Atomausstieg
Chronologie Atomausstieg
Jahr | Ereignis | Inhalte |
---|---|---|
1998 | Regierungswechsel: Rot-Grün | |
2000 | Juni 2000: Atomkonsens
· Vereinbarung der rot-grünen Bundesregierung über den Atomausstieg mit den vier deutschen Kernkraftwerksbetreibern („Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000“) |
Einigung auf Reststrommengen, die die einzelnen deutschen Atomkraftwerke noch produzieren dürfen. Die Höhe der Reststrommengen war maßgeblich für die noch verbleibende Laufzeit. |
2002 | Änderung des Atomgesetzes im Sinne des o.a. Atomkonsenses (rechtliche Absicherung) | |
2003 | Abschaltung | November: Stade |
2005 | Abschaltung | Mai: Obrigheim |
2005 | Regierungswechsel : Große Koalition | |
--/-- | Die CDU kritisierte den "Atomkonsens" von 2000 und kündigte an, im Falle eines Wahlsiegs das Atomgesetz zu revidieren. | |
2009 | Regierungswechsel : Schwarz-Gelb | |
2010 | Die Bundesregierung beschloss am 5. September 2010 eine gesetzliche Laufzeitverlängerung um acht Jahre für ältere bzw. 14 Jahre für jüngere der 17 deutschen Kernreaktoren sowie die Übertragbarkeit von Reststrommengen. Der Gesetzesänderungsbeschluss ersetzte den im Jahr 2000 vereinbarten Atomkonsens. Die Änderung trat zum 28. Oktober 2010 in Kraft. Sie wurde als Vertrag mit den vier großen deutschen Betreibergesellschaften umgesetzt. Eine Zustimmung des Bundesrates war hierzu nicht erforderlich. | Die Änderung sah eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke vor:
+8 Betriebsjahre für die 7 Anlagen, die vor 1980 gebaut wurden; +14 Betriebsjahre für die 10 jüngeren Anlagen; Die Fristverlängerungen sollten jeweils ohne neue Sicherheitsprüfungen erfolgen. |
2011 | März 2011 : Atom-Moratorium
Mit dem Atom-Moratorium reagierte die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel am 14. März 2011 auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011. Das Moratorium sah überdies die Gründung einer „Reaktor-Sicherheitskommission“ und einer „Ethikkommission für sichere Energieversorgung“: vor. Deren Auftrag war es, über die Zukunft der Kernenergie zu beraten und einen gesellschaftlichen Konsens zum Atomausstieg vorzubereiten. Zielvorgabe war, dass sich die Arbeit der Kommission auf den schnellen Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien richten solle. Der Antrag der Bundestagsfraktionen SPD und Grüne vom 17. März 2011, das geltende Atomgesetz zu ändern, um einen schnelleren Ausstieg zu ermöglichen, wurde im Bundestag mehrheitlich abgelehnt. Atomausstiegbeschluss am 6. Juni 2011: Verabschiedung der Änderung des Atomgesetzes am 30. Juni durch den Bundestag; Zustimmung des Bundesrates am 8. Juli, In-Kraft-Treten am 6. August |
· Sicherheitsprüfung für alle 17 deutschen Atomkraftwerke
· Abschaltung der 7 ältesten Anlagen und des „Pannen-reaktors“ Krümmel Beschluss der Stilllegung von 8 AKWs und dem stufenweisen Atomausstieg bis 2022 · Biblis (Block A und B) · Brunsbüttel · Isar (Block I) · Krümmel · Neckarwestheim (Block I) · Philippsburg (Block I) · Unterweser
Stilllegung: 2015: Grafenrheinfeld 2017: Gundremmingen (Block B) 2019: Philippsburg (Block II) 2021: Grohnde, Brokdorf und Grundremmingen (Block C) 2022: Isar (Block II), Neckarwest-heim (Block II) und Emsland |