Foerderanforderungen: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Ab 1995 wurden in den Richtlinien technische Mindestanforderungen festgeschrieben, die die geförderten Anlagen erfüllen mussten, um über das [[Marktanreizprogramm]] gefördert zu werden. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich keine Breitenförderung dar, sondern beförderte gezielt Produktinnovationen, etwa vergleichbar mit dem Energieeffizienzlabel für Kühlschränke, Waschmaschinen etc. Die Innovationsanreize wurden mit der 2008 eingeführten Bonus "Innovationsförderung" weiter verstärkt. Anlagen, die die Mindestanforderungen der jeweiligen Richtlinie deutlich übererfüllen, bekommen dafür einen Bonus. Hierdurch sollen sowohl besonders innovative Produkte gefördert, als auch geplante und absehbare gesetzliche Regelungen vorweg genommen werden.
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Ab 1995 wurden in den [[Marktanreizprogramm|'''Förderrichtlinien''']] des Bundes technische Mindestanforderungen festgeschrieben, welche die geförderten Anlagen erfüllen mussten, um gefördert zu werden. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich keine allgmeine Breitenförderung für jede am Markt erhältliche Anlage dar, sondern beförderte gezielt die Nachfrage nach innovativen und effizienten Produkten, grob vergleichbar mit dem Energieeffizienzlabel bei Kühlschränken, Waschmaschinen etc.
Die Anlagen, die den Produktanforderungen der MAP-Richtlinien entsprachen, wurden in Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen <ref>Vgl. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html</ref> aufgeführt.Diese Listen hatten "Empfehlungscharakter" so dass die darin aufgeführten Anlagen stärker nachgefragt waren und sich durchsetzen konnten. Dieser Prozess trug zum Innovationsfortschritt bei.
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Die Innovationsanreize wurden mit dem 2008 eingeführten Bonus "Innovationsförderung" weiter verstärkt. Anlagen, die die Mindestanforderungen der jeweiligen Richtlinie übererfüllen, bekommen dafür einen Bonus. Damit sollen sowohl besonders innovative Produkte gefördert, als auch die Erfüllung geplanter und absehbarer gesetzlicher Regelungen vorweg genommen werden.
  
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Die Anlagen, die den Produktanforderungen der MAP-Richtlinien entsprechen, werden in Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen<ref>Vgl. [http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html Allgemeine Förderübersicht] bzw. [http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/index.html Solarthermie]; [http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/index.html Biomasse] und [http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/index.html Wärmepumpen] </ref> aufgeführt.Diese Listen haben einen hohen "Empfehlungscharakter", sodass die darin aufgeführten Anlagen stärker nachgefragt werden. Anlagen, die nicht oder nicht mehr in dieser Liste auftauchen, verschwinden früher oder später vom Markt. Somit trugen und tragen diese Förderanforderungen sehr dazu bei, dass sich Innovationen bzw. die besten Techniken am Markt schneller durchsetzen.
  
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== Quellen und Fußnoten ==
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'''Tabelle zur Entwicklung der technischen Förderanforderungen in den Richtlinien'''
 
  
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== '''Übersicht zur Entwicklung der technischen Förderanforderungen in den Richtlinien ''' ==
  
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== Quellen und Fußnoten ==
 
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2015, 17:43 Uhr

Ab 1995 wurden in den Förderrichtlinien des Bundes technische Mindestanforderungen festgeschrieben, welche die geförderten Anlagen erfüllen mussten, um gefördert zu werden. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich keine allgmeine Breitenförderung für jede am Markt erhältliche Anlage dar, sondern beförderte gezielt die Nachfrage nach innovativen und effizienten Produkten, grob vergleichbar mit dem Energieeffizienzlabel bei Kühlschränken, Waschmaschinen etc. Die Innovationsanreize wurden mit dem 2008 eingeführten Bonus "Innovationsförderung" weiter verstärkt. Anlagen, die die Mindestanforderungen der jeweiligen Richtlinie übererfüllen, bekommen dafür einen Bonus. Damit sollen sowohl besonders innovative Produkte gefördert, als auch die Erfüllung geplanter und absehbarer gesetzlicher Regelungen vorweg genommen werden.

Die Anlagen, die den Produktanforderungen der MAP-Richtlinien entsprechen, werden in Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen[1] aufgeführt.Diese Listen haben einen hohen "Empfehlungscharakter", sodass die darin aufgeführten Anlagen stärker nachgefragt werden. Anlagen, die nicht oder nicht mehr in dieser Liste auftauchen, verschwinden früher oder später vom Markt. Somit trugen und tragen diese Förderanforderungen sehr dazu bei, dass sich Innovationen bzw. die besten Techniken am Markt schneller durchsetzen.

Quellen und Fußnoten



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Übersicht zur Entwicklung der technischen Förderanforderungen in den Richtlinien

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