Ökosteuer
Hintergrund
Mit dem Begriff Ökosteuer werden steuerpolitische Maßnahmen bezeichnet, die 1999 mit dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" beschlossen wurden. Neben der Erhöhung der Mineralölsteuersätze auf Kraft- und Heizstoffe wurde als neue Steuer eine stufenweise ansteigende Stromsteuer eingeführt.
Die Bezeichnung „Ökosteuer“ ist insofern unscharf, als sie nicht den Gegenstand der Besteuerung (wie z. B. Bier- oder Tabaksteuer) bezeichnet. Im Rahmen des Gesetzespakets wurden bestehende Steuergesetze vielmehr so umgestaltet, dass sie eine Lenkungswirkung im Sinne des Umweltschutzes entfalten, zum einen durch Erhöhung der Mengensteuern auf den Energieverbrauch bzw. auf umweltschädliches Verhalten, zum anderen durch Vergünstigungen für effizientere Technologien. Auch geht es nicht darum, mit der Steuer zusätzliche Finanzmittel für ökologische Vorhaben des Staates zu erschließen. Bei ihrer Einführung 1999 wurde die Stromsteuer politisch nicht allein mit ihrer ökologischen Lenkungswirkung begründet, sondern es wurde ein Zusammenhang mit der gesetzlich verordneten Senkung von Sozialversicherungsbeiträgen hergestellt. Die Verwendung der Ökosteuer-Einnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten sicherte die Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion, welche die Ökosteuer zunächst erbittert bekämpft hatte.