Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Version vom 3. April 2014, 12:32 Uhr von Juliane (Diskussion | Beiträge) (→RL 2002/91/EG – RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive))
Einführung
Die Richtlinie der EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zogen Anpassungspflichten der EnEG (2005) sowie der EnEG (2013) auf nationaler Ebene nach sich.
RL 2002/91/EG – RL zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive)
Im Sinne des Klimaschutzes hat die Europäische Kommission die Richtlinie 2002/91/EG erlassen, damit die Gebäude in den Mitgliedsstaaten energieeffizienter geplant, gebaut und betrieben werden. Die Mitgliedsstaaten hatten drei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in ihre nationalen Rechtsvorschriften umzusetzen. Sie konnten ggf. auch verlängerte Umsetzungsfristen wahrnehmen. Deutschland hat das Energieeinsparrecht im Sinne der EU-Richtlinie mit der EnEV 2007 fortgeschrieben. Damit wurde die EU-Richtlinie vollständig umgesetzt.[1]
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