Ökosteuer

Hintergrund

Mit dem Begriff Ökosteuer werden steuerpolitische Maßnahmen bezeichnet, die 1999 mit dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" beschlossen wurden.[1] Neben der Erhöhung der Mineralölsteuersätze auf Kraft- und Heizstoffe wurde als neue Steuer eine stufenweise ansteigende Stromsteuer eingeführt.

Die Bezeichnung „Ökosteuer“ ist insofern unscharf, als sie nicht den Gegenstand der Besteuerung (wie z. B. Bier- oder Tabaksteuer) bezeichnet. Im Rahmen des Gesetzespakets wurden bestehende Steuergesetze vielmehr so umgestaltet, dass sie eine Lenkungswirkung im Sinne des Umweltschutzes entfalten, zum einen durch Erhöhung der Mengensteuern auf den Energieverbrauch bzw. auf umweltschädliches Verhalten, zum anderen durch Vergünstigungen für effizientere Technologien. Auch geht es nicht darum, mit der Steuer zusätzliche Finanzmittel für ökologische Vorhaben des Staates zu erschließen. Bei ihrer Einführung 1999 wurde die Stromsteuer politisch nicht allein mit ihrer ökologischen Lenkungswirkung begründet, sondern es wurde ein Zusammenhang mit der gesetzlich verordneten Senkung von Sozialversicherungsbeiträgen hergestellt. Die Verwendung der Ökosteuer-Einnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten sicherte die Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion, welche die Ökosteuer zunächst erbittert bekämpft hatte.

Unterstützer

Wichtigste Protagonisten waren neben den meisten Abgeordneten von Grünen und SPD sowie Teilen der CDU, das BMU und das UBA, die großen Umweltverbände, die jungen EE-Branchenverbände, viele lokale und regionale Initiativen, einige Stadtwerke, zahlreiche Forschungsinstitute, die großen Gewerkschaften IG Metall und ver.di, Vertreter der Landwirtschaft und – was wichtig war – der Verband der deutschen Maschinen- und Anlagenbauer VDMA, der damit die Phalanx des BDI aufbrach (vgl. Hirschl 2008, 193)[2].

Verwendung

Bis zu 90 % des Ökosteueraufkommens gehen in die Rentenkasse und tragen so zur Senkung der Lohnnebenkosten bei.[3] Bei der Einführung der Ökosteuer wurde eine informelle politische Übereinkunft getroffen, aus den Einnahmen der neu eingeführten Stromsteuer eine direkte Förderung erneuerbarer Energien vorzunehmen. Entsprechend wurde das so genannte Marktanreizprogramm ab 2000 aus diesen Mitteln auf 100 bzw.200 Mio. € aufgestockt (Hirschl 2008, 99). In den folgenden Jahren war die Höhe der MAP-Finanzierung jeweils umkämpft, die politische Übereinkunft erwies sich als nicht ausreichend, um eine kontinuierlich hohe Förderung zu ermöglichen. Ab 2003 wurde Mittel aus der Ökosteuer auch zur Finanzierung des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms verwendet (ebda.).

Stromsteuer

Stromsteuergesetz 1999

Das Stromsteuergesetz (StromStG 1999) regelt die Besteuerung des Verbrauchs von elektrischem Strom durch eine Stromsteuer. Die Stromsteuer wurde 1999 im Rahmen des "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" eingeführt und ergänzte u. a. die bereits bestehende Besteuerung von Kraftstoffen (Mineralölsteuer). Die Stromsteuer fällt beim Stromversorger an, wenn Strom von einem Letztverbraucher aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. Der Regelsteuersatz beträgt 2,05 ct/kWh. Die Stromversorger geben die Stromsteuer im Strompreis an die Letztverbraucher weiter. Auch Eigenerzeuger, die Strom zum Selbstverbrauch entnehmen, müssen die Stromsteuer entrichten. Allerdings sah das Stromsteuergesetz 1999 eine Reihe von Ausnahmen von der Stromsteuer bzw. geminderte Steuersätze vor. Unternehmen des produzierenden Gewerbes konnten z. B. unter bestimmten Voraussetzungen einen großen Teil der zu zahlenden Stromsteuer erlassen bzw. der gezahlten Stromsteuer erstattet bekommen („Spitzenausgleich“).

Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes 2006

Mit der Energiesteuerrichtlinie der EU, die ab 2004 in Kraft war, musste das deutsche Mineralölsteuerrecht grundlegend überarbeitet werden. Am 1. August 2006 trat das Energiesteuergesetz (Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes – EnergieStG 2006) in Kraft. Es löste das Mineralölsteuergesetz ab. Am Stromsteuergesetz wurden kleine Änderungen vorgenommen. Dabei blieben die Ausnahmeregelungen für die Kohlenutzung für die Stromerzeugung und Heizzwecke erhalten. Für erneuerbare Energien änderte sich die Besteuerung von Biokraftstoffen grundlegend.

Änderung des Stromsteuergesetzes 2013

Am 9. November 2012 beschloss der Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. In Umsetzung der Forderung der Europäischen Kommission, dass für die Gewährung der Steuererleichterungen eine Gegenleistung von den begünstigten Unternehmen zu verlangen ist, wurden entsprechende Änderungen vorgenommen.

Große Teile der deutschen Industrie werden bis zum Jahr 2022 weiter von der Ökosteuer befreit. Im Gegenzug allerdings müssen sich die rund 25.000 energieintensiven Betriebe zu mehr Effizienz und Stromeinsparungen verpflichten. Die Unternehmen müssen als Gegenleistungen eine Steigerung der Energieeffizienz, etwa durch ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder ein registriertes Umweltmanagementsystem nachweisen. Kleine und mittlere Unternehmen können auch alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben, die einen geringeren Erfüllungsaufwand bedeuten. Ab 2015 hängen die Gewährung und die Höhe des Spitzenausgleiches zusätzlich davon ab, ob das produzierende Gewerbe in Deutschland insgesamt die zwischen Bundesregierung und deutscher Wirtschaft vereinbarte Steigerung der Energieeffizienz von 1,3 % pro Jahr erreicht. Dazu wird in einem Gutachten ab 2015 jährlich die Verbesserung der Energieeffizienz über alle betroffenen Unternehmen ermittelt und von der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wird das Ziel nicht erreicht, sinkt der Spitzenausgleich oder kann auch ganz entfallen.

Quellen und weiterführende Hinweise

  1. Ecologic (2002): Ökosteuer – Stand der Diskussion und der Gesetzgebung in Deutschland, auf der EU-Ebene und in den anderen europäischen Staaten, Berlin.
  2. Hirschl, Bernd (2008): Erneuerbare Energien-Politik. Eine Multi-Level Policy-Analyse mit Fokus auf den deutschen Strommarkt. 1. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften (GWV).
  3. Schlegelmilch, Kai (2013): Die Relevanz der ökologischen Steuer- und Finanzreform für die Energiewende. In: Tobias Reichmuth (Hg.): Die Finanzierung der Energiewende in der Schweiz. Bestandsaufnahme, Maßnahmen, Investitionsmöglichkeiten. Zürich: NZZ Libro, S. 207-232. Online verfügbar unter: http://www.foes.de/pdf/2013-12-13_Energiewende_Schweiz_Kai_Schlegelmilch.pdf (letzter Zugriff: 10.03.2014



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