„Integriertes Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) 2007 („Meseberger Beschlüsse“)

„Integriertes Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) 2007 („Meseberger Beschlüsse“)

Im Zuge der Integration Deutschlands in die europäischen Energie- und Klimapolitik, der europäischen Richtungsentscheidung vom Frühjahr 2007 und der deutschen Ratspräsidentschaft, traf sich das Bundeskabinett am 3. Juli 2007 zu einem Energiegipfel in Meseberg. Hinsichtlich der Erreichung der Klimaschutzziele, der Ziele für den Ausbau der EE und der Steigerung der Energieeffizienz wurden 30 Gesetzesvorhaben in das "Integrierte Energie- und Klimaprogramm" integriert. Für die Beschleunigung der Diffusion der EE-Wärme wurde die Etablierung eines Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) beschlossen[[1]]. Ziel war es, den Anteil der EE an der Wärmebereitstellung von 6 % im Jahr 2006 auf 14 % im Jahre 2020 zu erhöhen. Im Unterschied zum EEWärmeG von 2009 wurde eine Nutzungspflicht von EE für den Neubau (15 %) und den Gebäudebestand (10 %) vorgesehen. Die Nutzungspflicht konnte im damaligen Vorschlag durch Unterschreitung des jeweils geltenden EnEV-Niveaus um 15 % substituiert werden. Auch war eine Härtefall-/Befreiungs- bzw. Entfallsregelung in der Nutzungspflicht wenn sie in Einzelfällen unverhältnismäßig sein sollte vorgesehen. Eine finanzielle Beihilfe sollte über die Aufstockung des Marktanreizprogrammes auf bis zu 305 Mio. Euro vorgenommen werden. Allerdings sollten diese Fördermittel ausgezahlt werden, wenn ein Gebäude über die gesetzliche Nutzungspflicht mit EE-Wärme- oder innovativen Technologien ausgestattet werden sollte[1]. Das IKEP gilt als wichtiger Schritt zur Verwirklichung des seit Anfang des 21. Jahrhunderts diskutierten EE-Wärme-Gesetzes.



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Quellen und weiterführende Hinweise

  1. Bundesregierung (2007): Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm, Meseberg.