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Die erste Richtlinienänderung des Jahres 2007 wurde am 25. Juli implementiert. Sie betraf vorwiegend Änderungen bei den Fördersätzen im Bereich Solarthermie und Biomasse. Die Erhöhung der Förderung ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Fördersätze in den Jahren zuvor stark reduziert wurden, die Eigenheimzulage weggefallen und die Mehrwertsteuer 2006 erhöht worden war, ein Absatzrückgang von 35 % im Solarbereich und zu mehr als 60 % bei Pellets und im weiteren Biomassesektor zu verzeichnen war.<ref>DPA: Gabriel gibt mehr Zuschüsse für Solarwärme und Pellet-Heizungen, 1.08.2007.</ref> Mit der ersten Richtlinienänderung wurden die Fördersätze für Solarthermie auf 60 € pro angefangener Quadratmeter und bei Biomasse für Holzpellets auf 36 € pro kW Nennwärmeleistung hochgesetzt.
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Die erste Richtlinienänderung des Jahres 2007 wurde am 25. Juli implementiert. Sie betraf vorwiegend Änderungen bei den Fördersätzen im Bereich Solarthermie und Biomasse. Die Erhöhung der Förderung ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Fördersätze in den Jahren zuvor stark reduziert wurden, die Eigenheimzulage weggefallen und die Mehrwertsteuer 2006 erhöht worden war, ein Absatzrückgang von 35 % im Solarbereich und zu mehr als 60 % bei Pellets und im weiteren Biomassesektor zu verzeichnen war.<ref>DPA: Gabriel gibt mehr Zuschüsse für Solarwärme und Pellet-Heizungen, 1.08.2007.</ref> Mit der ersten Richtlinienänderung wurden die Fördersätze für Solarthermie auf 60 € pro angefangener Quadratmeter, bei Solar-Kombianlagen auf 105 € und bei Biomasse für Holzpellets auf 36 € pro kW Nennwärmeleistung hochgesetzt.
 
   
 
   
 
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Am 16. Oktober 2007 wurden die Richtlinien ein drittes und letztes Mal in diesem Jahr geändert. Aufgrund der nach wie vor rückläufigen Nachfrage und auf Drängen des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH), wurde bei Solar-Kombianlagen ein Bonus von 750 € für die Substitution des bisherigen Heizkessels durch einen neuen Brennwertkessel nach EnEV.
  
 
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Version vom 28. Oktober 2013, 12:03 Uhr

Einleitung

Anfang der 1990iger Jahre sah der Bund im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung und angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt und Klimaschutzes (CO2-Reduzierung) es als erforderlich an, den Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien im Energiemarkt durch ein Marktanreizprogramm (MAP) zu forcieren.[1] Dieses Programm[2] kann heute rückblickend als Grundstein für die Entwicklung bundesweiter Förderung der EE-Wärme angesehen werden. Vom Bundeswirtschaftsministerium als Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien bezeichnet[3], traten diese ab 1994 in Kraft. Initialzündung war das ab 1991 geltende Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz), das erstmalig die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtete, elektrische Energie aus regenerativen Umwandlungsprozessen abnehmen und vergüten zu müssen. In Folge dessen war die Förderung der EE-Wärme ein Nebenprodukt des Stromeinspeisungsgesetzes, da die damalige Bundesregierung die EE-Wärme nicht völlig unter den energiepolitischen Tisch fallen lassen wollte.

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 1994

Ausgestattet mit zunächst 10 Mio. DM[4] gewährte das Bundeswirtschaftsministerium Zuwendungen u.a. für Solarkollektoranlagen und geothermische Heizzentralen (nach den vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu §§ 44, 44 a der BHO). Zuständig für die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung war als Bewilligungsbehörde das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) in Eschborn bei Frankfurt/M., der Vorläufer[5] des heutigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

In dieser ersten Richtlinie wurden zudem Wasserkraftanlagen und Windkraftanlagen zur Stromgenerierung gefördert und war somit in dieser Form kein Förderprogramm ausschließlich für Wärme aus erneuerbaren Energien. Die Richtlinie trat zum 27. Dezember 1993 in Kraft.

Richtlinien 1995

Im Zeitraum von 1995 bis zum Jahre 1998 bewilligte das Bundesamt für Wirtschaft insgesamt weitere 100 Mio. DM. Bei der Förderung wurden im Vergleich zum MAP 1994 geothermische Heizzentralen durch Wärmepumpenanlagen ersetzt. Zudem wurden das erste Mal Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung sowie KWK aus biogenen Festbrennstoffen gefördert. Im Bereich der reinen Elektrizitätserzeugung kam die Photovoltaik hinzu.

Die Richtlinie trat zum 10. August 1995 in Kraft.

Richtlinien 1999

Für das Jahr 1999 wurde im MAP ein Fördervolumen von höchstens 200 Mio. DM festgelegt. Die Aufstockung ist auf den Regierungswechsel von CDU/CSU und FDP zu SPD und Bündnis 90/Die Grünen zurückzuführen. Mit der neuen Regierung wurde ein Schwerpunkt auf die Förderung und den Ausbau von erneuerbaren Energieträgern gelegt. Allerdings wurde dieser spätestens mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) des Jahres 2000 auf die Stromerzeugung gesetzt. Auch wenn die Förderung für EE-Wärme im Vergleich zum vorhergehenden MAP verzehnfachte, blieb das Instrument hinter dem Erfolg des EEG weit zurück. Dies lag u.a. daran, dass das Gesamtfördervolumen des MAP vom Bundeshaushalt abhängig blieb und die Förderung unstetig war.

Ein zentrales Ziel der Förderung nach diesen Richtlinien war es, durch Investitionsanreize für private Nutzer, zum Teil für öffentlich-rechtliche Antragsteller, beim Programm „Wärme aus Erneuerbaren Energien in der Schule“ für Schulen, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt zu stärken und so zur Senkung deren Kosten und zur Verbesserung deren Wirtschaftlichkeit beizutragen.

Zudem war die Förderung ab Inkrafttreten der neuen Richtlinie zweigeteilt. Direkte Zuschüsse konnten nun beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Für Darlehen bzw. Schulderlässe war die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.

Neu in die Förderung aufgenommen wurden in der Richtlinie 1999 die Tiefengeothermie, allerdings ohne die Übernahme des Bohrrisikos oder Zuwendungen zu Wärmeverteilungen durch Nah- und Fernwärmenetze. Zudem konnten bei der Energieeinsparung an Gebäuden – inklusive Solarkollektoren und Wärmepumpen – Finanzmittel beantragt werden.

Die Richtlinien traten zum 20. August 1999 in Kraft.

Richtlinien 2001

Das vom BAFA und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie seit 01. September 1999 aufgelegte Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien änderte die Richtlinien von 1993 in wichtigen Punkten. Im Zuge der Einführung des Gebäudesanierungsprogramms im Februar 2001, das von der KfW abgewickelt wurde, hatte sich die damalige rot-grüne Bundesregierung entschlossen, die Förderung von Energieeinsparungsmaßnahmen und die gesamte Förderung im Marktanreizprogramm neu zu ordnen. Von den Änderungen waren vor allem die Förderung von Energieeinsparungsmaßnahmen und Wärmepumpenanlagen betroffen. Wärmeschutzmaßnahmen, wie die Fenstererneuerung, die Dämmung von Dach und Außenwänden sowie die Errichtung von Wärmerückgewinnungsanlagen sollten zukünftig ebenso wenig wie Wärmepumpenanlagen vom BAFA bezuschusst werden. Im Übrigen wurde weiterhin im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmesektor u.a. die Errichtung von Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse, Biogasanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie vom BAFA durch Zuschüsse und von der KfW durch Darlehen finanziell unterstützt.[6]

Das MAP 2001 trat am 23. März 2001 in Kraft.

Richtlinien 2002

Mit dem MAP des Jahres 2002 wurden handbeschickte Anlagen zur Verfeuerung biogener Festbrennstoffe nicht mehr gefördert. Auch die Heizungsanlagenmodernisierung fiel aus dem 117 Mio. € umfassenden Fördertopf heraus. Der Hauptzweck der Richtlinien war die Festsetzung der Förderbeträge in Euro, nachdem dieser zum 01. Januar 2002 komplett die jeweilige Landeswährung in der Eurozone abgelöst hatte.

Die Richtlinien traten am 15. März 2002 in Kraft.

Richtlinien 2004

In den Richtlinien 2004 wurde vorwiegend der Fördersatz von Solarkollektoren und Biomasse (BAFA) sowie von Biomasse, Biogas und Tiefengeothermie (KfW) etwas abgesenkt. Neu in die Richtlinien aufgenommen wurde lediglich der Scheitholzvergaserkessel.

Das Fördervolumen entsprach im Jahre 2004 125 Mio. €.

Die Richtlinien traten am 01. Januar 2004 in Kraft.

Richtlinien 2005

Im Jahre 2005 wurde das MAP nur minimal geändert. Die Änderungen betrafen vorwiegend die Förderhöhe für einzelne Anlagen. Dies betraf insbesondere Solarkollektoren. Bei einer Erstinstallation von Anlagen bis 200 m2 wurden die BAFA-Zuschüsse von 110 € pro angefangener Quadratmeter auf 105 € gesenkt.

Das Fördervolumen im Jahre 2005 wurde auf 131 Mio. € festgelegt. Der BAFA-Fördertopf war allerdings bereits Ende Oktober 2005 erschöpft.[7] Die Reaktion von Akteuren aus der erneuerbaren-Energien Branche und der interessierten Bevölkerung war, dass die Förderhöhe aus den Haushaltsmitteln im Jahre 2006 auf 240 Mio. € zu erhöhen.[8]

Die Richtlinien traten am 17. Juni 2005 in Kraft.

Richtlinien 2006

Der Trend zur Reduzierung der Fördersetze für solarthermische Anlagen setzte sich auch in den ersten Richtlinien 2006 fort. Bei einer Erstinstallation einer Solarthermieanlage bis 200 m2 wurden die BAFA-Zuschüsse von 105 € pro angefangener Quadratmeter auf 84 € gesenkt. Bei der Erstinstallation einer solarthermischen Kombianlage (Warmwasser und Heizung) dagegen entsprach der Zuschuss 108 € pro angefangener Quadratmeter. Dies sollte einen beschleunigten Ausbau von Kombianlagen steuern.

Die Richtlinien traten am 14. März 2013 in Kraft.

Zweite Richtlinien 2006

Da auch 2006 die Fördermittel des BAFA frühzeitig vergeben waren - bis Anfang Sommer waren bereits 100.000 Förderanträge eingegangen -, traten am 12. Juni 2006 neue Richtlinien in Kraft. In diesen neuen Richtlinien wurden erneut die BAFA-Fördersätze für erneurbare Wärme-Anlagen gesenkt. Die Solarthermiezuwendung sank auf 54,60 € pro angefangener m2. Bei automatisch beschickten Biomasseanlagen wurde der Satz von 48 €/kW Nennwärmeleistung auf 38,40 € reduziert. Dies sollte einer größeren Anzahl von Anträgen die Förderung ermöglichen.[9]

Nach der zweiten Absenkung der Fördersätze im Juni 2006, gab das BAFA im August bekannt, dass aller Voraussicht nach nur Anträge eine positive Zusage erhielten, die bis zum 15. Juni eingereicht worden wären. Ein weiterer hemmender Faktor für eine weitere Zunahme der Anträge war, dass der Bundeshaushalt und damit die Gesamtfördersumme des MAP erst im Sommer 2006 beschlossen worden war. Bewilligungen für 2006 wurden infolgedessen erst ab Mai und in größerem Umfang erst ab August des Jahres ausgesprochen.[10]

Im Jahr 2006 wurden mit Zuwendungen des BAFA von 165 Mio. € 140.000 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 1,5 Milliarden Euro gefördert.

Richtlinien 2007

Mit dem MAP 2007 wurden die Fördersätze für solarthermische Anlagen und feste Biomasse erneut gesenkt. Bei Solarthermie wurde die Größe der über das BAFA geförderten Anlagen von "bis zu 200 m2" auf "bis zu 40 m2" reduziert, die Förderhöhe auf 40 € pro angefangener Quadratmeter gekürzt. Bei biogenen Festbrennstoffen wurden für Anlagen, die mit Holzpellets betrieben wurden (auch Kombikessel)nur noch 24 € pro kW Nennwärmeleistung zugewiesen.

Die Richtlinien traten zum 12. Januar 2007 in Kraft.

Erste Richtlinienänderung 2007

Die erste Richtlinienänderung des Jahres 2007 wurde am 25. Juli implementiert. Sie betraf vorwiegend Änderungen bei den Fördersätzen im Bereich Solarthermie und Biomasse. Die Erhöhung der Förderung ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Fördersätze in den Jahren zuvor stark reduziert wurden, die Eigenheimzulage weggefallen und die Mehrwertsteuer 2006 erhöht worden war, ein Absatzrückgang von 35 % im Solarbereich und zu mehr als 60 % bei Pellets und im weiteren Biomassesektor zu verzeichnen war.[11] Mit der ersten Richtlinienänderung wurden die Fördersätze für Solarthermie auf 60 € pro angefangener Quadratmeter, bei Solar-Kombianlagen auf 105 € und bei Biomasse für Holzpellets auf 36 € pro kW Nennwärmeleistung hochgesetzt.

Zweite Richtlinienänderung 2007

Im Gegensatz zur ersten Richtlinienänderung wurden bei der zweiten Änderung vom 19. September 2007 keine Fördersätze geändert. Die Änderung betraf lediglich Nr. 7.3 Absatz 2 in dem die Sätze 2 bis 4. entfielen: "Hierzu werden im Jahr 2007 nach Maßgabe der Nummer 9.2.1 bis zu 70 Anlagen und der Nummer 10.1.3 bis zu 30 Anlagen gefördert. Die Auswahl der Anlagen erfolgt nach Kriterien unter besonderer Berücksichtigung der solaren Nutzwärmekosten sowie des Zuschussbedarfs. Über die Auswahl der förderfähigen Investitionen wird vierteljährlich entschieden."

Dritte Richtlinienänderung 2007

Am 16. Oktober 2007 wurden die Richtlinien ein drittes und letztes Mal in diesem Jahr geändert. Aufgrund der nach wie vor rückläufigen Nachfrage und auf Drängen des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH), wurde bei Solar-Kombianlagen ein Bonus von 750 € für die Substitution des bisherigen Heizkessels durch einen neuen Brennwertkessel nach EnEV.

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt 2008

Seit dem Jahr 2000 waren beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mehr als eine Million Förderanträge eingegangen. Mit Mitteln von über 827 Millionen Euro wurden seit 2000 rund 625.000 Vorhaben gefördert. Damit wurden Investitionen von über 6,5 Milliarden Euro ausgelöst. Das Marktanreizprogramm war bis dato das wichtigste Förderinstrument zur Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums gewährte das BAFA Zuschüsse für Solarkollektoren und Biomassekessel. Jährlich gingen beim BAFA im Durchschnitt etwa 160.000 Anträge ein. Im Regierungsentwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes wurde das Marktanreizprogramm deshalb gesetzlich verankert und in "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" umbenannt. Das Programm wurde ab 2008 von 213 Millionen Euro auf bis zu 350 Millionen Euro aufgestockt.

Auch Wärmepumpen können seit Anfang 2008 gefördert werden

Am 01. Januar 2008 traten die neue Förderrichtlinien in Kraft.

Richtlinienänderung 2008

Richtlinien 2009

Richtlinienänderung 2009

Richtlinien 2010

Richtlinien 2011

Richtlinien 2012

Datei:Fördervolumen und Investitionsvolumina des MAP (1993-2012).jpeg
MAP: Fördervolumen und Investitionsvolumina (1993-2012)


Quellen und weiterführende Hinweise

  1. Auf europäischer Ebene: Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, Amtsblatt der EU L140/15 v. 5. Juni 2009.
  2. Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 27. Dezember 1993.
  3. (Stand 2007): Seit dem Jahr 2000 sind beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mehr als eine Million Förderanträge eingegangen. Das Marktanreizprogramm ist das wichtigste Förderinstrument zur Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums gewährt das BAFA Zuschüsse für Solarkollektoren und Biomassekessel. Jährlich gehen beim BAFA im Durchschnitt etwa 160.000 Anträge ein. Im Regierungsentwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes wurde das Marktanreizprogramm jetzt gesetzlich verankert. Das Programm wird im nächsten Jahr von 213 Millionen Euro auf bis zu 350 Millionen Euro aufgestockt. Ab Januar 2008 tritt die neue Förderrichtlinie in Kraft. Die Förderung wird auf neue Bereiche deutlich erweitert. Mit Mitteln von 827 Millionen Euro wurden seit dem Programmstart im Jahr 2000 rund 625.000 Vorhaben gefördert. Damit wurden Investitionen von über 6,5 Milliarden Euro ausgelöst. Allein im Jahr 2006 wurden 140.000 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 1,5 Milliarden Euro gefördert.
  4. Interview Dürrschmidt 2012
  5. Das Bundesamt für Wirtschaft und das Bundesausfuhramt wurden zum 01.01.2001 zusammengelegt
  6. Allein im Jahr 2000 wurden insgesamt über 100.000 Anträge eingereicht. Hiervon konnten Fördergelder in Höhe von ca. 326 Mio. DM bewilligt und Auszahlungen in Höhe von ca. 90 Mio. DM veranlasst werden.
  7. Pecka, M.: Marktanreizprogramm in diesem Jahr erschöpft, in: Energie & Management, 3.11.2005.
  8. Diefenbach: Mieterbund: Erneuerbare Energien drosseln Heizkosten, in: Frankfurter Rundschau, 14.12.2005.
  9. Pecka, M.: Weniger Zuschüsse für Solarthermie und Biomassekessel, in: Energie & Management, 30.06.2006.
  10. Böhnisch, H.; Kelm, T. (2007): Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm) im Zeitraum Januar bis Dezember 2006, Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg, S. 4.
  11. DPA: Gabriel gibt mehr Zuschüsse für Solarwärme und Pellet-Heizungen, 1.08.2007.