Biogene Festbrennstoffe
Inhaltsverzeichnis
Emission von Feinstaub
Gesundheitsschäden durch Feinstaub
Die Einheit für lungengängigen Feinstaub ist die Konzentration an PM10 (= Particulate Matter mit einer Größe kleiner 10 µg). Epidemiologische Untersuchungen der letzten beiden Jahrzehnte zeigen, dass das Vorhandensein von PM10-Feinstaub ab einer Konzentration von 10 µg/m3 schwere Gesundheitsschäden verursachen kann (gesundheitlicher Grenzwert). Der gesetzlich festgelegte Grenzwert für PM10 liegt mit 50 µg/m³ (juristischer Grenzwert) deutlich darüber. Mikropartikel, die in die Lunge gelangen, verweilen dort länger als in den oberen Atemwegen. So gelangen sie in die Lungenbläschen, können dort Zellschranken überwinden und nunmehr über den Blutkreislauf in die verschiedensten Organe des Körpers gelangen. Die Feinstaubpartikel wirken auf diese Weise gesundheitsschädigend. Sie fördern beispielsweise Entzündungen, eine starke Belastung mit lungengängigen Teilchen gilt jedoch auch als Risikofaktor für verschiedene akute und chronische Atemwegserkrankungen sowie Herz-Kreislauf-Probleme. Die Holzfeuer-Partikel enthalten ungewöhnlich viele polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Eine dänische Studie (Høgh Danielsen et al. 2011)[1], die in der Fachzeitschrift der American Chemical Society (ACS) „Chemical Research in Toxicology“ veröffentlicht wurde, belegte 2011 die gesundheitsschädigenden Wirkungen von Feinstaub aus Holzfeuerung.
Feinstaubemissionen – Ursachen, Mengen und Handlungsbedarf
Holzheizungen und offene Kamine führen durch die Verbrennung von Festbrennstoffen zu wesentlich höheren Feinstaubemissionen als die Verbrennung flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe. Unter den Festbrennstoffen sind Pelletheizungen bei vergleichbarer thermischer Leistung im Vergleich zur Verbrennung von Scheitholz um den Faktor zwei bis acht niedriger, betragen aber immer noch das Eintausendfache einer Erdgasheizung.
Feinstaubreduktionen mittels emissionsärmerer Formen der Holzverbrennung wurden im Zeitraum 2000 bis 2005 durch eine Zunahme der Holzverfeuerungsanlagen zunichtegemacht. Die Emissionen an gesundheitsschädlichem Feinstaub aus Holzfeuerungsanlagen in Haushalten und im Kleingewerbe waren 2006 insgesamt etwa so hoch wie die aus den Motoren der Pkw, Lkw und Motorräder. Ca. 24.000 Tonnen Feinstaub stammten 2006 allein aus Holzfeuerung (vgl. Tabelle 1).
Umweltbelastungen durch Ascheverwertung und –entsorgung
WIKI Rechtsnormen für die Ascheverwertung und –entsorgung nach Witt (2012, 135)
Während der Bereich der Anlagengenehmigung und Luftreinhaltung durch Immissionsschutzvorgaben bereits umfassend geregelt ist, existieren für die Ascheentsorgung/-verwertung aus Holzfeuerungen noch keine konsistenten Normen (Witt 2012, 135). Grundsätzlich sind Holzaschen Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Bei der Verwertung und Entsorgung dieser Abfälle sind, je nach Verwertungsbereich, unterschiedliche weitergehende Rechtsnormen zu beachten. Verwertung als Dünger nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und Düngemittelverordnung (DüMV) Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft liegt eine Verwertung der Holzasche als Dünger für land- und forstwirtschaftliche Flächen nahe. Der durch Biomasseentzug entstandene Nährstoffbedarf könnte dadurch teilweise wieder ausgeglichen werden. Der Düngewert der Asche wird maßgeblich von den Gehalten an P, Ca, Mg und K bestimmt. Deren Anteile variieren in Abhängigkeit von Aschetyp sowie Art und Herkunft der Biomasse und ihrer thermischen Umsetzung stark. Die Aschen müssen deshalb im Labor analysiert, klassifiziert und entsprechend der Düngemittelverordnung (DüMV) einem zugelassenen Düngemitteltyp zugeordnet werden. Prinzipiell dürfen aus der Verbrennung von naturbelassenem Holz ausschließlich „unbelastete“ Aschen aus dem Brennraum (Rostasche) eingesetzt werden. Bei Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte und Mindestnährstoffgehalte kann die Asche in Reinform als Kalk- oder Kaliumdünger verwendet werden. Die meisten forstwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen in Deutschland unterliegen einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Diese Zertifizierungsvorgaben begrenzen allerdings die Ausbringung dieser Dünger zur Ertragssteigerung. Zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit können Aschen bis zu einem Anteil von 30 % zur Bodenschutzkalkung zugegeben werden (vgl. LWF Bayern###) Weitergehende Regelungen treffen Waldgesetze der einzelnen Bundesländer, z. B. inwieweit die Ausbringung von Holzasche außerhalb der Waldkalkung zulässig ist
Entsorgung im Hausmüll oder Zumischung in Kompostieranlagen
Die Asche aus privaten Holzfeuerungsanlagen wird üblicher Weise über den Hausmüll entsorgt (Aschetonne). Einer privaten Verwertung von Holzaschen aus Kleinfeuerungsanlagen im Garten steht die nach dem BBodSchG bzw. BBodSchV begrenzt zulässige, jährliche Zusatzbelastung der Böden durch Schwermetalle entgegen. Sie erlauben nur geringe Ausbringungsmengen. Entsprechend den Vorgaben der Bioabfallverordnung (BioAbfV) ist eine Zumischung von Holzaschen in Kompostieranlagen möglich. Für größere Aschemengen, die nicht zur Bodenschutzkalkung ausgebracht oder Düngemitteln bzw. Kompost zugemischt werden können, sind andere Entsorgungswege zu suchen. Bei schwacher Belastung können sie z. B. noch als Bauzuschlagstoff Verwendung finden.
Deponierung
Stark belastete Aschen müssen auf einer Deponie gelagert werden. Die Möglichkeiten dafür hängen von der Auslaugfähigkeit der einzelnen Schadstoffe ab. Üblicherweise dürfen Feuerraumaschen obertägig deponiert werden, während „stark belastete Aschen“ (z. B. Filterstäube) wegen hoher TOC- und Eluatbelastungen unterirdisch abgelagert werden müssen.
Quellen und weiterführende Hinweise
- ↑ Høgh Danielsen et al. (2011): Oxidative Stress, DNA Damage, and Inflammation Induced by Ambient Air and Wood Smoke Particulate Matter in Human A549 and THP-1 Cell Lines. In: Chemical Research in Toxicology 24 (2), pp 168–184.
- ↑ UBA (2006): Hintergrundpapier: Die Nebenwirkungen der Behaglichkeit: Feinstaub aus Kamin und Holzofen vom 09. März 2006, online unter http://www.blauer-engel.de/_downloads/publikationen/holzfeuerung.pdf (letzter Zugriff: 23.08.2013).