Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Einführung

Die Richtlinie der EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zogen Anpassungspflichten der EnEG (2005) sowie der EnEG (2013) auf nationaler Ebene nach sich.

RL 2002/91/EG – RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive)

Im Sinne des Klimaschutzes hat die Europäische Kommission die Richtlinie 2002/91/EG erlassen, damit die Gebäude in den Mitgliedsstaaten energieeffizienter geplant, gebaut und betrieben werden. Die Mitgliedsstaaten hatten drei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen. Sie konnten ggf. auch verlängerte Umsetzungsfristen wahrnehmen. Deutschland hat das Energieeinsparrecht im Sinne der EU-Richtlinie mit der EnEV 2007 fortgeschrieben. Damit wurde die EU-Richtlinie vollständig umgesetzt.[1]

RL 2010/31/EU – RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, recast)


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Quellen und weiterführende Hinweise