Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. April 2014, 12:32 Uhr
Einführung
Die Richtlinie der EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zogen Anpassungspflichten der EnEG (2005) sowie der EnEG (2013) auf nationaler Ebene nach sich.
RL 2002/91/EG – RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive)
Im Sinne des Klimaschutzes hat die Europäische Kommission die Richtlinie 2002/91/EG erlassen, damit die Gebäude in den Mitgliedsstaaten energieeffizienter geplant, gebaut und betrieben werden. Die Mitgliedsstaaten hatten drei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen. Sie konnten ggf. auch verlängerte Umsetzungsfristen wahrnehmen. Deutschland hat das Energieeinsparrecht im Sinne der EU-Richtlinie mit der EnEV 2007 fortgeschrieben. Damit wurde die EU-Richtlinie vollständig umgesetzt.[1]
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