlich.
Die Hocheffizienzanforderungen nach der in Anlage V zum EEWärmeG genannten EU-Richtlinie 2004/8/EG gelten auch für große KWK-Kraftwerke.