Öko-Design-Richtlinie

Version vom 6. Dezember 2013, 16:02 Uhr von Elke (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „== Ökodesign-Richtlinie == Mit der Ökodesign-Richtlinie soll die Integrierten Produktpolitik (IPP) der Europäischen Union umgesetzt werden. Dies soll zum e…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Ökodesign-Richtlinie

Mit der Ökodesign-Richtlinie soll die Integrierten Produktpolitik (IPP) der Europäischen Union umgesetzt werden. Dies soll zum einen den Handel am europäischen Binnenmarkt verbessern und unterschiedliche nationale Standards vereinheitlichen. Zum anderen soll die Umweltverträglichkeit verbessert werden, indem die Energieeffizienz der Produkte erhöht wird. Das Grundprinzip der Richtlinie besteht darin, bei der Festlegung von Mindeststandards für einzelnen Gerätetypen die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus der erfassten Produkte mit einzubeziehen. Mindestanforderungen an die Energieeffizienz oder den Energieverbrauch eines Produktes im Betrieb sollen so festgesetzt werden, dass aus der Perspektive des Endverbrauchers die Lebenszykluskosten möglichst niedrig sind (Prinzip der Least Life Cycle Costs).

Regelungsgehalt

Die EU Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) verfolgt das Ziel, umweltbezogene Mindeststandards für die Herstellung und das Inverkehrbringen„energieverbrauchsrelevanter“Produktefestzulegen. Die Richtlinie ersetzt die Vorgängerrichtlinie (2005/32/EG), die sich auf energiebetriebene Produkte beschränkte. Mit der Ausweitung des Geltungsbereichs erfasst die neue Richtlinie nun auch Produkte, die zwar selbst keine Energie verbrauchen, die aber maßgeblichen Einfluss auf den Energieverbrauch anderer Anwendungen haben (z.B. Dämmstoffe, Fenster). Die Produkte, für die Durchführungsmaßnahmen bestehen, dürfen in der Europäischen Union nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die dort formulierten Anforderungen erfüllen.

Die EU-Kommission legt Standards für Produktgruppen erst nach ausführlicher Beratung in Form von einzelnen Durchführungsverordnungen fest. Es gibt mittlerweile 21 produktspezifische Verordnungen, die alle auf der Ökodesign-Richtlinie basieren (vgl. Übersicht zu den Produktgruppen unter http://www.ebpg.bam.de/de/produktgruppen/ener15.htm).<|ref>Fußnote: Ein aktueller Working Plan der Kommission über die Durchführungsverordnungen findet sich unter http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sustainable-business/documents/eco-design/working-plan/files/comm-swd-2012-434-ecodesign_en.pdf . Eine Übersicht über den Ablauf der Beratung und Beschlussfassung findet sich hier: http://www.top-runner.info/fileadmin/user_upload/sidebar/Downloads/PPT/ppt_OEkodesignOkt13.pdf.

Gesetzgebungsprozess EU Ebene

Die erste Öko-Design-Richtlinie (Richtlinie 2005/32/EG) umfasste nur Produkte, die energiebetrieben sind, d.h. „denen zu ihrer bestimmungsgemäßen Funktion Energie in Form von Elektrizität, fossilen Treibstoffen oder erneuerbaren Energiequellen zugeführt werden muss“. (BMWi online, s.u.) Die Gültigkeit der Öko-Design-Richtlinie wurde 2009 erweitert auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte (2009/125/EG), was alle Produkte, die in irgendeiner Art und Weise den Verbrauch von Energie beeinflussen, beinhaltet. Somit unterliegen auch Produkte der Richtlinie, die selbst keine Energie verbrauchen. Die Richtlinie setzt damit auch Standards für Wärmepumpen und Feuerungsanlagen.

EU-Durchführungsverordnungen

Im September 2013 wurde eine Verordnung zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten veröffentlicht. Link zum PdF-Dokument http://www.evpg.bam.de/de/ebpg_medien/ener1/vo_813-2013_de.pdf

Umsetzung in nationales Recht

Die Richtlinie 2005/32/EG wurde durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz - EBPG vom 27. Februar 2008 (BGBl. I S. 258) in deutsches Recht umgesetzt. Die Umsetzung der Richtlinie 2009/125/EG erfolgte in Deutschland durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes (EVPG), das am 25.11.2011 in Kraft trat.

Weitere Regelungen

Zusammen mit der Verordnung zu Elektromotoren hat die EU eine Verordnung (EG) Nr. 641/2009 zu Umwälzpumpen erlassen. Externe Umwälzpumpen (Ausnahme: Umwälzpumpen für Solaranlagen und Wärmepumpen) müssen ab Januar 2013 in der Verordnung festgelegte Werte einhalten. Ab August 2015 gelten die Anforderungen für alle externen und internen Umwälzpumpen, d. h. auch verbaute Produkte sind von der Richtlinie betroffen.

Quellen und weiterführende Hinweise

http://www.bmwi.de/DE/Service/gesetze,did=212540.html