Baden-Württemberg

1991: Rationelle Energieverwendung und erneuerbare Energiequellen

Die am 15. Oktober 1991 verabschiedete Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie Baden-Württemberg sah neben der Förderung von erneuerbaren Energien im Stromsektor auch Zuwendungen im Bereich der EE-Wärmetechnologien vor. Es konnten beim Landesgewerbeamt Stuttgart Anträge für die Förderung von thermischen Solar-, Wärmepumpen- und Brennwertanlagen im privaten und unternehmerischen Bereich gestellt werden. Die Höhe der Zuwendung wurde als prozentuale Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt: - Solarthermie: 20 % - Wärmepumpen: 20 % - Brennwertanlagen: 20 % Im Gegensatz zur Wärme wurde in diesem frühen Programm die Photovoltaik präferiert. So wurden PV-Anlagen bis zu 35 % bezuschusst. Auch die maximale Zuwendung lag hier höher. Während es für Wärmetechnologien höchstens 20.000 DM pro Anlage bzw. Gebäude waren, belief sich die Zuschusshöhe bei PV auf bis zu 30.000 DM. Das Programm startete 1992 und unterstützte allein bis Mitte 1993 rund 5.000 Projekte mit ca. 21 Mio. DM. Zuständige Bewilligungsstelle war das Landesgewerbeamt [1].

1994: Klimaschutz und Energieagentur (KEA)

1994 wurde die Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) gegründet. Hierbei handelt es sich um eine GmbH, bei der das Land Baden-Württemberg 58,4 % der Anteile hält. Der Rest verteilt sich auf den Verband für Energie- und Wasserwirtschaft (VfEW) Baden-Württemberg, die GbR 3 (Handwerkskammer, Verbände, Unternehmen) und den Landesnaturschutzverband. Die KEA betreut u.a. das 2002 implementierte Programm Klimaschutz-Plus (vgl. Kapitel 2.4.4.4) und das Förderprogramm Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien[2].

1996: Programm über die Gewährung zinsvergünstigter Darlehen

Am 5. August 1996 brachte das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg das Programm „Darlehen zur Solar-, Windkraft und Wassernutzung“ über die Gewährung zinsvergünstigter Darlehen zur Errichtung von Anlagen zur photovoltaischen Solarnutzung, zur thermischen Solarnutzung, zur Windkraftnutzung sowie zur Wasserkraftnutzung heraus. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge war die Landeskreditbank (Bewilligungsstelle). Ziel der Richtlinie war die Förderung der Technologien, so dass sie über eine stärkere Anwendung und eine zunehmende Produktion günstiger werden (Economy of Scales). Im Bereich der Solarthermie wurden Anlagen gefördert, wenn sie von einem anerkannten Prüfinstitut nach DIN oder ISO getestet wurden und marktgängig sowie marktreif waren. Die Darlehenshöhe für solarthermische Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde pauschal auf 10.000 DM festgesetzt. In anderen Fällen betrug das Darlehen 5.000 DM zuzüglich 1.000 DM pro m2 installierter Kollektorfläche. Die Darlehen wurden um bis zu 3 % im Zins verbilligt, bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Tilgung wurde nach einem halben Freijahr in vierteljährlichen Raten angesetzt, der Zinssatz über zehn Jahre abhängig vom Kapitalmarkt festgesetzt. Das Programm lief bis 2001 [3].

2000: Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung Erneuerbarer Energieträger

Im Jahre 2000 verabschiedete das Umweltministerium das Förderprogramm „Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung Erneuerbarer Energieträger.“ Bezuschusst werden in Höhe von 40 % Vorhaben die Innovation oder deutliche Energieeinsparungen gegenüber dem Stand der Technik beinhalten. Die maximale Förderung pro Einzelanlage beträgt 7,5 Mio. Euro, wobei die Investitionssumme der Einzelanlage mindestens 20.000 Euro umfassen muss[4].

2005: Oberflächennahe Geothermie

Von Anfang 2005 bis Mitte 2006 förderte das damalige Umwelt- und Verkehrsministerium über das Programm „Oberflächennahe Geothermie“ die Errichtung von Erdwärmesonden-Wärmepumpen in kleineren privaten Wohngebäuden. Die Förderung betrug 14 Euro pro Meter Sondenlänge, maximal 3.500 Euro pro Wohneinheit oder 50 % der förderfähigen Investitionskosten. 1.449 Vorhaben wurden mit 3,7 Mio. Euro bezuschusst und damit Investitionen in Höhe von rund 36,3 Mio. Euro ausgelöst.

2007: Förderrichtlinie Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien (HuW-EFRE)

Seit Herbst 2007 existierte die Förderrichtlinie „Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien (HuW-EFRE)“. Mit diesem wird der Bau ausgesuchter erneuerbarer Wärmeerzeugungsanlagen in Form von Holzhackschnitzelfeuerung, größere Wärmepumpen und Solarthermieanlagen gefördert. Das Programm wird vom Baden-Württembergischen Umweltministerium getragen und von der EU im Rahmen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) co-finanziert. Antragsberechtigt sind nur Kommunen und ihre Mehrheitsgesellschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen. Die Höhe der Förderung bemisst sich wie bei dem Instrument Klimaschutz-Plus anhand der zu erzielenden CO2-Minderung. Der Fördersatz liegt bei 50 Euro pro eingesparter Tonne CO2. Die Richtlinie war bis 31. Dezember 2013 befristet[5].

2010: Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energien in Wohngebäuden in Baden-Württemberg

Seit dem 1. April 2010 besteht die Möglichkeit über die „Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energien in Wohngebäuden in Baden-Württemberg“ bei der Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) zinsvergünstigte Kredite zu beantragen. Dabei werden heiztechnische Anlagen im Bereich Solarthermie, Biomasse, und Wärmepumpen gefördert. Das Darlehen kann die Investitionskosten vollständig umfassen. Der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt 5.000 Euro, der maximale 50.000 Euro. Die Darlehen mit einer Laufzeit von 10 bis 20 Jahren werden bei Neubauten zu 100 %, bei Bestandgebäuden bis 96 % ausgezahlt[6].

Quellen und weiterführende Hinweise

  1. Mailanfrage an: Steinwachs, Dorotha, Referat 62 „Energieeffizienz von Gebäuden“ im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg am 19.03.2014
  2. KEA (2013b): Klimaschutz für Baden-Württemberg, in: http://www.kea-bw.de/die-kea/ueberblick/ (zuletzt eingesehen am 18.04.2013).
  3. Mailanfrage an: Steinwachs, Dorotha, Referat 62 „Energieeffizienz von Gebäuden“ im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg am 19.03.2014
  4. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2014): Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger, in: http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=4aa561e46fff16fb87d819d09c769842;views;document&doc=222&typ=KU, (zuletzt eingesehen am 28.04.2014).
  5. Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg (2010): Förderrichtlinie Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien, Az.: 22-4584/37, Stuttgart.
  6. L-Bank (2010): Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien, Stuttgart.



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