Kommunalrecht
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Die Bundesländer können den Gemeinden in der Gemeindeordnung des Landes das Recht einräumen, Verordnungen zu einem bestimmten Zweck zu erlassen.
Vorgabe von Nutzungspflichten
Eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung kann auf kommunaler Ebene im Rahmen von untergesetzlichen Regelungen (Verordnung, Satzung) oder im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen (z. B. Städtebauliche Verträge) verankert werden. Die Kommunen haben bisher von dieser Möglichkeit nur sehr vereinzelt Gebrauch gemacht. Nach Verabschiedung des EEWärmeG, das eine Nutzungspflicht im Neubaubereich vorgibt, könnten die Kommunen ihre Verordnungsmöglichkeiten dafür nutzuen, zur Umsetzung ehrgeiziger klimapolitischer Ziele über die Nutzungspflichten des EEWärmeG hinauszugehen