Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Unterschied zwischen den Versionen

(Einführung)
(RL 2002/91/EG – RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive))
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== RL 2002/91/EG – RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive) ==
 
== RL 2002/91/EG – RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive) ==
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Im Sinne des Klimaschutzes hat die Europäische Kommission diese Richtlinie erlassen, damit die Gebäude in den Mitgliedsstaaten energieeffizienter geplant, gebaut und betrieben werden. Die Mitgliedsstaaten hatten drei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in ihre nationales Rechtsvorschriften umzusetzen. Sie konnten ggf. auch verlängerte Umsetzungsfristen wahrnehmen. Deutschland hat das Energieeinsparrecht im Sinne der EU-Richtlinie fortgeschrieben und am 1. Oktober 2007 ist die Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) in Kraft getreten. Damit wurde die EU-Richtlinie vollständig umgesetzt.<ref>http://www.enev-online.de/epbd/epbd_2002_eu_richtlinie_gesamtenergieeffizienz_gebaeude.htm</ref>

Version vom 3. April 2014, 12:29 Uhr

Einführung

Die Richtlinie der EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zogen Anpassungspflichten der EnEG (2005) sowie der EnEG (2013) auf nationaler Ebene nach sich.

RL 2002/91/EG – RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive)

Im Sinne des Klimaschutzes hat die Europäische Kommission diese Richtlinie erlassen, damit die Gebäude in den Mitgliedsstaaten energieeffizienter geplant, gebaut und betrieben werden. Die Mitgliedsstaaten hatten drei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in ihre nationales Rechtsvorschriften umzusetzen. Sie konnten ggf. auch verlängerte Umsetzungsfristen wahrnehmen. Deutschland hat das Energieeinsparrecht im Sinne der EU-Richtlinie fortgeschrieben und am 1. Oktober 2007 ist die Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) in Kraft getreten. Damit wurde die EU-Richtlinie vollständig umgesetzt.[1]