Biomasseaktionsplan 2006

Aktionsplan für Biomasse 2006

Im Zuge der Gewährleistung einer Energieversorgungssicherheit und zur Erreichung der Klimaziele brachte die EU-Kommission im Jahre 2006 den „Aktionsplan für Biomasse“ heraus. Darin veranschlagte sie verschiedene Maßnahmen, mit denen sie die Biomasse auf ca. 150 Mio. t RöE ausbauen wollte. Vor allem im Verkehrssektor und im Wärmebereich sah sie hier große Potenziale. Zur Beschleunigung des Zubaus an Kapazitäten sollten ordnungsrechtliche Instrumente novelliert bzw. neu eingeführt werden. Der Fokus lag auf der Versorgungssicherheit mit Brennstoffen, deren effiziente Nutzung, einer Kennzeichnungspflicht hinsichtlich der Umweltverträglichkeit der Anlagen, Richtwerten und freiwilligen Vereinbarungen für die Industrie. Zudem sollte die Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden novelliert werden.

Die Biomasse sollte vorwiegend aus EU-eigener Produktion stammen. Dafür wurde 2003 die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) geändert, so dass das Einkommen von Landwirten nicht mehr an die Erzeugung gekoppelt war und sie auf obligatorisch stillgelegten Flächen Non-food-Pflanzen anbauen konnten. Im Bereich der Forstwirtschaft erhob die Kommission, dass 35 % des in Wäldern wachsenden Holzes ungenutzt sei. Da dies v.a. Privatwälder beträfe, sei die Aktivierung dieses Potenzials allerdings schwierig. Im Laufe des Jahres 2006 wollte sie deshalb einen Aktionsplan für die Forstwirtschaft erstellen.

Eine finanzielle Förderung konzipierte die Kommission aus Struktur- und Kohäsionsfonds sowie EFRE-Mitteln[1].

Quellen und weiterführende Hinweise

  1. EU-Kommission (2005): Aktionsplan für Biomasse, KOM(2005) 628, Brüssel.



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