Bundesebene

Bundesebene

Auf der Bundesebene wurde auf die positiven Folgen eines Paradigmenwechsels in der Politik hinsichtlich der Einsparung von Energie schon Ende der 1970er bzw. Anfang der 1980er Jahre hingewiesen. Bspw. veranschlagte die Enquête-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik“ in ihrem Bericht vom 27.06.1980 die Kosten für ein Energieeinsparungsprogramm mit 450 Mrd. bis 500 Mrd. DM. Als Auswirkung eines solchen Programmes erkannte die Kommission, dass es auch „unter vorsichtiger Einschätzung der Akzelerator- und Folgewirkungen zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Beschäftigtenzahl in der Bundesrepublik zwischen 700.000 und einer Million führen dürfte.“ Zudem hatte die Kommission einen Maßnahmenkatalog zur „Förderung von Energieeinsparungen und zur verstärkten Nutzung regenerativer Energiequellen“ erstellt. Dazu gehörte u. a. eine erhöhte Wärmeschutzanforderung bei Neubauten, wozu die „Wärmeschutzverordnung (WSchVO) zum Energieeinspargesetz (EnEG) entsprechend zu verändern“ [-> Rechtsrahmen Wiki] sei.

Enquête-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre“ 1987-1990

Weltkongress „Klima und Entwicklung“ 1988 in Hamburg

Kabinettsbeschluss zur CO2-Minderung vom 07. November 1990

„Integriertes Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) 2007 („Meseberger Beschlüsse“)