Foerderanforderungen: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Für eine Förderung über das [[Marktanreizprogramm]] wurden bereits ab 1995 in den Richtlinien technische Mindestanforderungen festgeschrieben, ohne die von den Produkten der Hersteller zu erfüllen sind. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich nicht nur eine schlichte Breitenförderung dar, sondern beförderte auch gezielt Produktinnovationen, vergleichbar wie die Energieeffizienzlabel für Kühlschränke, Waschmaschinen etc. Dies wurde mit der 2008 zusätzlich eingeführten Bonus "Innovationsförderung" weiter verstärkt. Anlagen, die die Mindestanforderungen deutlich übererfüllen, bekommen dafür einen Bonus. Hierdurch sollen sowohl besonders innovative Produkte gefördert, als auch geplante und absehbare gesetzlichliche Regelungen vorweg genommen werden.
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Ab 1995 wurden in den [[Marktanreizprogramm|'''Förderrichtlinien''']] des Bundes technische Mindestanforderungen festgeschrieben, welche die geförderten Anlagen erfüllen mussten, um gefördert zu werden. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich keine allgmeine Breitenförderung für jede am Markt erhältliche Anlage dar, sondern beförderte gezielt die Nachfrage nach innovativen und effizienten Produkten, grob vergleichbar mit dem Energieeffizienzlabel bei Kühlschränken, Waschmaschinen etc.
Produkte, die diesen Mindestanforderungen nicht entsprachen, verschwanden in der Folge relativ bald vom Markt.  Eine besondere Rolle spielen dabei die Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen.<ref>Vgl. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html</ref>
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Die Innovationsanreize wurden mit dem 2008 eingeführten Bonus "Innovationsförderung" weiter verstärkt. Anlagen, die die Mindestanforderungen der jeweiligen Richtlinie übererfüllen, bekommen dafür einen Bonus. Damit sollen sowohl besonders innovative Produkte gefördert, als auch die Erfüllung geplanter und absehbarer gesetzlicher Regelungen vorweg genommen werden.
  
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Die Anlagen, die den Produktanforderungen der MAP-Richtlinien entsprechen, werden in Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen<ref>Vgl. [http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html Allgemeine Förderübersicht] bzw. [http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/index.html Solarthermie]; [http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/index.html Biomasse] und [http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/index.html Wärmepumpen] </ref> aufgeführt.Diese Listen haben einen hohen "Empfehlungscharakter", sodass die darin aufgeführten Anlagen stärker nachgefragt werden. Anlagen, die nicht oder nicht mehr in dieser Liste auftauchen, verschwinden früher oder später vom Markt. Somit trugen und tragen diese Förderanforderungen sehr dazu bei, dass sich Innovationen bzw. die besten Techniken am Markt schneller durchsetzen.
  
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== Quellen und Fußnoten ==
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'''Tabelle zur Entwicklung der technischen Förderanforderungen in den Richtlinien'''
 
  
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== '''Übersicht zur Entwicklung der technischen Förderanforderungen in den Richtlinien ''' ==
  
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== Quellen und Fußnoten ==
 
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2015, 17:43 Uhr

Ab 1995 wurden in den Förderrichtlinien des Bundes technische Mindestanforderungen festgeschrieben, welche die geförderten Anlagen erfüllen mussten, um gefördert zu werden. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich keine allgmeine Breitenförderung für jede am Markt erhältliche Anlage dar, sondern beförderte gezielt die Nachfrage nach innovativen und effizienten Produkten, grob vergleichbar mit dem Energieeffizienzlabel bei Kühlschränken, Waschmaschinen etc. Die Innovationsanreize wurden mit dem 2008 eingeführten Bonus "Innovationsförderung" weiter verstärkt. Anlagen, die die Mindestanforderungen der jeweiligen Richtlinie übererfüllen, bekommen dafür einen Bonus. Damit sollen sowohl besonders innovative Produkte gefördert, als auch die Erfüllung geplanter und absehbarer gesetzlicher Regelungen vorweg genommen werden.

Die Anlagen, die den Produktanforderungen der MAP-Richtlinien entsprechen, werden in Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen[1] aufgeführt.Diese Listen haben einen hohen "Empfehlungscharakter", sodass die darin aufgeführten Anlagen stärker nachgefragt werden. Anlagen, die nicht oder nicht mehr in dieser Liste auftauchen, verschwinden früher oder später vom Markt. Somit trugen und tragen diese Förderanforderungen sehr dazu bei, dass sich Innovationen bzw. die besten Techniken am Markt schneller durchsetzen.

Quellen und Fußnoten



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Übersicht zur Entwicklung der technischen Förderanforderungen in den Richtlinien

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