Akteure feste Biomasse

Übersicht über Akteure der Nutzung biogener Festbrennstoffe

Übersichtsliste der Akteure

Herstellerunternehmen

Ausgewählte "innovative" Hersteller automatisierter Heizkesseln in Österreich

Ausgewählte "innovative" Hersteller automatisierter Heizkesseln in Deutschland

Akteure der Primär-Holzproduktion und der Holzwirtschaft

Voraussetzung für die Holzenergienutzung ist die Bereitstellung von Waldholz (aus Anbau oder als Restnutzung) oder Alt- und Restholz. Neben den Akteuren aus der Forst- und Holzwirtschaft sind hieran Dienstleister und Unternehmen aus dem Bereich der Holzwerbung, Landschaftspflege oder dem Altholzmanagement beteiligt.

In der Forstwirtschaft galt die Brennholzproduktion noch in den 1990er Jahren kaum als gewinnbringend. Brennholz war vorwiegend für den Eigenbedarf oder das „soziale Wohl“ bedeutsam und stellte eine Nebennutzung zur Wert- oder Industrieholzproduktion dar. Impulse zur verstärkten Nutzung von Holz zur erneuerbaren Wärmeerzeugung waren vor diesem Hintergrund kaum zu erwarten. Die durch die Technikentwicklung induzierte Nachfrage nach Energieholz und die allgemeine Preissteigerung des Waldholzes eröffneten der Forstwirtschaft und den verschiedenen Waldeigentümern schließlich neue wirtschaftliche Perspektiven. Dieses führte dazu, dass die Forstwirtschaft die Brennstoffnutzung von Holz als wirtschaftliches Standbein prinzipiell unterstützt.

Dabei sind Waldbesitzer nach dem Waldgesetz des Bundes und der jeweiligen Landesgesetze dem Grundsatz einer ordnungsgemäßen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung verpflichtet. Einige Ländergesetze gehen darüber hinaus, indem sie die Waldbesitzer zusätzlich zu weitergehenden Grundsätzen einer pfleglichen Waldbewirtschaftung verpflichten. Allerdings liegen konkrete Standards dafür, wie dieses im Einzelnen auszusehen hat, erst in Ansätzen vor. Mindestanforderung ist, dass die jährlichen Holzentnahmemengen im Interesse der Nachhaltigkeit den jeweiligen Holzzuwachs nicht übersteigen. Da alle Waldbesitzer wirtschaftlich denkende und handelnde Akteure sind, ist ihnen allerdings daran gelegen, dass ihnen möglichst hohe Entnahmemengen zugestanden werden. Eine Schwierigkeit besteht darin, die tatsächlichen Entnahmemengen in allen Waldbesitzarten genau zu bestimmen. Zum Beispiel werden Entnahmen im Privatwald sowie die Einzelentnahmen auf Grundlage von Brennholz-Lesescheinen nur unzureichend statistisch erfasst. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Entnahmemengen tatsächlich insgesamt höher sind als die theoretisch zugestandenen, ist hoch und birgt ein beträchtliches Konfliktpotenzial.

Je nach Form des Waldbesitzes lassen sich die Interessen und Motive der Waldbesitzer und die Voraussetzungen für die Brennholzproduktion weiter differenzieren.

Interessen und Motive der Körperschaftswaldbesitzer

Der Körperschaftswald befindet sich weit überwiegend im Besitz der Städte und Kommunen. Deren Verwaltungen treffen alle wesentlichen Bewirtschaftungsentscheidungen. Da sich die Kommunen bei dieser Aufgabe vielfach von den Landesforstverwaltungen beraten lassen, ist deren Einfluss auf die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes zumindest mittelbar gegeben. Kommunen mit hohen Körperschaftswaldanteilen, deren Stadtwerke zugleich Holzheiz(kraft)werke betreiben, haben ein starkes Interesse an einer effizienten Holzproduktion und -bereitstellung, da sie durch diese Kopplung eine hohe Wertschöpfung in ihrem Zuständigkeitsbereich erzielen können. Sie treiben die Technikentwicklung zur Effektivierung der Holzernte an. Auf Bundesebene werden die Interessen der waldbesitzenden Städte und Kommunen durch den Gemeinde- und Städtebund (GStB) vertreten. [1]

Interessen und Motive der Privatwaldbesitzer

Der Privatwald weist eine überwiegend bäuerliche, kleinteilige Besitzstruktur auf. Ihnen gegenüber stehen einige wenige, vornehmlich adelige Privatwaldbesitzer, die über sehr große Waldflächen verfügen. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (2013, online) war eine erfolgreiche Bewirtschaftung des Privatwaldes in den letzten Jahrzehnten nicht immer möglich. Trotz einer vorübergehenden Besserung der Lage und trotz Förderung konnten z. B. etwa 22 % der Privatwaldbetriebe seit 2007 kein positives Betriebsergebnis erzielen (ebda.). Die suboptimalen Bewirtschaftungsvoraussetzungen werden dadurch verschärft, dass der Anteil nicht-bäuerlicher Waldbesitzer wächst. Die Distanz der Besitzer zum eigenen Wald nimmt zu und Know-how der selbstorganisierten Holzwerbung (Arbeitsgeräte, -techniken und -fertigkeiten) geht verloren. Die Gewinnung von Energieholz müssten Dienstleister übernehmen, deren Einsatz sich im Privatwald aufgrund der Kleinteiligkeit in vielen Fällen jedoch nicht lohnt. Eine Mobilisierung der im Privatwald bisher suboptimal genutzten Energieholzpotenziale ist daher nur eingeschränkt möglich. Die Privatwaldbesitzer werden auf Bundesebene von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e. V. (AGDW) vertreten. Dieser setzt sich für eine Verbesserung der Wertschöpfungsmöglichkeiten aus Privatwald ein.

Interessen und Motive des Bundes und der Länder als Waldbesitzer

Der Staatswald steht im Eigentum des Landes oder des Bundes.[2] Der Freistaat Bayern ist mit ca. 770.000 ha der größte einzelne Waldbesitzer Deutschlands.

Die Bewirtschaftung des landeseigenen Staatswaldes erfolgt durch die Landesforstverwaltungen (Die Landesforstverwaltungen der Länder haben jeweils unterschiedliche Bezeichnungen; sie werden vereinfachend unter dem Begriff Landesforstverwaltung zusammengefasst.), der bundeseigene Anteil durch die Bundesforstverwaltung.

Die Landesforstverwaltungen sind zwei- bzw. dreistufig aufgebaut. Die oberste Behörde ist in der Regel das jeweilige Landesministerium. Politikziele und normative Vorgaben des Ministeriums werden durch Zielvorgaben für die Forstämter (z. B. jährliche Einschlag- und Entnahmemengen) und einem anschließenden Controlling umgesetzt. Die energiepolitischen Zielstellungen der Landesregierungen [3] z. B. zur Energieholzvermarktung können sich somit direkt auf die Bewirtschaftungs¬grundsätze der Landesforstverwaltung (z. B. jährliche Einschlagmengen) auswirken. Über die Einhaltung des Nachhaltigkeits¬grundsatzes bestehen Divergenzen mit den Naturschutzverbänden. Aus Sicht der Landesforstverwaltung wird dieser Grundsatz auch eingehalten, wenn die Holzentnahme noch gesteigert würde. Die Naturschutzverbände sehen die Nachhaltigkeitsgrenzen jedoch in vielen Fällen bereits überschritten.

Die staatlichen Forstverwaltungen priorisieren - gleiche Deckungsbeiträge vorausgesetzt - die stoffliche Nutzung vor der energetischen Nutzung. Die Landesforsten (BY, RP) setzten sich in diesem Sinne explizit für eine Kaskadennutzung ein, da diese im Interesse einer effizienten Verwertung des knappen Rohstoffs liege. In RP ist überdies die die ausreichende Versorgung örtlicher Brennholzkunden (Endver¬braucher) vor gewerblichen Brennholzkunden ein wichtiger Grundsatz.

Über eine Beschränkung der privaten Brennholzentnahme zugunsten der stofflichen Nutzung wird derzeit nicht nachgedacht. Durch enge Kooperationen mit den Waldforschungseinrichtungen der Länder können die Landesforsten vom Erkenntnisfortschritt profitieren. Dies war insbesondere in Bayern der Fall, wo die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF Bayern) ab Mitte der 1990er explizit auch Forschung zur Energieholznutzung betrieb und ihre Erkenntnisse durch Veröffentlichungen und Merkblätter in die Praxis eingespeist.



Diesen Artikel als PDF herunterladen
© 2015 - Alle Rechte vorbehalten. INER-Logo Wort-Bild.jpg

Leerzeile

Quellen und weiterführende Hinweise

  1. Der GStB ist im Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) sowie im Gemeinsamen Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Kommunalwald - vertreten.
  2. Der Bundeswald befindet sich vor allem auf militärisch genutzten Flächen (z.B. Truppenübungsgelände) und entlang von Bundeswasserstraßen und Autobahnen.
  3. Entsprechend der Landesenergieprogramme oder Biomasse- oder Bioenergieprogramme der Länder.