Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Unterschied zwischen den Versionen
(→RL 2002/91/EG – RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive)) |
|||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Im Sinne des Klimaschutzes hat die Europäische Kommission die Richtlinie [[Media: 2002-91-EG.pdf|2002/91/EG]] erlassen, damit die Gebäude in den Mitgliedsstaaten energieeffizienter geplant, gebaut und betrieben werden. Die Mitgliedsstaaten hatten drei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen. Sie konnten ggf. auch verlängerte Umsetzungsfristen wahrnehmen. Deutschland hat das Energieeinsparrecht im Sinne der EU-Richtlinie mit der [http://ee-waerme-info.i-ner.de/index.php?title=Energieeinsparverordnung_%28EnEV%29_und_Vorl%C3%A4ufer#EnEV_2007 EnEV 2007] fortgeschrieben. Damit wurde die EU-Richtlinie vollständig umgesetzt.<ref>http://www.enev-online.de/epbd/epbd_2002_eu_richtlinie_gesamtenergieeffizienz_gebaeude.htm</ref> | Im Sinne des Klimaschutzes hat die Europäische Kommission die Richtlinie [[Media: 2002-91-EG.pdf|2002/91/EG]] erlassen, damit die Gebäude in den Mitgliedsstaaten energieeffizienter geplant, gebaut und betrieben werden. Die Mitgliedsstaaten hatten drei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen. Sie konnten ggf. auch verlängerte Umsetzungsfristen wahrnehmen. Deutschland hat das Energieeinsparrecht im Sinne der EU-Richtlinie mit der [http://ee-waerme-info.i-ner.de/index.php?title=Energieeinsparverordnung_%28EnEV%29_und_Vorl%C3%A4ufer#EnEV_2007 EnEV 2007] fortgeschrieben. Damit wurde die EU-Richtlinie vollständig umgesetzt.<ref>http://www.enev-online.de/epbd/epbd_2002_eu_richtlinie_gesamtenergieeffizienz_gebaeude.htm</ref> | ||
+ | == RL 2010/31/EU – RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, recast) == | ||
{{PDF}} | {{PDF}} |
Version vom 3. April 2014, 12:33 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Die Richtlinie der EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zogen Anpassungspflichten der EnEG (2005) sowie der EnEG (2013) auf nationaler Ebene nach sich.
RL 2002/91/EG – RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive)
Im Sinne des Klimaschutzes hat die Europäische Kommission die Richtlinie 2002/91/EG erlassen, damit die Gebäude in den Mitgliedsstaaten energieeffizienter geplant, gebaut und betrieben werden. Die Mitgliedsstaaten hatten drei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen. Sie konnten ggf. auch verlängerte Umsetzungsfristen wahrnehmen. Deutschland hat das Energieeinsparrecht im Sinne der EU-Richtlinie mit der EnEV 2007 fortgeschrieben. Damit wurde die EU-Richtlinie vollständig umgesetzt.[1]
RL 2010/31/EU – RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, recast)
Leerzeile