„Integriertes Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) 2007 („Meseberger Beschlüsse“): Unterschied zwischen den Versionen

 
Zeile 1: Zeile 1:
 
== [[Media: 2007_Eckpunkte_für_ein_integriertes_Energie-_und_Klimaprogramm_klimapaket_aug2007.pdf|„Integriertes Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) 2007 („Meseberger Beschlüsse“)]] ==
 
== [[Media: 2007_Eckpunkte_für_ein_integriertes_Energie-_und_Klimaprogramm_klimapaket_aug2007.pdf|„Integriertes Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) 2007 („Meseberger Beschlüsse“)]] ==
  
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat im Frühjahr dieses Jahres unter
+
Im Zuge der Integration Deutschlands in die europäischen Energie- und Klimapolitik, der europäischen Richtungsentscheidung vom Frühjahr 2007 und der deutschen Ratspräsidentschaft, traf sich das Bundeskabinett am 3. Juli 2007 zu einem Energiegipfel in Meseberg. Hinsichtlich der Erreichung der Klimaschutzziele, der Ziele für den Ausbau der EE und der Steigerung der Energieeffizienz wurden 30 Gesetzesvorhaben in das "Integrierte Energie- und Klimaprogramm" integriert.
deutscher Präsidentschaft die Weichen für eine integrierte europäische Klima- und Energiepolitik
+
Für die Beschleunigung der Diffusion der EE-Wärme wurde die Etablierung eines Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) beschlossen[[http://ee-waerme-info.i-ner.de/index.php?title=Erneuerbare-Energien-W%C3%A4rmegesetz_%28EEW%C3%A4rmeG%29]]. Ziel war es, den Anteil der EE an der Wärmebereitstellung von 6 % im Jahr 2006 auf 14 % im Jahre 2020 zu erhöhen.
gestellt. Dazu gehören anspruchsvolle Klimaschutzziele ebenso wie Ziele für den
+
Im Unterschied zum EEWärmeG von 2009 wurde eine Nutzungspflicht von EE für den Neubau (15 %) und den Gebäudebestand (10 %) vorgesehen. Die Nutzungspflicht konnte im damaligen Vorschlag durch Unterschreitung des jeweils geltenden EnEV-Niveaus um 15 % substituiert werden. Auch war eine Härtefall-/Befreiungs- bzw. Entfallsregelung in der Nutzungspflicht wenn sie in Einzelfällen unverhältnismäßig sein sollte vorgesehen.
Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz. Mit den vorgelegten
+
Eine finanzielle Beihilfe sollte über die Aufstockung des Marktanreizprogrammes auf bis zu 305 Mio. Euro vorgenommen werden. Allerdings sollten diese Fördermittel ausgezahlt werden, wenn ein Gebäude über die gesetzliche Nutzungspflicht mit EE-Wärme- oder innovativen Technologien ausgestattet werden sollte<ref>Bundesregierung (2007): Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm, Meseberg.</ref>.
Eckpunkten für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm setzt die Bundesregierung
+
Das IKEP gilt als wichtiger Schritt zur Verwirklichung des seit Anfang des 21. Jahrhunderts diskutierten EE-Wärme-Gesetzes.
die europäischen Richtungsentscheidungen auf nationaler Ebene durch ein konkretes
 
Maßnahmenprogramm um. Leitschnur bleibt das Zieldreieck aus Versorgungssicherheit,
 
Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Das integrierte Energie- und Klimaprogramm
 
greift die Aussagen der Regierungserklärung vom 26. April 2007 und die Ergebnisse des
 
Energiegipfels vom 3. Juli 2007 auf.
 
2. Die Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms wird so ausgerichtet, dass die Klimaziele
 
in einem kontinuierlichen Prozess bis 2020 erreicht und die erforderlichen Maßnahmen
 
kosteneffizient ausgestaltet werden. Dies wird durch ein alle zwei Jahre durchgeführtes Monitoring
 
überprüft. Auch wird die Bundesregierung eine Folgenabschätzung mit den Kriterien
 
Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen unter Einbeziehung von Wirtschaft,
 
Verbrauchern und Wissenschaft vornehmen.
 
3. Die Bundesregierung kann bei Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms auf den im
 
Emissionshandel erreichten Ergebnissen aufbauen. 58 % der CO2-Emissionen entfallen auf
 
den emissionshandelspflichtigen Sektor. Mit dem verabschiedeten und in Kraft getretenen
 
Zuteilungsgesetz 2012 wird erreicht, dass in der zweiten Handelsperiode 2008 - 2012 die
 
CO2-Emissionen der Anlagen um 57 Mio. t gegenüber der ersten Handelsperiode 2005 -
 
2007 abgesenkt werden.
 
4. Der Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht alleine von der Bundesregierung
 
bewältigt werden kann. Vielmehr sind Wirtschaft, Länder und Kommunen aufgefordert,
 
ihrerseits den notwendigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
 
5. Die Herausforderungen des weltweiten Klimawandels sind auf das Engste mit der Frage
 
verknüpft, wie unter den Bedingungen einer weltweit steigenden Energienachfrage in Zukunft
 
die Versorgungssicherheit zu wirtschaftlichen Preisen gewährleistet und so insgesamt
 
eine nachhaltige Energieversorgung verwirklicht werden kann. Eine ambitionierte Strategie
 
zur Steigerung der Energieeffizienz und der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien sind
 
die richtige Antwort, um die Emission der Treibhausgase zu reduzieren.
 
5
 
6. Das klimapolitisch Notwendige kann und muss so ausgestaltet werden, dass es auch
 
energiepolitisch sinnvoll ist und Wachstum und Beschäftigung Rechnung trägt. Dazu gehört,
 
dass Energiewirtschaft und Industrie verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen
 
für ihre Investitionen haben. Gleichzeitig benötigen die Verbraucher kosteneffiziente Lösungen
 
und transparente Rahmenbedingungen für ihre Konsum- und Investitionsentscheidungen.
 
7. DieWahl zwischen verschiedenen klimafreundlichen Technologien soll durch staatliche
 
Vorgaben so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Von dem Maßnahmenpaket gehen
 
Impulse für Innovationen aus. Die Bundesregierung unterstützt deshalb mit zusätzlichen Mitteln,
 
die im Rahmen der High Tech-Strategie vereinbart worden sind, die Forschung und
 
Entwicklung im Bereich Energietechnologien und Klimaschutz.
 
8. Für das Haushaltsjahr 2008 stehen für die Klimapolitik im Bundeshaushalt insgesamt 2,6
 
Mrd. €(einschließlich bis zu 400 Mio. €aus der Veräußerung von Emissionszertifikaten) zur
 
Verfügung. Dies sind im gesamten Bundeshaushalt 1,8 Mrd. €mehr als im Haushalt 2005
 
und entspricht einer Steigerungsrate von rund 200 Prozent.
 
Auch in den kommenden Haushaltsjahren 2009 ff wird der Ausbau einer effizienten Energieund
 
Klimapolitik im Einklang stehen müssen mit den Konsolidierungszielen der Bundesregierung,
 
ihrer verabschiedeten Finanzplanung bis 2011 und der notwendigen weiteren Rückführung
 
der Neuverschuldung des Bundes.
 
Zusätzliche Ausgaben für den Klimaschutz können daher aus möglichen zusätzlichen Einnahmen
 
der Auktionierung von Emissionszertifikaten und aus noch zu verhandelnden Anteilen
 
eventueller Steuermehreinnahmen oder Umschichtungen im Bundeshaushalt zu finanzieren
 
sein. Darüber entscheidet das Bundeskabinett im Rahmen seiner künftigen Haushaltsplanberatungen.
 
9. Mit unserer nationalen Klimaschutzpolitik stellen wir uns unserer Verantwortung und geben
 
Beispiel für andere. Um den weltweiten Klimawandel wirksam begrenzen zu können, ist
 
aber ein gemeinsames Handeln auf internationaler Ebene eine entscheidende Voraussetzung.
 
Hierzu sind wir beim G8-Gipfel in Heiligendamm ein gutes Stück vorangekommen. Für
 
die Zeit nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls 2012 brauchen wir ein umfassendes internationales
 
Abkommen, in dem sich alle Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsredu6
 
zierungen und die großen Schwellenländer zu angemessenen Klimaschutzbeiträgen verpflichten.
 
10. Mit den vorgelegten Eckpunkten für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm setzt
 
die Bundesregierung die europäischen Richtungsentscheidungen auf nationaler Ebene
 
durch ein konkretes Gesetzgebungs- und Maßnahmenprogramm um. Eine Energie- und
 
Klimapolitik ist nur in dem Maße glaubwürdig, wie ihre ambitionierten Ziele auch durch konkrete
 
Maßnahmen umgesetzt werden. In das Programm fließen auch die Ergebnisse des nationalen
 
Energiegipfels und die Berichte der Arbeitsgruppen ein. Wie dort von den Teilnehmern
 
übereinstimmend festgestellt wurde, bleibt für die Bundesregierung das Zieldreieck aus
 
Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit Richtschnur der Energiepolitik.
 
11. Im Kern geht es bei dem Gesetzgebungs- und Maßnahmenprogramm um eine Optimierungsaufgabe.
 
So geht es beispielsweise darum, wie die Stromerzeugung aus erneuerbaren
 
Energien optimal in die zukünftige Stromversorgung integriert werden kann. Was ist
 
der wirtschaftlich vernünftige Weg, um den bisher schleppenden Ausbau der hoch eff izienten
 
Kraft-Wärme-Kopplung voranzubringen? Wie kann durch eine verbesserte Kennzeichnung
 
oder weiter entwickelte Leitlinien für die öffentliche Vergabe von Aufträgen die Marktdurchdringung
 
mit energieeffizienten Produkten erhöht werden? Wie können durch eine Kombination
 
aus verbindlichen Standards zur Energieeffizienz von Gebäuden, staatlicher Förderung,
 
sowie Information der Verbraucher und Eigentümer auch anhand guter Beispiele die enormen
 
und vergleichsweise kostengünstigen Effizienzpotenziale insbesondere im Gebäudebestand
 
mobilisiert werden? Wie können integrierte Lösungsansätze beim einzelnen Gebäude
 
und im quartiersbezogenen und gesamtstädtischen Umfeld gefunden werden?
 
12. Die Zielsetzung des Maßnahmenprogramms wird durch eine Energieaußenpolitik flankiert,
 
die ihren Beitrag dazu leistet, dass die Versorgung mit fossilen Energieträgern gewährleistet
 
ist und gleichzeitig der Ausbau nachhaltiger Energiestrukturen in allen Ländern vorankommt.
 
Dazu bedarf es eines langfristig angelegten Dialogs insbesondere zwischen den Industrie-
 
und Schwellenländern sowie der Zusammenarbeit bei der Modernisierung des
 
Kraftwerkparks, beim Ausbau erneuerbarer Energien, bei der Steigerung der Energieeffizienz
 
und somit bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen.
 
13. Der nationale Mix der eingesetzten Energieträger wird nicht durch die Bundesregierung
 
festgelegt, sondern ist das Ergebnis der Entscheidungen der verantwortlichen Akteure auf
 
7
 
der Grundlage der nationalen und europäischen Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung
 
ist der Auffassung, dass der Ersatz ineffizienter Kohle- und Braunkohlekraftwerke durch
 
neue und hoch effiziente Kraftwerke einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Modernisierung
 
der Stromversorgung leistet. Die im Zuteilungsgesetz deutlich gesenkten Obergrenzen
 
für die Emissionen von Kohlendioxid gewährleisten, dass die nationalen Klimaschutzziele
 
eingehalten werden. In der dritten europäischen Handelsperiode ab 2013 werden
 
die Obergrenzen weiter abgesenkt. Um ihre Obergrenzen nicht zu überschreiten, können
 
Anlagenbetreiber Emissionsrechte zukaufen, Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekten
 
im Ausland (CDM/JI) realisieren oder – längerfristig – Kohlendioxid abscheiden und speichern
 
(CCS-Technologien). Für CCS muss - wie im Programm vorgesehen - der erforderliche
 
Rechtsrahmen geschaffen werden.
 
14. In der Gesellschaft und in der Bundesregierung gibt es über die zukünftige Bedeutung
 
der Kernenergie unterschiedliche Auffassungen. Dies hindert die Bundesregierung aber nicht
 
daran, klimaschutz- und energiepolitisch notwendige Entscheidungen zu treffen. Wie die europäischen
 
Beschlüsse zeigen, sind eine ambitionierte Effizienzstrategie und der Ausbau der
 
erneuerbaren Energien unabhängig von diesem Punkt sinnvoll.
 
15. Es ist für unsere Volkswirtschaft wichtig, dass auch unter den veränderten Rahmenbedingungen
 
das Produzierende Gewerbe und die energieintensive Industrie weiterhin international
 
wettbewerbsfähig sind. Unter den Teilnehmern am Energiegipfel bestand Einvernehmen,
 
dass die großen wirtschaftlichen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz
 
insbesondere auf der Nachfrageseite liegen, im Gebäudebestand, im Verkehr, im Produktbereich
 
und in der mittelständischen Wirtschaft. Dagegen haben Unternehmen des Produzierenden
 
Gewerbes, insbesondere energieintensive Betriebe, bei denen der Energieeinsatz
 
einen wesentlichen Kostenfaktor ausmacht, schon heute einen Anreiz, bestehende Effizienzpotenziale
 
zu nutzen. Dieser Anreiz wird durch den Emissionshandel noch verstärkt.
 
16. Mit ihrer Effizienzstrategie setzt die Bundesregierung wesentliche Modernisierungsimpulse.
 
Wer energiesparende Maschinen und Pumpen produziert und Fahrzeuge
 
mit einem geringen Kraftstoffverbrauch herstellt, hat bei steigenden Energiepreisen auf dem
 
heimischen Markt, aber auch auf den Exportmärkten Wettbewerbsvorteile. Wenn wir im Verkehr,
 
bei Heizung und Warmwasser den Öl- und Gasverbrauch deutlich vermindern, verringern
 
wir die Abhängigkeit von Energieimporten und senken die Kraftstoffkosten bzw. die
 
Heizungsrechnung der Verbraucher. Impulse für Forschung und Entwicklung, Anhebung verbindlicher
 
Effizienzstandards für Gebäude und Produkte sowie ökonomische Anreize zur
 
8
 
Markteinführung energieeffizienter Produkte gehören zum Paket der Maßnahmen. Wie auch
 
bei den erneuerbaren Energien wird Deutschland seine international führende Rolle bei den
 
Energieeffizienztechnologien weiter ausbauen. Die Bundesregierung wird dies im Rahmen
 
einer wirksamen Exportoffensive unterstützen.
 
  
14 Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
+
{{PDF}}
Ist: Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmebereitstellung betrug 6,0% im Jahr
+
 
2006 und ist in den letzten Jahren nur langsam gewachsen (2005: 5,4%). Die Technologien
+
== Quellen und weiterführende Hinweise ==
hierfür sind breit vorhanden, es fehlt noch an der Marktdurchdringung, zum Teil
+
<references/>
auch wegen fehlender Wirtschaftlichkeit. Die Erneuerbaren Energien sind im Wärmemarkt
 
der „schlafende Riese“.
 
Ziel: Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien am Wärmeverbrauch auf 14% im
 
Jahr 2020 .
 
Maßnahme:
 
1. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz:
 
Es wird eine Pflicht zur anteiligen Nutzung von Erneuerbaren Energien eingeführt.
 
Dabei können neben solarer Strahlungsenergie und Wärmepumpen auch andere
 
Erneuerbare Energien, sowie KWK (z. B. Fernwärme oder Brennstoffzellen) zum
 
Einsatz kommen. Beim Einsatz solarer Strahlungsenergie ist eine Nutzungspflicht
 
von 15% im Neubau, im Bestand bei grundlegender Sanierung 10 % vorgesehen.
 
Der Anteil der Erneuerbaren Energien wird zukünftig ausgewiesen und wie bisher
 
auf die Erfüllung der energetischen Anforderungen angerechnet. Die Pflicht kann
 
alternativ auch durch quartiersbezogene Lösungen oder durch eine Unterschreitung
 
des jeweils geltenden EnEV- Niveaus um 15 %. Städtebaulichen Belangen,
 
z.B. in Innenstädten, wird Rechnung getragen.
 
Härtefall-/Befreiungs- bzw. Entfallensregelung der Nutzungspflicht, wenn Nutzungspflicht
 
oder ersatzweise Erfüllung im Einzelfall unverhältnismäßig sein würde.
 
Das Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien wird auf bis zu 350 Mio. €verstärkt
 
(finanziert aus Auktionierungserlösen). Erst die Planbarkeit führt zum Aufbau
 
einer leistungsfähigen Branche (ähnlich EEG). Fördermittel sollen insbesondere
 
eingesetzt werden, wenn der Eigentümer über die gesetzliche Nutzungspflicht hinausgeht
 
oder innovative Technologien einsetzt.
 
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wahrt den Grundsatz der wirtschaftlichen
 
Vertretbarkeit und wird mit den fachlichen Vorgaben der EnEV abgeglichen.
 
28
 
2. Quartiersbezogene Lösungen zur Wärmebereitstellung durch Erneuerbare Energien
 
sollen in Verzahnung mit baurechtlichen Vorschriften voran gebracht werden.
 
Federführung: BMU für EEWärmeG, BMVBS/BMWi für EnEV und fachlichen Abgleich
 
mit Wärmegesetz
 

Aktuelle Version vom 23. Juni 2014, 10:18 Uhr

„Integriertes Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) 2007 („Meseberger Beschlüsse“)

Im Zuge der Integration Deutschlands in die europäischen Energie- und Klimapolitik, der europäischen Richtungsentscheidung vom Frühjahr 2007 und der deutschen Ratspräsidentschaft, traf sich das Bundeskabinett am 3. Juli 2007 zu einem Energiegipfel in Meseberg. Hinsichtlich der Erreichung der Klimaschutzziele, der Ziele für den Ausbau der EE und der Steigerung der Energieeffizienz wurden 30 Gesetzesvorhaben in das "Integrierte Energie- und Klimaprogramm" integriert. Für die Beschleunigung der Diffusion der EE-Wärme wurde die Etablierung eines Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) beschlossen[[1]]. Ziel war es, den Anteil der EE an der Wärmebereitstellung von 6 % im Jahr 2006 auf 14 % im Jahre 2020 zu erhöhen. Im Unterschied zum EEWärmeG von 2009 wurde eine Nutzungspflicht von EE für den Neubau (15 %) und den Gebäudebestand (10 %) vorgesehen. Die Nutzungspflicht konnte im damaligen Vorschlag durch Unterschreitung des jeweils geltenden EnEV-Niveaus um 15 % substituiert werden. Auch war eine Härtefall-/Befreiungs- bzw. Entfallsregelung in der Nutzungspflicht wenn sie in Einzelfällen unverhältnismäßig sein sollte vorgesehen. Eine finanzielle Beihilfe sollte über die Aufstockung des Marktanreizprogrammes auf bis zu 305 Mio. Euro vorgenommen werden. Allerdings sollten diese Fördermittel ausgezahlt werden, wenn ein Gebäude über die gesetzliche Nutzungspflicht mit EE-Wärme- oder innovativen Technologien ausgestattet werden sollte[1]. Das IKEP gilt als wichtiger Schritt zur Verwirklichung des seit Anfang des 21. Jahrhunderts diskutierten EE-Wärme-Gesetzes.



Diesen Artikel als PDF herunterladen
© 2015 - Alle Rechte vorbehalten. INER-Logo Wort-Bild.jpg

Leerzeile

Quellen und weiterführende Hinweise

  1. Bundesregierung (2007): Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm, Meseberg.