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− | * '''Institutionen'''
| + | Die Darstellung der spartenbezogenen Akteure erfolgt jeweils separat für folgende Akteursgruppen: |
− | * '''Akteure'''
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− | == Institutionen ==
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− | === Arbeitsgruppe EEWärmeG ===
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− | Die bei der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft "Klima, Energie, Mobilität - Nachhaltigkeit" eingesetzte Arbeitsgruppe „AG EEWärmeG“ (Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) koordiniert die Umsetzung des EEWärmeG auf Länderebene. Beteiligt sind die entsprechenden Länderressorts und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Arbeitsgruppe stimmt sich fachlich mit den Ausschüssen der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) ab. Die Beschlüsse der Arbeitsgruppe haben nur empfehlenden Charakter. | |
− | ==== Beratungsergebnisse der länderoffenen Arbeitsgruppe EEWärmeG der BLAG KliNa (2011) ====
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− | Hinsichtlich der Verwendung von Sonnenkollektoren verlangt das EEWärmeG, dass diese das EU-Zertifikat „Solar Keymark“ tragen. Ein solches Zertifikat kann aus technischen Gründen für Luftkollektoren nicht ausgestellt werden. Da Luftkollektoren jedoch eine sinnvolle Erfüllungsalternative bilden, sollten diese zugelassen werden, wenn sie 15 % des Wärmebedarfs decken können. Solange es für diesen Kollektortyp noch keine Zertifizierung gibt, kann deshalb hierauf verzichtet werden. Eine ergänzende Auslegung des Gesetzes ist rechtlich zulässig, eine förmliche Ausnahme ist nicht erforderlich.
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− | Die Hocheffizienzanforderungen nach der in Anlage V zum EEWärmeG genannten EU-Richtlinie 2004/8/EG gelten auch für große KWK-Kraftwerke.
| + | * '''[[Politische und administrative Akteure|Politik und Administration]]''' |
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− | === Amtschefkonferenzen (ACK) der Umweltministerkonferenzen (UMK)===
| + | * '''[[Akteure mit Einfluss auf die Technikentscheidung|Einfluss auf Technikentscheidung]]''' |
− | Die seit 1998 zwei Mal jährlich stattfindende Umweltministerkonferenz (UMK) ist eine Fachministerkonferenz, in der die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren des Bundes und der Länder mit Stimmrecht vertreten sind. Sie dient vorrangig der umweltpolitischen Koordination der für den Umweltbereich zuständigen Ressortleitungen der Bundesländer. Die Beschlüsse der UMK haben keine unmittelbar rechtlich bindende Wirkung, sollen aber eine möglichst einheitliche Umsetzung von umweltrelevanten Gesetzen in den Ländern vorbereiten und umweltpolitische Akzente Weichen für die Zukunft stellen. Jede UMK wird durch eine Amtschefkonferenz (ACK) inhaltlich vorbereitet. Die Durchführung und Organisation obliegt den Bundesländern nach turnusgemäßer alphabetischer Reihenfolge.
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− | Die Bearbeitung der Aufträge der ACK/UMK und regelmäßige Berichterstattung an die ACK/UMK wurde durch einen _____ von der UMK eingerichteten „Bund-Länder-Arbeitskreis Energie und Umwelt“ übernommen. Im Jahr ______wurde dieser Arbeitskreis in die „Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Entwicklung“ integriert. Die BLAG NE war von _____ bis tätig und wurde 2007 von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie, Mobilität - Nachhaltigkeit (BLAG KliNa ) bis heute fortgeführt.
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− | ==== 21. Amtschefkonferenz am 21./22.04.1998====
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− | Anforderungen aus Sicht der UMK an eine "Neue Energiesparverordnung"
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− | Beschluss:
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− | Die Amtschefkonferenz vom 21.04.1998 empfahlt der Umweltministerkonferenz folgenden Beschluss:
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− | 1. Die Umweltministerkonferenz nimmt den beiliegenden Bericht des Arbeitskreises Umwelt und Energie zur Kenntnis.
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− | 2. Die Umweltministerkonferenz begrüßt die jetzt geplante Novellierung der Wärmeschutzverordnung und ihre Zusammenführung mit der Heizungsanlagenverordnung zu einer neuen Energiesparverordnung.
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− | 3. Die Umweltministerkonferenz bittet die Bundesregierung, die ausstehende Novellierung zügig vorzunehmen und dabei die in dem Bericht genannten Empfehlungen zu berücksichtigen.
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− | 4. Vor allem hält es die Umweltministerkonferenz aus Gründen des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung für zwingend erforderlich, dass die Novellierung zu einer bedeutenden Reduzierung des Primärenergieverbrauchs führt.
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− | ==== 27. Amtschefkonferenz am 3./4. Mai 2001====
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− | Top 46/47: Kraft-Wärme-Kopplungspolitik und Stand der Umsetzung des nationalen Klimaschutzprogramms
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− | Beschluss:
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− | 1. Die ACK nimmt den Bericht des Bundes zur Kenntnis und bittet das BMU, zur bevorstehenden 56. UMK erneut aktuell zu berichten.
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− | Die ACK empfiehlt der UMK folgenden Beschluss:
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− | 2. Die UMK bittet die Bundesregierung, mit dem gebotenen Nachdruck darauf hinzuwirken, dass das mehrfach angekündigte und politisch beschlossene Ziel einer Minderung der CO2 – Emission von 23 Mio. t bis zum Jahr 2010 durch die Bestandssicherung, den Aus- und Zubau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sichergestellt wird.
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− | 3. Die UMK bekräftigt die Auffassung, dass die Sicherung und der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung als umwelt- und ressourcenschonende Elektrizitätserzeugung und Wärmegewinnung einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutzleisten kann.
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− | 4. Die UMK stellt fest, dass die Instrumentendebatte zur langfristigen Sicherung und der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung nicht zu Ende geführt ist. In einer ergebnisoffenen Diskussion sollten Klärungen zu
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− | - Kraft-Wärme-Kopplungs -Quotenregelung mit börsenfähigem Zertifikathandel,
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− | - Zertifizierung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen,
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− | - Festlegung von Effizienzkriterien für Kraft-Wärme-Kopplungs –Anlagen,
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− | - Monitoring zum Feststellen des Erreichens von CO2-Minderungszielen durch Kraft-Wärme-Kopplungs - Einbindung von industriellen Kraft-Wärme-Kopplungs -Anlagen in das gem. §7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vorgesehene KWK Ausbaugesetz
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− | - und anderen geeigneten Mitteln zur Erreichung der energie- und klimapolitischenZiele bei Anwendung der KWK angestrebt werden.
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− | 5. Die UMK teilt die Auffassung, dass - entsprechend den Zielsetzungen der Europäischen Union (EU) - der gezielte Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten kann und muss. Sie stellt zugleich fest, dass das prioritäre Interesse an der KWK nicht im Bestandsschutz von Kraft-Wärme-Kopplungs -Anlagen liegt, sondern im Klimaschutz und der Ressourcenschonung.
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− | Ihr Ausbau liefert darüber hinaus wichtige Impulse für Versorgungssicherheit, Beschäftigung und Wertschöpfung in Deutschland. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass durch den Einsatz von Brennstoffzellen, deren Marktreife erst in einigen Jahren zu erwarten ist, eine weitere Dezentralisierung der Energieversorgungdurch Kraft-Wärme-Kopplungs -Anlagen zu rechnen ist.
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− | 6. Die UMK bittet den Arbeitskreis „Energie und Umwelt“, die klimaschutzbezogene Instrumentendebatte unter besonderer Berücksichtigung der im Bericht des Bundesdargestellten aktuellen Entwicklung weiter zu führen und dabei auch in einen Dialog mit dem Arbeitskreis „Energiepolitik“ der Wirtschaftsministerkonferenz(WMK) einzutreten. Der Arbeitskreis „Energie und Umwelt“ berichtet der 58. UMK über das Ergebnis.
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− | ==== 28. Amtschefkonferenz am 15./16. November 2001====
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− | TOP 47: Kraft-Wärme-Kopplungspolitik und Stand der Umsetzungdes nationalen Klimaschutzprogramms
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− | Beschluss:
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− | Die Amtschefkonferenz empfiehlt der Umweltministerkonferenz folgenden Beschluss:
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− | 1. Die UMK stellt fest, dass die Weiterführung der mit Beschluss zu TOP 30 der56. UMK dem Arbeitskreis Energie und Umwelt aufgetragenen Untersuchung unter Beachtung der Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes - Drucksache 644/01 (Beschluss) vom 27. September 2001 -entbehrlich geworden ist.
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− | 2. Die UMK bittet den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, bis spätestens zur 64. UMK einen Bericht mit Zwischenergebnissen des Monitoring über die Entwicklung des Beitrags der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zur stetigen Verminderung von Klimagasen aus der Versorgung mit Strom und Wärme und mit einer belastbaren Abschätzung der in den Folgejahren bis 2010 zu erwartenden weiteren Entwicklung zu erstatten.
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− | 3. Die UMK bittet den Bund weiter, für den Fall der Verfehlung des vorgesehenen Beitrags der KWK zum Klimaschutzziel bis spätestens 2005 eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die mit Wirkung ab 2006 den notwendigen Beitrag der KWK zu dessen Erfüllung sicherstellt.
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− | ==== 31. Amtschefkonferenz am 07. Mai 2003====
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− | TOP 41: Novellierung des Gesetzes für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG) und Förderung des Wärmemarktes auf Basis regenerativer Energien
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− | Berichterstatter: Mecklenburg-Vorpommern / AK Energie und Umwelt
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− | Es wurde kein Beschluss gefasst.
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− | Der Tagesordnungspunkt wird erneut zur vACK aufgerufen.
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− | ==== 36. Amtschefkonferenz am 2. und 3. November 2005====
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− | TOP 27: Ausbau der Bioenergienutzung
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− | Beschluss:
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− | Die Amtschefkonferenz empfiehlt der Umweltministerkonferenz folgenden Beschluss:
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− | (Anmerkung: Zu den Ziffern 1 bis 4 und 6 bis 9 wurde bereits Einvernehmen erzielt; zu Ziffer 5 besteht noch ein Dissens.)
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− | 1. Angesichts der Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten und den immer mehr spürbaren Folgen des Klimawandels hält es die UMK für notwendig, den nachhaltigen Ausbau der Nutzung von Biomasse im Energiesektor weitervoranzutreiben. Eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für die stoffliche Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen darf dabei nicht vernachlässigt werden.
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− | 2. Die UMK stimmt mit der EU-Kommission darin überein, dass nur mit einem klaren gemeinschaftlichen Ansatz, wie von dem in Vorbereitung befindlichen EU Biomasse-Aktionsplan gefordert, und den entsprechenden Instrumenten und Rahmenbedingungen die nachhaltige Sicherung und Nutzung ausreichender Biomassepotenziale in der EU möglich ist. Sie unterstützt die vom Europäischen Parlament geforderte Formulierung von Zielen auf europäischer Ebene für den Beitrag der erneuerbaren Energien zur Energieversorgung. Nachdem auf europäischer Ebene bereits Ziele für den Beitrag der erneuerbaren Energien zur Strom- und Kraftstoffversorgung formuliert wurden, sollte nunmehr der Wärmemarkt und hier besonders die Bioenergie in den Fokus gerückt werden.
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− | 7. Für den Ausbau der Nutzung von Bioenergieträgern auf dem Wärmemarkt hat sich das – durch Förderprogramme der Länder flankierte – Marktanreizprogramm des Bundes insgesamt bewährt. Da die investive Förderung derzeit das einzige Instrument für den Wärmemarkt ist, sollte die Förderung fortgeführt werden. Mittelfristig ist es nach Auffassung der UMK sinnvoll, ein haushaltsunabhängiges Instrument für den Wärmemarkt zu entwickeln und einzuführen.
| + | * '''[[Akteure feste Biomasse|Feste Biomasse]]''' |
− | 8. Die UMK begrüßt die gegenwärtig laufenden Untersuchungen zur Verbrennung von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen. Sie bittet das Bundesumweltministerium zu prüfen, ob die Ergebnisse der Untersuchungen die Aufnahme von Getreide als Regelbrennstoff in die 1. BImSchV zulassen. Nach Auffassung der UMK ist die energetische Verwertung von Getreide in Biogasanlagen oder größeren immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Verbrennungsanlagen eine gute Alternative, da hier die energetische Effizienz vergleichsweise hoch ist und keine größeren Probleme bezüglich der Anforderungen des Immissionsschutzes entstehen.
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− | 9. Mit Blick auf die Tatsache, dass an geeigneten Standorten von Biogasanlagen vielfach keine Wärmenutzung möglich ist, hält die UMK die Strategie der Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität zum Zweck der Einspeisung in das Erdgasnetz für vielversprechend. Mit der im Juli 2005 in Kraft getretenen Novellierung des Energiewirtschaftsrechts wurden die Rahmenbedingungen verbessert, allerdings ist nach Einschätzung von Fachleuten – unter anderem dem aktuellen Gutachten des Instituts für Energetik und Umwelt im Auftrag der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe – weiterhin keine Wirtschaftlichkeit und damit auch kein ausreichender Impuls zur Realisierung von Projekten gegeben. Die UMK bittet das Bundesumweltministerium um Prüfung, welche weiteren Schritte notwendig sind, um die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz zu realisieren.
| + | * '''[[Akteure Solarthermie|Solarthermie]]''' |
− | Protokollerklärung der Länder Berlin, Bremen und Saarland zu Ziff. 8:
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− | Die Verbrennung von Getreide als Regelbrennstoff wird aus ethischen Gründen abgelehnt.
| + | * '''[[Akteure Erd- und Umweltwärme|Erd- und Umweltwärme]]''' |
− | ==== 37. Amtschefkonferenz am 22. und 23. Mai 2006====
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− | TOP 33: Bericht über die verstärkte Nutzung der erneuerbaren Energien im
| + | * '''[[Akteure Solare Kühlung|Solare Kühlung]]''' |
− | Wärmemarkt
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− | Beschluss:
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− | Die Amtschefkonferenz empfiehlt der Umweltministerkonferenz folgenden Beschluss:
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− | 1. Die Umweltministerkonferenz nimmt den Bericht der BLAG NE über ausgewählte Möglichkeiten der Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt zur Kenntnis .
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− | 2. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten das BMU, neben den im Bericht vorgeschlagenen Modellen, zusätzlich die vom BMU vorgeschlagenen Instrumente insbesondere in den Bereichen Investitionsförderung, Steuererleichterung und internationaler Aktivitäten zu untersuchen und diese in einen begleitenden Konsultationsprozess einzubeziehen. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten das BMU, die Länder über die BLAG NE an weiteren Diskussionen und Sondierungen zu beteiligen.
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− | ==== 38. Amtschefkonferenz am 25. und 26. Oktober 2006====
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− | TOP 31: Instrumente zur verstärkten Nutzung der erneuerbaren Energien im
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− | Wärmemarkt
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− | Beschluss:
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− | Die Amtschefkonferenz empfiehlt der Umweltministerkonferenz folgenden Beschluss:
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− | 1. Jede Tonne vermiedenes CO2 im Wärmebereich ist der kostengünstigste Klimaschutz. Daher sollen vor allem die eingeführten Marktanreizprogramme sowie das CO2 Gebäudesanierungsprogramm fortgeführt und ausgebaut werden.
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− | 2. Die UMK stellt erneut fest, dass der Wärmemarkt für den kostengünstigen Einsatzvon erneuerbaren Energien große Potentiale bietet, die noch nicht ausgeschöpft werden. Im Sinne einer schlüssigen Gesamtstrategie sollten daher besonders kostengünstige Einsatzmöglichkeiten (wie z.B. die Festsetzung in der Bauleitplanung),bei denen sich Instrumente teilweise auch schon bewährt haben, konsequent genutzt und ggf. weiterentwickelt werden.
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− | 3. Das Bundesumweltministerium hat die gemeinsam mit den Ländern entwickelten Modelle für ein neues Instrument auf Bundesebene im Rahmen eines Konsultationsverfahrenseiner breiten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren bitten das BMU, die Länder zügig über die Ergebnisse des Konsultationsprozesses zu informieren.
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− | 4. Laufende und geplante Maßnahmen der Länder zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt erfordern eine konzeptionell schlüssige Verzahnung mit ggf. neuen Instrumenten auf Bundesebene. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren bitten das BMU, die Länder an der Konzeption weiter zu beteiligen. Beider Konzeptionsgestaltung sind Praktikabilität im Vollzug zu beachten sowie eine weitere Belastung der Verbraucher zu vermeiden.
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− | ==== 39. Amtschefkonferenz am 24. Mai 2007====
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− | TOP 11: Maßnahmen zur Erreichung der europäischen Klimaschutzziele in Deutschland im Rahmen der EU-Lastenteilung
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− | Empfehlung für UMK:
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− | 6. Die Umweltministerkonferenz ist der Auffassung, dass der Erneuerung des deutschen Kraftwerkparks bei der mittel- und langfristigen Erreichung anspruchsvoller Klimaschutzziele eine besondere Rolle zukommt. Ziel muss es sein, durch Nutzung der Abwärme (Kraft-Wärme-Kopplung) den Wirkungsgrad deutlich zu erhöhen. Für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vorzulegen.
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− | 7. Ausbau der Erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 16% des Primärenergieverbrauchs bis 2020 durch geeignete Maßnahmen auf allen drei Teilmärkten Strom, Wärme und Kraftstoffe – u.a. durch eine EEG-Novelle in 2008 und die zügige Umsetzung eines regenerativen Wärmegesetzes, mit dem der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf dem Wärmemarkt forciert wird.
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− | ==== 40. Amtschefkonferenz vom 14. – 15. November 2007====
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− | TOP 32 / 33: Nachhaltiger Klimaschutz durch energetische Nutzung von Biomasse
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− | Empfehlung für UMK:
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− | 2. Die Chancen der Biomassenutzung sind umso größer, je effizienter der Einsatz und die dabei erzielte Einsparung von Treibhausgasen sind. Im Sinne eines nachhaltigen Erfolgs der Bioenergie fordern die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder deshalb das BMU auf, den Ausbau der Bioenergie insbesondere zur Wärme- und zur gekoppelten Wärme- und Stromproduktion zu unterstützen, weil hier die CO2-Emissionsminderungen am größten und am kostengünstigsten zu erzielen sind. Fördermaßnahmen sind an ganzheitliche, transparente Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen, die einen hohen Umweltstandard sichern.
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− | Protokollerklärung des Bundes:
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− | Das BMU sieht keine Notwendigkeit für einen bevorzugten Einsatz von Biomasse zur Wärme- und zur gekoppelten Wärme- und Stromproduktion. Es bekräftigte die im IKEP beschlossenen anspruchsvollen Ziele für den Ausbau der Biokraftstoffe, die mit einer Erhöhung des Klimaschutzbeitrags durch Biokraftstoffe eingehen sollen.
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− | ==== 41. Amtschefkonferenz am 4. und 5. Juni 2008====
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− | TOP 11 (neu): Energetische Nutzung von Biomasse/Biomassenutzung:
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− | 1. Zur Verminderung der Flächenkonkurrenz sollten für die energetische Nutzung vorrangig organische Reststoffe, insbesondere Stroh und Gülle eingesetzt werden.
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− | 2. Die künftige Bioenergieförderung sollte sich auf Bioenergielinien mit besonders niedrigen CO2-Vermeidungskosten und hohen CO2-Vermeidungsleistungen pro Hektar konzentrieren. Dabei sind ökologische Risiken auf Grundwasser/Boden/Natur zu vermeiden. Biomasse ist insbesondere zur Strom- und Wärmegewinnung einzusetzen, besonders bei folgenden Nutzungen:
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− | • Wärme- und Stromerzeugung aus Holz (Kraft-Wärme-Kopplung) als kostengünstigste erneuerbare Energieform,
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− | • Strom- und Wärmegewinnung aus Biogas auf Güllebasis,
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− | • Biogas-Direkteinspeisung in Gasnetze.
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− | ==== 42. Amtschefkonferenz am 19. und 20. November 2008
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− | TOP 14: Vollzug des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
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− | (EEWärmeG)
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− | Die Umweltministerkonferenz begrüßt die Initiative der BLAG KliNa, eine gemeinsame länderoffene Arbeitsgruppe mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen (ASBW) der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) zum Vollzug des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) einzusetzen, in der auch Vertreter anderer für das EEWärmeG federführend zuständiger Ressorts mitwirken sollen und beauftragt die BLAG KliNa, gemeinsam mit dem ASBW schnellst möglich zur konstituierenden Sitzung einzuladen.
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− | Protokollerklärung des Landes Bayern
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− | Die Zuständigkeit für das EEWärmeG liegt in den Ländern bei unterschiedlichen Ressorts. Deswegen sollten in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zweckmäßigerweise die Länder durch das jeweils fachlich zuständige Ministerium vertreten werden. Erforderlich ist daher eine „maßgeschneiderte“ Arbeitsgruppe aus Bundes- und Ländervertretern.
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− | ==== 43. Amtschefkonferenz am 25. Juni 2009 ====
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− | TOP 8: Initiative für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der KWK-/Abwärmenutzung
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− | Empfehlung an UMK:
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− | 3. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senator der Länder bitten das BMU, unter Beteiligung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft "Klima, Energie, Mobilität Nachhaltigkeit" (BLAG KliNa) zur 77. Umweltministerkonferenz im Herbst2011 einen Bericht vorzulegen, wie mit den derzeitigen und ggf. weiteren Instrumentendas KWK-Ziel der Bundesregierung erreicht werden kann. Hierbei sind insbesondere folgende Instrumente zu prüfen:
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− | • Fortentwicklung der Förderung des Ausbaus der Nah- und Fernwärmenetze sowie von Hausanschlüssen an Wärmenetze, um verstärkt Bestandsgebäude an KWK-Anlagen anzuschließen.
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− | • Weitere Optimierung des KWK-Gesetzes (z.B. längere Zahlung und weitere Optimierung der KWK-Boni), sofern durch eine Evaluation der Effekte des bisherigen Bonussystems erkennbar wird, dass der bestehende Bonus nichtausreicht, die gesetzten Ziele zu erreichen.
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− | • Schaffung von wirksamen Anreizen im Bau- bzw. Raumordnungsrecht für diejenigen Kommunen, die von den bereits bestehenden Handlungsmöglichkeiten bisher keinen Gebrauch machen, z.B. kommunale Wärmepläne.
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− | ==== 45. Amtschefkonferenz am 10. Juni 2010 ====
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− | TOP 11: Weiterführung des Marktanreizprogramms und von Vorhaben der Klimaschutzinitiative
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− | Die Investitionszuschüsse aus dem Marktanreizprogramm sind zum Ausbau Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt von zentraler Bedeutung. Ein Programmstopp führt unweigerlich zu einem Investitionseinbruch. Investitionen in Milliardenhöhe sind gefährdet. Die Umweltministerkonferenz fordert die Bundesregierung auf, die Haushaltssperre zu Lasten des Marktanreizprogramms und der nationalen Klimaschutzinitiative unverzüglich aufzuheben und das umwelt-, wirtschafts- und finanzpolitisch besonders bedeutsame Programm kontinuierlich weiterzuführen. Dabei ist zu beachten, dass sich diese Ausgaben nicht nur über den Emissionshandel, sondern auch über die dadurch ausgelösten Steuereinnahmen refinanzieren. Unter Klimaschutzprogrammen ist das Marktanreizprogramm eines der wirksamsten und bestangenommensten.
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− | ==== 48. Amtschefkonferenz am 3. November 2011====
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− | TOP 15: Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
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− | 3. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder halten eine anspruchsvolle Novellierung des KWK-Gesetzes, die deutlich über die bisherigen Änderungen hinaus geht, für erforderlich. Dazu gehören insbesondere die Fokussierung auf effiziente KWK-Anwendungen und die Erschließung von Kostensenkungspotenzialen.
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− | In Betracht kommen nach näherer Prüfung:
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− | • Weiterentwicklung des Gesetzes über 2020 hinaus mindestens bis 2025
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− | • Verbesserung der Förderkonditionen innovativer Technologien
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− | • Förderung von Wärme- bzw. Kältespeichern einschließlich Regelungstechnik
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− | • Einbeziehung der Anlageneffizienz in die Förderung
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− | • Erhöhung des KWK-Zuschlages für emissionshandelspflichtige Anlagen
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− | • Erweiterung der Leistungsklassen
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− | • vereinfachte Förderung von sehr kleinen Anlagen bis 5 kWel
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− | • Verbesserung der Förderkonditionen für Wärmenetze
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− | • Förderung von Kältenetzen
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− | • Beseitigung von Hemmnissen bei der Förderung von Wärmenetzen
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− | • Aufstellung von Wärme- und Kälteplänen
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− | • Fortentwicklung zu einem Stromeffizienzgesetz und
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− | • Überprüfung durch ein regelmäßiges Monitoring
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− | === Umweltministerkonferenzen bis 2004 ===
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− | ==== 50. Umweltministerkonferenz am 07./08. Mai 1998 ====
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− | TOP 9 Deutliche Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energien
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− | 5.2.Biomasse
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− | Bei den Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse handelt es sich um moderne Zukunftstechnologien. Nach übereinstimmender Auffassung europäischer Experten gibt es erhebliche Rationalisierungsreserven sowohl bei der Bereitstellung als auch bei der Verwertung von Biomasse. Bei der Verwertung sind vor allem Fortschritte bei Nutzungsgrad, Regelung und Überwachung, Benutzerkomfort sowie Emissionsminderung zu erwarten. Ein steigender Einsatz von Biomasse als regenerativem Energieträger verschafft der Land- und Forstwirtschaftneue Einkommensquellen und Arbeitsplätze. Bei der Produktion von Energiepflanzen sind die Erfordernisse des Naturschutzes, des Bodenschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.
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− | 5.3.Solarenergie
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− | Der Anteil der Sonnenenergie an der Bereitstellung von Wärme und Strom hat nicht zuletzt dank staatlicher Förderung in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Zur erleichterten Einrichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen ist die weitgehende Genehmigungsfreiheit dieser Anlagen nach dem Baurecht anzustreben. Der Bestand an Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitstellung wuchs 1994 – 1996 in Deutschland mit rund 26 % pro Jahr, Photovoltaikanlagen zur solaren Stromerzeugung nahmen sogar um 40 % zu.
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− | 5.5.Umweltwärme und Geothermie
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− | Die Nutzung der Tiefengeothermie wird in Deutschland relativ wenig praktiziert. Die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme und von Umgebungswärme mittels Wärmepumpentechnik ist technisch ausgereift und im Vergleich zu Ölheizungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern in der Regel konkurrenzfähig. Die Installation von Erdwärmesonden sollte in der Regel in geologisch und wasserwirtschaftlich unkritischen Bereichen genehmigungsfrei gestellt werden.
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− | 6. Die Umweltministerkonferenz beauftragt den Bund/Länder-Arbeitskreis ”Energieund Umwelt”, die Potentiale und Maßnahmen für eine verstärkte Nutzung der regenerativen Energien bis zur 52. Umweltministerkonferenz umfassend zu bewerten.
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− | Protokollnotiz Hessen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen:
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− | In erster Linie ist erneuerbaren Energien eine faire Chance am Energiemarkt einzuräumen, in dem bei den fossilen Energieträgern externe Effekte (wie z. B. Klimabelastungen)durch eine adäquate Energiebesteuerung internalisiert und bei den nuklearen Energieerzeugungsanlagen gesetzliche Haftungs- und Versicherungsbeschränkungen beseitigt werden. Solange noch keine fairen Wettbewerbsbedingungen realisiert sind, müssen die Käufer von Sekundärenergie verpflichtet werden, einen bestimmten (in den kommenden Jahren steigenden) Anteil aus regenerativen Quellen zu beziehen.
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− | ==== 53. Umweltministerkonferenz am 27./28. Oktober 1999 ====
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− | TOP 8: Grüner Strom im freien Energiemarkt
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− | 2. Nach Auffassung der UMK zeigen die fallenden Preise auf dem Strommarkt, dass die Liberalisierung dieses Marktes bereits die bezweckten Wettbewerbswirkungen erreicht. Die Umsetzung der Gasrichtlinie vom 22. Juni 1998 lässt nach ihrer Einschätzung auch auf dem Wärmemarkt als Folge brancheninternen Wettbewerbs und eines verstärkten Wettbewerbs aller Energieträger sinkende Wärmepreise erwarten. Mit Sorge weist die UMK darauf hin, dass die dementsprechend geringere Eigenwirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung das Erreichen der im politischen Konsens gesteckten Ziele zum verstärkten Einsatz dieser Energiequellen stärker in Frage
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− | ==== 63. Umweltministerkonferenz 2004 ====
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− | Die UMK beschließt, anstelle der bisherigen zwölf Arbeitsgremien acht Arbeitsgemeinschaften
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− | wie folgt zu bilden:
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− | unter TOP 2: Neustrukturierung der UMK
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− | Punkt 8. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft „Nachhaltige Entwicklung“.
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− | Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft „Nachhaltige Entwicklung“ erhält zu ihren bisherigen Aufgaben folgende weitere Aufgaben:
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− | - fachübergreifende Umweltangelegenheiten,
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− | - Angelegenheiten des Bereichs Energie und Umwelt sowie Klimaschutz und Klimafolgen,
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− | - Angelegenheiten des Bereichs Verkehr und Umwelt, soweit es sich nicht um immissionsschutzbezogene Themen handelt,
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− | - steuerliche und wirtschaftliche Fragen des Umweltschutzes,
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− | - Umweltinformationssysteme.
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− | Der Bund/Länder-Arbeitskreis „Energie und Umwelt“, die Arbeitsgruppe „Umwelt und Verkehr“, der Bund/Länder-Arbeitskreis für steuerliche und wirtschaftliche Fragen des Umweltschutzes sowie der BLAK Umweltinformationssysteme werden in die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft „Nachhaltige Entwicklung“ integriert.
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− | Mitglieder der UMK-Arbeitsgemeinschaften der ersten Ebene sind grundsätzlich Abteilungsleiter.
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