Energieeffizienzrecht
Energieeinsparverordnung (EnEV)
EnEV 2002 (Link auf pdf)
EnEV 2007 (Link auf pdf)
EnEV 2013 (Link auf pdf)
Regelungsgehalt
Der Zweck der Energieeinsparverordnung EnEV ist es, gemäß der Vorgaben des ENEG zur Minderung des Energieverbrauchs beizutragen.
Die EnEV ist ein ordnungsrechtliches Instrument, das unter Bezugnahme auf die Gesamtenergieeffizienz gesetzliche Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Neu- und Altbauten stellt und den Einsatz energiesparenden Wärmeschutzes und energiesparender Anlagentechnik bei Gebäuden regelt. Sie gilt sowohl für neu zu errichtende als auch für bestehende Gebäude. Als Fortschritt gilt die durch die Zusammenführung von Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung erreichte integrale Betrachtung von Gebäudehülle und Anlagentechnik im Planungsprozess. Die Einführung eines Niedrigenergiehaus-Standards für den Neubau gelang mit der EnEV 2002 jedoch nicht. Durch die Verankerung der „Primärenergie" als Bewertungsgröße wird die Planungsfreiheit insbesondere beim Einsatz erneuerbarer Energien erweitert. Ein großes Manko war aber, dass die Regelungen bis heute nur für Neu- oder Großumbauten gelten.
Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von 2002 verpflichtete alle Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Mit der EnEV 2002 wurde der Energieausweis in Deutschland für Neubauten eingeführt, mit der EnEV 2007 wurde er auch für Bestandsgebäude erforderlich. Der Energieausweis macht die energetische Qualität von Häusern ersichtlich und erlaubt eine bundesweite Vergleichbarkeit. Die energetische Qualität spielt insbesondere bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden eine Rolle. Im Falle des Verkaufs können energetische optimierte Gebäude einen höheren Preis erzielen. Im Falle der Vermietung dient der Energieausweis v. a. zur Information über die erwartbaren Energiekosten.
Gesetzgebungsprozess und Rechtsentwicklung
Vorläufer der Energieeinsparverordnung EnEV waren die Wärmeschutzverordnung [1] (1995) (LINK) und die Heizungsanlagenverordnung [2] (1998) (LINK). Die beiden Verordnungen wurden zusammengeführt und im November 2001 als EnEV verabschiedet. Sie trat zum 1. Februar 2002 in Kraft.
GRAFIK
Ende 2004 trat eine Novelle der Energieeinsparverordnung in Kraft, die jedoch vor allem redaktionelle Änderungen und Verweise auf neue Normen mit sich brachte.
- ↑ Der Gesetzgeber begrenzte mit der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erstmals die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen und damit die Wärmeverluste der Gebäudehülle. Novellierungen mit steigenden Anforderungen folgten in den Jahren 1982 und 1995.
- ↑ Die Heizungsanlagenverordnung richtete sich auf eine energieeffiziente Erzeugung von Wärme / Warmwasser. Deren Standards waren zuletzt 1998 verschärft worden.