Foerderanforderungen
Für eine Förderung über das Marktanreizprogramm wurden bereits ab 1995 in den Richtlinien technische Mindestanforderungen festgeschrieben, ohne die von den Produkten der Hersteller zu erfüllen sind. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich nicht nur eine schlichte Breitenförderung dar, sondern beförderte auch gezielt Produktinnovationen, vergleichbar wie die Energieeffizienzlabel für Kühlschränke, Waschmaschinen etc. Dies wurde mit der 2008 zusätzlich eingeführten Bonus "Innovationsförderung" weiter verstärkt. Anlagen, die die Mindestanforderungen deutlich übererfüllen, bekommen dafür einen Bonus. Hierdurch sollen sowohl besonders innovative Produkte gefördert, als auch geplante und absehbare gesetzlichliche Regelungen vorweg genommen werden. Produkte, die diesen Mindestanforderungen nicht entsprachen, verschwanden in der Folge relativ bald vom Markt. Eine besondere Rolle spielen dabei die Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen.[1]
Tabelle zur Entwicklung der technischen Förderanforderungen in den Richtlinien
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