Marktanreizprogramm
1 Förderrahmen Bund/Länder 1.1 Einleitung[1]
Anfang der 1990iger Jahre sah der Bund im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung und angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt und Klimaschutzes (CO2-Reduzierung) es als erforderlich an, den Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien im Energiemarkt durch ein Marktanreizprogramm (MAP) zu forcieren. Dieses Programm[2] kann heute rückblickend als Grundstein für die Entwicklung bundesweiter Förderung der EE-Wärme angesehen werden. Vom Bundeswirtschaftsministerium als Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien bezeichnet[3], traten diese ab 1994 in Kraft. Initialzündung war das ab 1991 geltende Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz), das erstmalig die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtete, elektrische Energie aus regenerativen Umwandlungsprozessen abnehmen und vergüten zu müssen. In Folge dessen war die Förderung der EE-Wärme ein Nebenprodukt des Stromeinspeisungsgesetzes, da die damalige Bundesregierung die EE-Wärme nicht völlig unter den energiepolitischen Tisch fallen lassen wollte.
1.2 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 1993
Ausgestattet mit zunächst 10 Mio. DM[4] gewährte das Bundeswirtschaftsministerium Zuwendungen u.a. für Solarkollektoranlagen und geothermische Heizzentralen (nach den vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu §§ 44, 44 a der BHO). Zuständig für die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung war als Bewilligungsbehörde das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) in Eschborn bei Frankfurt/M., der Vorläufer[5] des heutigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
In dieser ersten Richtlinie wurden zudem Wasserkraftanlagen und Windkraftanlagen zur Stromgenerierung gefördert und war somit in dieser Form kein Förderprogramm ausschließlich für Wärme aus erneuerbaren Energien. Die Richtlinie trat zum 27. Dezember 1993 in Kraft.
1.3 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 1995
Im Zeitraum von 1995 bis zum Jahre 1998 bewilligte das Bundesamt für Wirtschaft insgesamt weitere 100 Mio. DM. Bei der Förderung wurden im Vergleich zum MAP 1994 geothermische Heizzentralen durch Wärmepumpenanlagen ersetzt. Zudem wurden das erste Mal Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung sowie KWK aus biogenen Festbrennstoffen gefördert. Im Bereich der reinen Elektrizitätserzeugung kam die Photovoltaik hinzu.
Die Richtlinie trat zum 10. August 1995 in Kraft.
1.4 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 1999
Für das Jahr 1999 wurde im MAP ein Fördervolumen von höchstens 200 Mio. DM festgelegt. Die Aufstockung ist auf den Regierungswechsel von CDU/CSU und FDP zu SPD und Bündnis 90/Die Grünen zurückzuführen. Mit der neuen Regierung wurde ein Schwerpunkt auf die Förderung und den Ausbau von erneuerbaren Energieträgern gelegt. Allerdings wurde dieser spätestens mit dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) des Jahres 2000 auf die Stromerzeugung gesetzt. Auch wenn die Förderung für EE-Wärme im Vergleich zum vorhergehenden MAP verzehnfachte, blieb das Instrument hinter dem Erfolg des EEG weit zurück. Dies lag u.a. daran, dass das Gesamtfördervolumen des MAP vom Bundeshaushalt abhängig blieb und die Förderung unstetig war.
Zudem war die Förderung ab Inkrafttreten der neuen Richtlinie zweigeteilt. Direkte Zuschüsse konnten nun beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Für Darlehen bzw. Schulderlässe war die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.
Neu in die Förderung aufgenommen wurden in der Richtlinie 1999 die Tiefengeothermie, allerdings ohne die Übernahme des Bohrrisikos oder Zuwendungen zu Wärmeverteilungen durch Nah- und Fernwärmenetze. Zudem konnten bei der Energieeinsparung an Gebäuden – inklusive Solarkollektoren und Wärmepumpen – Finanzmittel beantragt werden.
Die Richtlinien traten zum 20. August 1999 in Kraft.
1.5 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 2001
Das vom BAFA und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie seit 01. September 1999 aufgelegte Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien änderte die Richtlinien von 1993 in wichtigen Punkten. Im Zuge der Einführung des Gebäudesanierungsprogramms im Februar 2001, das von der KfW abgewickelt wurde, hatte sich die damalige rot-grüne Bundesregierung entschlossen, die Förderung von Energieeinsparungsmaßnahmen und die gesamte Förderung im Marktanreizprogramm neu zu ordnen. Von den Änderungen waren vor allem die Förderung von Energieeinsparungsmaßnahmen und Wärmepumpenanlagen betroffen. Wärmeschutzmaßnahmen, wie die Fenstererneuerung, die Dämmung von Dach und Außenwänden sowie die Errichtung von Wärmerückgewinnungsanlagen sollten zukünftig ebenso wenig wie Wärmepumpenanlagen vom BAFA bezuschusst werden. Im Übrigen wurde weiterhin im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmesektor u.a. die Errichtung von Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse, Biogasanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie vom BAFA durch Zuschüsse und von der KfW durch Darlehen finanziell unterstützt.[6]
Das MAP 2001 trat am 23. März 2001 in Kraft.
1.6 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 2002
Mit dem MAP des Jahres 2002 wurden handbeschickte Anlagen zur Verfeuerung biogener Festbrennstoffe nicht mehr gefördert. Auch die Heizungsanlagenmodernisierung fiel aus dem 117 Mio. € umfassenden Fördertopf heraus. Der Hauptzweck der Richtlinien war die Festsetzung der Förderbeträge in Euro, nachdem dieser zum 01. Januar 2002 komplett die jeweilige Landeswährung in der Eurozone abgelöst hatte.
Die Richtlinien traten am 15. März 2002 in Kraft.
1.7 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 2003
In den Richtlinien 2003 wurde vorwiegend der Fördersatz von Solarkollektoren und Biomasse (BAFA) sowie von Biomasse, Biogas und Tiefengeothermie (KfW) etwas abgesenkt. Neu in die Richtlinien aufgenommen wurde lediglich der Scheitholzvergaserkessel.
Das Fördervolumen wurde dementsprechend gesenkt und betrug nur noch 102 Mio. €.
Die Richtlinien traten am 26. November 2003 in Kraft.
1.8 Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 2005
Ein zentrales Ziel der Förderung nach diesen Richtlinien war es, durch Investitionsanreize für private Nutzer, zum Teil für öffentlich-rechtliche Antragsteller, beim Programm „Wärme aus Erneuerbaren Energien in der Schule“ für Schulen, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt zu stärken und so zur Senkung deren Kosten und zur Verbesserung deren Wirtschaftlichkeit beizutragen. Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse, Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung bis 70 kW und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie für die thermische Nutzung. Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung größer 70 kW sowie Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung werden im Rahmen des von der KfW festzulegenden Zusagevolumens mit Darlehen aus Eigenmitteln gefördert.
1.9 MAP 2006
Allein im Jahr 2006 wurden 140.000 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 1,5 Milliarden Euro gefördert.
1.9.1 Erste Richtlinien
1.9.2 Zweite Richtlinien 1.10 MAP 2007
Seit dem Jahr 2000 waren beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mehr als eine Million Förderanträge eingegangen Mit Mitteln von über 827 Millionen Euro wurden seit dem Programmstart im Jahr 2000 rund 625.000 Vorhaben gefördert. Das Marktanreizprogramm war bis dato das wichtigste Förderinstrument zur Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums gewährte das BAFA Zuschüsse für Solarkollektoren und Biomassekessel. Jährlich gingen beim BAFA im Durchschnitt etwa 160.000 Anträge ein. Im Regierungsentwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes wurde das Marktanreizprogramm deshalb gesetzlich verankert. Das Programm wurde ab 2008 213 Millionen Euro auf bis zu 350 Millionen Euro aufgestockt. Ab Januar 2008 trat die neue Förderrichtlinie in Kraft. Mit Mitteln von 827 Millionen Euro wurden seit dem Programmstart im Jahr 2000 rund 625.000 Vorhaben gefördert. Damit wurden Investitionen von über 6,5 Milliarden Euro ausgelöst. Allein im Jahr 2006 wurden 140.000 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 1,5 Milliarden Euro gefördert.
1.10.1 Erste Richtlinienänderung
1.10.2 Zweite Richtlinienänderung 1.10.3 Dritte Richtlinienänderung 1.11 MAP 2008 1.11.1 Richtlinienänderung 1.12 MAP 2009 1.12.1 Richtlinienänderung 1.13 MAP 2010 1.14 MAP 2011 1.15 MAP 2012
[1] Auf europäischer Ebene: Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, Amtsblatt der EU L140/15 v. 5. Juni 2009, beachten
[2] Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 27. Dezember 1993
[3] (Stand 2007): Seit dem Jahr 2000 sind beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle (BAFA) mehr als eine Million Förderanträge eingegangen. Das Marktanreizprogramm ist das wichtigste Förderinstrument zur Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums gewährt das BAFA Zuschüsse für Solarkollektoren und Biomassekessel. Jährlich gehen beim BAFA im Durchschnitt etwa 160.000 Anträge ein. Im Regierungsentwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes wurde das Marktanreizprogramm jetzt gesetzlich verankert. Das Programm wird im nächsten Jahr von 213 Millionen Euro auf bis zu 350 Millionen Euro aufgestockt. Ab Januar 2008 tritt die neue Förderrichtlinie in Kraft. Die Förderung wird auf neue Bereiche deutlich erweitert. Mit Mitteln von 827 Millionen Euro wurden seit dem Programmstart im Jahr 2000 rund 625.000 Vorhaben gefördert. Damit wurden Investitionen von über 6,5 Milliarden Euro ausgelöst. Allein im Jahr 2006 wurden 140.000 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 1,5 Milliarden Euro gefördert.
[4] Interview Dürrschmidt vom …2012 – Protokoll!
[5]Das Bundesamt für Wirtschaft und das Bundesausfuhramt wurden zum 01.01.2001 zusammengelegt
[6] Allein im Jahr 2000 wurden insgesamt über 100.000 Anträge eingereicht. Hiervon konnten Fördergelder in Höhe von ca. 326 Mio. DM bewilligt und Auszahlungen in Höhe von ca. 90 Mio. DM veranlasst werden. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE