Baden-Württemberg

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1991: Rationelle Energieverwendung und erneuerbare Energiequellen

Die am 15. Oktober 1991 verabschiedete Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Baden-Württemberg sah neben der Förderung von erneuerbaren Energien im Stromsektor auch Zuwendungen im Bereich der EE-Wärmetechnologien vor. Es konnten beim Landesgewerbeamt Stuttgart Anträge für die Förderung von thermischen Solar-, Wärmepumpen- und Brennwertanlagen im privaten und unternehmerischen Bereich gestellt werden.

Die Höhe der Zuwendung wurde als prozentuale Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt: - Solarthermie: 20 % - Wärmepumpen: 20 % - Brennwertanlagen: 20 %

Im Gegensatz zur Wärme wurde in diesem frühen Programm die Photovoltaik präferiert. So wurden PV-Anlagen bis zu 35 % bezuschusst. Auch die maximale Zuwendung lag hier höher. Während es für Wärmetechnologien höchstens 20.000 DM pro Anlage bzw. Gebäude waren, belief sich die Zuschusshöhe bei PV auf bis zu 30.000 DM.

1996: Richtlinie über die Gewährung zinsvergünstigter Darlehen

Am 5. August 1996 brachte das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg die Richtlinie über die Gewährung zinsvergünstigter Darlehen zur Errichtung von Anlagen zur photovoltaischen Solarnutzung, zur thermischen Solarnutzung, zur Windkraftnutzung sowie zur Wasserkraftnutzung heraus. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge war die Landeskreditbank (Bewilligungsstelle).

Ziel der Richtlinie war die Förderung der Technologien, so dass sie über eine stärkere Anwendung und eine zunehmende Produktion günstiger werden (Economy of Scales). Im Bereich der Solarthermie wurden Anlagen gefördert, wenn sie von einem anerkannten Prüfinstitut nach DIN oder ISO getestet wurden und marktgängig sowie marktreif waren. Die Darlehenshöhe für solarthermische Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde pauschal auf 10.000 DM festgesetzt. In anderen Fällen betrug das Darlehen 5.000 DM zuzüglich 1.000 DM pro m2 installierter Kollektorfläche. Die Darlehen wurden um bis zu 3 % im Zins verbilligt, bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Tilgung wurde nach einem halben Freijahr in vierteljährlichen Raten angesetzt, der Zinssatz über zehn Jahre abhängig vom Kapitalmarkt festgesetzt.