Bundesebene

Bundesebene

Auf der Bundesebene wurde auf die positiven Folgen eines Paradigmenwechsels in der Politik hinsichtlich der Einsparung von Energie schon Ende der 1970er bzw. Anfang der 1980er Jahre hingewiesen. Bspw. veranschlagte die Enquête-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik“ in ihrem Bericht vom 27.06.1980 die Kosten für ein Energieeinsparungsprogramm mit 450 Mrd. bis 500 Mrd. DM. Als Auswirkung eines solchen Programmes erkannte die Kommission, dass es auch „unter vorsichtiger Einschätzung der Akzelerator- und Folgewirkungen zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Beschäftigtenzahl in der Bundesrepublik zwischen 700.000 und einer Million führen dürfte.“ Zudem hatte die Kommission einen Maßnahmenkatalog zur „Förderung von Energieeinsparungen und zur verstärkten Nutzung regenerativer Energiequellen“ erstellt. Dazu gehörte u. a. eine erhöhte Wärmeschutzanforderung bei Neubauten, wozu die „Wärmeschutzverordnung (WSchVO) zum Energieeinspargesetz (EnEG) entsprechend zu verändern“ [[1]] sei.

Klimaschutzpolitik der Bundesregierungen seit 1990

Die Nutzung regenerativer Energien zur Wärmeerzeugung stand bereits Anfang der 1990er in den Koalitionsverträgen der damaligen Regierungsparteien (Union und FDP). Die Fortschreibung der Wärmenutzungsverordnung und der Heizungsanlagenverordnung zur CO2-Minderung gehen auf diese Vereinbarungen zurück. Anfang der 1990er stand die einsetzende Klimaschutzpolitik der Bundesregierung im Hinblick auf die Steuerungsaufmerksamkeit jedoch in Konkurrenz zur Bewältigung der durch die Vereinigung der beiden deutschen Staaten verursachten Herausforderungen. Bei der nach der Wende einsetzenden Modernisierungswelle war die Förderung der CO2-Minderung durch Anwendung von EE-Wärmetechniken in den neuen Bundesländern angesichts der Vielzahl der zu bewältigenden wirtschaftlichen und administrativen Auf- und Umbauprozesse zunächst kein prioritäres Thema. Der Einbau von Gas-Heizungsanlagen, durch die im Vergleich zu Braunkohleheizungen eine beträchtliche Immissionsminderung und Steigerung der Effizienz erreicht wurde, galt bereits als Verbesserung. Wenn es um erneuerbare Energien ging, standen Maßnahmen zur Förderung der EE-Stromerzeugung – vor allem durch die Windenergienutzung – im Zentrum der politischen Aufmerksamkeit. Ab 1994 gehörte auch die Photovoltaik zu den nach dem StrEG geförderten Technologien. Die Innovationsentwicklung und Herstellung der Marktfähigkeit von Solarmodulen zur Verstromung solarer Energie gewann an Bedeutung, zumal daran – gerade in den ostdeutschen Bundesländern – der Aufbau von Produktionskapazitäten gebunden war. Zwar sollte der Durchbruch noch gut 10 Jahre dauern, dennoch gewann die PV-Branche gegenüber der Solarthermie-Branche zunehmend an Boden. Ende der 1990er, unter der rot-grünen Bundesregierung (1998 bis 2005) mit Kanzler Gerhard Schröder (SPD) bekam die Energiepolitik einen höheren Stellenwert für die Erreichung der Klima¬schutzziele. Die „Energiewende“ avancierte zu einem der umweltpolitischen Kernziele [1]. Im Wärmesektor wurden mit der EnEV Maßnahmen zur Anlagen- und Gebäudeeffizienz vorangetrieben, während Maßnahmen zur Minderung von Anlagenemissionen (CO2 und Feinstaub) weniger erfolgreich waren. Die Kräfte von Bündnis90/Die GRÜNEN waren u. a. durch die so genannten Energiekonsensgespräche mit den Energieerzeugern gebunden, mit denen der Atomausstieg vorangetrieben werden sollte. Mit dem Atomausstieg war die explizite Forderung nach dem Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor verbunden. Der Wärmesektor spielte in dieser Phase im Vergleich dazu eine untergeordnete Rolle. So konnte sich im Zuge der 2002 geführten Koalitionsverhandlungen der von einzelnen Politikern von SPD und GRÜNEN – Hermann Scheer und Hans-Josef Fell – eingebrachte Vorschlag eines „Regenerativ-Wärme-Gesetzes“ nach Vorbild des EEG vorerst nicht durchsetzen [2]. Nach einer Studie der Deutschen Physikalischen Gesellschaft [3] wurden seit 1990 in 15 Jahren Klimaschutzpolitik nach Ausblenden der unmittelbaren Einflüsse der deutschen Wieder¬vereinigung nur eine gleichmäßige Abnahme der CO2-Emissionen um 0,6 % pro Jahr festgestellt. Das deutsche Reduktionsziel von 25 % bis 2005 wurde weit verfehlt, obgleich das Ziel viele Jahre im Mittelpunkt der deutschen Umweltpolitik gestanden hatte. Um es zu erreichen hätte man das Zweieinhalbfache der jährlichen Minderungsrate gebraucht [4]. Nach den im Jahr 2005 vorgezogenen Wahlen führte die große Koalition (CDU/CSU und SPD) unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Energiepolitik fort. Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) setzte im Bereich der Energiepolitik zwischen 2005 und 2009 weiterhin auf eine enge Verknüpfung von Klimaschutz und Energiepolitik. Im Rahmen der Innovationsinitiative „Energie für Deutschland“ betonte er zudem die wirtschaftlich vorteilhaften Effekte (Arbeitsplätze, Marktführerschaft) der erneuerbaren Energien. Der Fokus richtete sich weiterhin schwerpunktmäßig auf den Ausbau der EE-Erzeugung im Stromsektor. Die neue Bundesregierung legte im Koalitionsvertrag aber auch fest, dass die Marktpotenziale regenerativer Energien zur Wärmenutzung durch Fortführung des MAP und durch zusätzliche Instrumente, wie beispielsweise „ein regeneratives Wärmenutzungsgesetz“ besser erschlossen werden sollen [5]. Allerdings blieb offen, an welchem Modell sich das EEWärmeG orientieren sollte. Nach der Bundestagswahl 2009 setzte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Regierung in einer schwarz-gelben Koalition fort. Unter Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und später Peter Altmaier (CDU) wurde der Stromnetzausbau zur Integration des erneuerbaren Stroms zu einem zentralen Thema, ergänzt um die Herausforderung der Kostenbegrenzung beim EEG. Die Diskussion um den Energiepreisanstieg am Wirtschaftsstandort Deutschland sowie die Rückwirkungen auf den zugunsten der Industrie stärker belasteten Verbraucher („Energiearmut“) beeinflusste die Investitions¬bereitschaft in erneuerbare Wärme in ungünstiger Weise.


Enquête-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre“ 1987-1990

Klimaschutzstrategie der deutschen Bundesregierung 2000

Klimaschutzstrategie der deutschen Bundesregierung 2005

„Integriertes Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) 2007 („Meseberger Beschlüsse“)



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Quellen und weiterführende Hinweise

  1. Mautz, R.; Byzio, A. (2005): Die soziale Dynamik der regenerativen Energien – am Beispiel der Fotovoltaik, der Biogasverstromung und der Windenergie. DFG-Projekt RO 465/8-1: Soziale Dynamik der Energiewende. Zwischenbericht. Hg. v. SOFI (Soziologisches Forschungsinstitut) Göttingen. Göttingen. Online verfügbar unter http://www.sofi-goettingen.de/index.php?id=574, zuletzt geprüft am 02.04.2014.
  2. IZW (2002): Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG). In: Wärmepumpe Aktuell 4 (3), S. 4. Online verfügbar unter http://www.izw-online.de/berichte/WP_aktuell.php?file=3&sort=1.
  3. Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) (2005): Klimaschutz und Energieversorgung in Deutschland 1990 – 2020. Eine Studie der Deutschen Gesellschaft. Bad Honnef. Online verfügbar unter https://www.dpg-physik.de/dpg/gliederung/ak/ake/studien/energiestudie.pdf, zuletzt geprüft am 02.04.2014.
  4. Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) (2005): Klimaschutz und Energieversorgung in Deutschland 1990 – 2020. Eine Studie der Deutschen Gesellschaft. Bad Honnef. Online verfügbar unter https://www.dpg-physik.de/dpg/gliederung/ak/ake/studien/energiestudie.pdf, zuletzt geprüft am 02.04.2014.
  5. CDU/CSU; SPD (2005): Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag. Online verfügbar unter http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/05_11_11_Koalitionsvertrag_Langfassung_navigierbar_0.pdf, zuletzt geprüft am 13.02.2014.