Markt- und Kostenentwicklung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Förderung erneuerbarer Energien findet auf mehreren Ebenen statt: Forschungsförderung, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie Markteinführungshilfen. Für die im [[Innovationsbericht]] betrachteten [[Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien|Technologien]] waren seit rund zwei Jahrzehnten vor allem die Markteinführungshilfen der Bundesländer (bis ca. 2001) und danach das [[Förderungen|Marktanreizprogramm]] des Bundes (ab 1999/2000) bedeutsam.
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Die [[Förderungen|Förderung]] erneuerbarer Energien im Wärmesektor wird generell auf mehreren Ebenen durchgeführt. Auf den Verkauf von Anlagen zielten vor allem die Förderungen des [[Marktanreizprogramm|Marktanreizprogramms]] bzw. der früheren [[Förderung_Länder|Landesprogramme]] (zumeist bis 2001) ab.
Wie der Name bereits deutlich macht, soll trotz die bei weitem nicht (Mehr-)kostendeckende Förderung in Form von Zuschüssen die Nachfrage nach EE-Wärmeerzeugungsanlagen stimulieren. Dies ist im Rückblick auch sehr gut gelungen, trotz mancher Unsicherheit durch die haushaltbedingte Stop-and-Go-Förderung in bestimmten Jahren beim Marktanreizprogramm.
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[[Datei:Durchschnitt Bundesförderung MAP.jpg|thumb|250px|MAP Durchschnittlicher Förderbetrag <br>(1999 - 2012)]]
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Wie der Name "Marktanreizprogramm" bereits anklingen läßt, soll mit einem Zuschuss ([http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html BAFA-Teil]) bzw. vergünstigten Krediten ([https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Erneuerbare-Energien/F%C3%B6rderratgeber/ KfW-Teil]) die Nachfrage stimuliert bzw. die Bereitschaft bei Investoren erhöht werden, erneuerbare Wärme als Alternative in Betracht zu ziehen. Die Förderbeiträge deckten jedoch nicht die Mehrkosten der Investition ab, womit die langfristige Wirtschaftlichkeit wesentlich von der Entwicklung der laufenden Kosten (Brennstoffe, Strom, Energieerträge) bestimmt wird. Mit den jährlichen Anpassungen der [[Marktanreizprogramm|Förderrichtlinien]] haben sich auch die Förderbeträge geändert.
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Die linke Grafik zeigt die durchschnittlichen Förderbeträge für die im [[Innovationsbericht]] untersuchten Technologien seit dem Jahr 1999. Während bei Holzheizungen die Beträge vergleichweise konstant im Bereich um 1.500 bis 2.000 Euro lagen, gab es bei der Solarthermie einen erheblichen Rückgang und Wiederanstieg. Bei Wärmepumpen gab es eine längere Phase der Nichtförderung (2002 bis 2007), wobei es im Jahr 2002  es jedoch noch Auszahlungen des Antragsjahres 2001 gab. Der Förderbetrag ab 2008 lag deutlich höher als noch 1999 bis 2001, wobei ab Ende 2010 nur noch Anlagen im Gebäudebestand gefördert wurden.
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[[Datei:Geförderte Anlagen.jpg|thumb|250px|MAP Geförderte Anlagen (1999 - 2013)]]
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Vergleicht die durchschnittlichen Förderbetrag mit der Zahl der geförderten Anlagen (Grafik links) zeigt sich ein gewisser Zusammenhang, dass bei anwachsenden Zahlen der jeweils geförderten Anlagen der Förderbetrag rückläufig war. Umgekehrt wurde der Förderbetrag bei zurückgehender Nachfrage wieder erhöht. Hieran werden sowohl die Absicht und auch eine gewisse Schwäche diese Förderinstruments deutlich, da beschränkte Haushaltsmittel in Zeiten hoher Nachfrage eine Absenkung der Förderbeiträge erforderten, ein durch viele andere Faktoren mit bestimmter Rückgang der Nachfrage kurzzeitig durch eine Erhöhung der Förderbeträge nicht kompensiert werden kann.
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'''Markt- und Kostenentwicklungen von:'''
 
'''Markt- und Kostenentwicklungen von:'''

Version vom 29. November 2013, 17:31 Uhr

Die Förderung erneuerbarer Energien im Wärmesektor wird generell auf mehreren Ebenen durchgeführt. Auf den Verkauf von Anlagen zielten vor allem die Förderungen des Marktanreizprogramms bzw. der früheren Landesprogramme (zumeist bis 2001) ab.

MAP Durchschnittlicher Förderbetrag
(1999 - 2012)

Wie der Name "Marktanreizprogramm" bereits anklingen läßt, soll mit einem Zuschuss (BAFA-Teil) bzw. vergünstigten Krediten (KfW-Teil) die Nachfrage stimuliert bzw. die Bereitschaft bei Investoren erhöht werden, erneuerbare Wärme als Alternative in Betracht zu ziehen. Die Förderbeiträge deckten jedoch nicht die Mehrkosten der Investition ab, womit die langfristige Wirtschaftlichkeit wesentlich von der Entwicklung der laufenden Kosten (Brennstoffe, Strom, Energieerträge) bestimmt wird. Mit den jährlichen Anpassungen der Förderrichtlinien haben sich auch die Förderbeträge geändert.

Die linke Grafik zeigt die durchschnittlichen Förderbeträge für die im Innovationsbericht untersuchten Technologien seit dem Jahr 1999. Während bei Holzheizungen die Beträge vergleichweise konstant im Bereich um 1.500 bis 2.000 Euro lagen, gab es bei der Solarthermie einen erheblichen Rückgang und Wiederanstieg. Bei Wärmepumpen gab es eine längere Phase der Nichtförderung (2002 bis 2007), wobei es im Jahr 2002 es jedoch noch Auszahlungen des Antragsjahres 2001 gab. Der Förderbetrag ab 2008 lag deutlich höher als noch 1999 bis 2001, wobei ab Ende 2010 nur noch Anlagen im Gebäudebestand gefördert wurden.

MAP Geförderte Anlagen (1999 - 2013)

Vergleicht die durchschnittlichen Förderbetrag mit der Zahl der geförderten Anlagen (Grafik links) zeigt sich ein gewisser Zusammenhang, dass bei anwachsenden Zahlen der jeweils geförderten Anlagen der Förderbetrag rückläufig war. Umgekehrt wurde der Förderbetrag bei zurückgehender Nachfrage wieder erhöht. Hieran werden sowohl die Absicht und auch eine gewisse Schwäche diese Förderinstruments deutlich, da beschränkte Haushaltsmittel in Zeiten hoher Nachfrage eine Absenkung der Förderbeiträge erforderten, ein durch viele andere Faktoren mit bestimmter Rückgang der Nachfrage kurzzeitig durch eine Erhöhung der Förderbeträge nicht kompensiert werden kann.



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