Solarthermie: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. März 2014, 11:16 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Kopfzeile
Im Falle der solarthermischen Kollektoren gehen vom Kollektor selbst keine negativen Umwelteffekte aus. Jedoch führte die Herstellung der Kollektoren zu schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Wasserqualität und den Boden.
Absorberbeschichtungen
Schwarzchrom-/Schwarznickelbeschichtungen
Die sogenannte Schwarzchrom-Beschichtung war eine der ersten Beschichtungen mit selektiver Absorption, die serienmäßig hergestellt werden konnte. Sie wurde in einem galvanischen Verfahren auf das aus Kupfer oder Aluminium bestehende Absorberblech aufgebracht. Die Alternative zu Schwarzchrom war eine – ebenfalls galvanisch aufgebrachte – Nickelbeschichtung („Schwarznickel“). Die ersten mit Nickel selektiv beschichteten Aluminium-Absorber kamen vor zwei Jahrzehnten auf den Markt. Inzwischen sind sie nicht mehr auf dem Markt verfügbar.[1]
Umweltrelevanz
Chrom VI gehört nach der Richtlinie 67/548/EWG[2] zu den gefährlichen Stoffen, deren Einsatz prinzipiell zu vermeiden ist. Pro m² produzierter Absorberfläche fallen etwa 1 l Abwasser an. Das Abwasser muss durch Filtration, Ultra-Filtration und Umkehr-Osmose behandelt werden. Für die Deponierung des anfallenden Schlamms sind zertifizierte Entsorgungsfirmen erforderlich.
Titan-Nitrit-Oxid (TiNOX)-Absorber
Die Produktion von Titan-Nitrit-Oxid (TiNOX)-Absorbern erfolgt heute im industriellen Maßstab. Der Marktanteil in Deutschland wird auf 25 bis 30% geschätzt. Diese Absorberbeschichtung verursacht nicht nur geringere Schadstoffbelastungen, sondern benötigt auch weniger Energie bei der Herstellung: Für TiNOX-Absorber werden 1,2 kWh/m², für sunselect-Absorber 1 kWh/m² verbraucht.
Quellen und weiterführende Hinweise
- ↑ http://www.energie-info-24.de/Sonnenkollektor/R%C3%B6hrenabsorber.htm
- ↑ Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Amtsblatt Nr. 196 vom 16.08.1967, S. 0001 – 0098).