Erneuerbare-Energien-Richtlinie EG/2009/28: Unterschied zwischen den Versionen

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("Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen" EG/2009/28)
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Allerdings ist es den Mitgliedstaaten nach Art. 3 EE-RL erlaubt, „ihre nationalen Förderregelungen auf freiwilliger Basis zusammenzulegen oder teilweise zu koordinieren.“ Dies stellt einen Versuch dar, die erneuerbare Energiepolitik und die Fördersysteme innerhalb der EU zu harmonisieren. Das erscheint angesichts der verschieden ausgeprägten Energiesicherheitsstrategien, nicht zuletzt aufgrund des heterogenen Energiemix, aber in der Umsetzung unwahrscheinlich. Wäre die Zusammenarbeit verfplichtend, so hätte sie durchaus zum Technologietransfer beitragen und das Erreichen der Ziele beschleunigen können.
  
 
== Quellen und weiterführende Hinweise ==
 
== Quellen und weiterführende Hinweise ==

Version vom 31. März 2014, 10:32 Uhr

"Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen" EG/2009/28

Allerdings ist es den Mitgliedstaaten nach Art. 3 EE-RL erlaubt, „ihre nationalen Förderregelungen auf freiwilliger Basis zusammenzulegen oder teilweise zu koordinieren.“ Dies stellt einen Versuch dar, die erneuerbare Energiepolitik und die Fördersysteme innerhalb der EU zu harmonisieren. Das erscheint angesichts der verschieden ausgeprägten Energiesicherheitsstrategien, nicht zuletzt aufgrund des heterogenen Energiemix, aber in der Umsetzung unwahrscheinlich. Wäre die Zusammenarbeit verfplichtend, so hätte sie durchaus zum Technologietransfer beitragen und das Erreichen der Ziele beschleunigen können.

Quellen und weiterführende Hinweise



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