Förderung Bund
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Die Förderung im Bereich der EE-Wärme basiert vorwiegend auf dem so genannten Marktanreizprogramm. Die "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien", die 1994 das erste Mal in Kraft traten, wurden ab 1999 als Marktanreizprogramm bezeichnet. Erst ab dem Jahre 2008 wurden sie in "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" umbenannt und beinhalteten ausschließlich Regelungen zur Verbreitung von Technologien im EE-Wärmemarkt. Im Gegensatz dazu haben Maßnahmen wie Solarthermie 2000 und Solarthermie 2000 Plus einen kampagnenartigen Charakter und waren zeitlich begrenzt.