Energieeffizienz


Auf dieser Seite sind Gesetze und Verordnungen zu finden, die vornehmlich auf die Verbesserung der Energieeffizienz ausgerichtet sind. Hierzu gehören Enegieeinspargesetze (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) mit ihren Vorläufern. Das EnEG und die EnEV zielen auf die Energieeinsparung und CO2-Minderung im Bereich der Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung. Während die EnEV unmittelbar gilt, beinhaltet das EnEG keine den Bürger unmittelbar verpflichtenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben, sondern ermächtigt die Bundesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen.

Energieeinspargesetz (EnEG)

Das Energieeinsparungsgesetz EnEG zielt darauf ab, in Gebäuden Energie zu sparen und nur soviel Energie zu verbrauchen, wie jeweils notwendig ist um das Gebäude zweckdienlich zu nutzen. Das EnEG ermächtigt die Bundesregierung Verordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen - beispielsweise die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Rechtsentwicklung auf Bundesebene ab 1980

EnEG 1980

Das EnEG zielte in seiner ersten Fassung von 1976, die 1977 in Kraft trat, insbesondere auf den Wärmeschutz der Gebäudehülle sowie auf eine effiziente Anlagentechnik und deren Betrieb ab. Das EnEG war Grundlage der ersten Wärmeschutzverordnung. Das EnEG wurde bereits 1980 per Gesetz geändert und 2001 von D-Mark auf Euro umgestellt.

EnEG 2005

2005 wurde das EnEG erneut geändert und schaffte die Grundlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude und der Einführung von Energieausweisen im Bestand.

EnEG 2009

2008 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vor. Die Neufassung soll u. a. auch die Grundlagen für die Novelle der verschärften Energieeinsparverordnung [=> EnEV 2009] schaffen. In der Sitzung vom 19. Dezember 2008 stimmte der Bundestag der 3. Änderung des Energieeinspargesetzes zu. Das geänderte EnEG 2009 trat zum 02. April 2009 in Kraft. Das EnEG 2009 trifft auch Regelungen zur Verteilung der Heizkosten und zur Energieeinsparung im Bestand sowie zu Überwachung und Bußgeldern.

EnEG 2013

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes wurde am 12. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 13. Juli 2013 in Kraft getreten. Das geänderte EnEG schafft die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für die in der laufenden EnEV-Novelle vorgesehenen Änderungen. Er sieht außerdem eine Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard (Behördengebäude ab 2019, alle übrigen Neubauten ab 2021) vor. Zudem wurde auf Initiative des Bundestages im Rahmen der Änderung des EnEG das Verbot des Betriebs von Nachtstromspeicherheizungen, das ab 2020 einsetzen sollte, aufgehoben (siehe Artikel 1 a des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes).

Energie(ein)spargesetze der Länder

Energieeinspargesetze sind nicht in allen Bundeländern vorhanden. Gesetze mit entsprechenden Bezeichnungen liegen in Berlin, Bremen und Hessen vor.

Hessisches Energieeinspargesetz 1985

Auch einige Länder haben Gesetze zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erlassen. So war z. B. das Hessische Energieeinspargesetz vom 03. Juli 1985 das erste Landesgesetz dieser Art. Ziel des Gesetzes war eine sparsame, rationelle und umweltverträgliche Energienutzung im Gebäudebereich. Das Gesetz bezweckte darüber hinaus die Förderung von Energietechnologien, Anlagen und Konzepten.[1] Es wurde 1990 geändert zu "Gesetz über die Förderung rationeller und umweltfreundlicher Energienutzung in Hessen" (Hessisches Energiegesetz), aber die Substanz als Fördergesetz für Energieeffizienz und erneuerbare Energien blieb im Wesentlichen erhalten. [2] Seit November 2012 heißt das Gesetz nunmehr Hessisches Energiezukunftsgesetz (21. November 2012).[3]

Berliner Energiespargesetz

Das Berliner Energiespargesetz (BEnSpG) wurde erstmals am 02. Oktober 1990 von der rot-grünen Landesregierung unter Bürgemeister Walter Momper verabschiedet. Nach Verabschiedung der 1. Novelle des Berliner Energiespargesetzes im Jahr 1995 erhielt der Senat die Ermächtigung, eine Solaranlagenverordnung zu erlassen, nach der in „Neubauten (...) 60 % des zu erwartenden Jahreswarmwasserbedarfs über thermische Solaranlagen zu decken sind“ (§24 Abs. 4 BEnSpG). 2006 sollte das Gesetz novelliert werden. Nachdem die 2. Novelle des Berliner Energiespargesetzes bereits die 1. Lesung und die Ausschussberatungen erfolgreich hinter sich gebracht hatte, wurde das Gesetz wenige Tage vor den Wahlen von der Tagesordnung genommen. Die Fassung von 1995 gilt somit bis heute fort.

Berliner Solaranlagenverordnung

Ab 1994 haben sich die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus mit der Frage beschäftigt, ob eine verpflichtende Regelung zum Einbau solarthermischer Anlagen für die Warmwasserbereitung bei Neubauten ein tauglicher Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen sein könnte. Dabei beschränkte sich die Betrachtung anfänglich lediglich auf den Umstand, daß bei der Mehrzahl von Gebäuden mit einem entsprechenden Warmwasserbedarf der ergänzende Einbau von Kollektoren technisch und architektonisch keine unüberwindbare Hürde darstellt. Als weiterer Impuls für eine dringliche Behandlung dieser Thematik standen die gewaltigen Neubauplanungen im Raum, die in Berlin innerhalb der kommenden 20 Jahre realisiert werden sollten.[4] Aus diesen Überlegungen resultierte ein Entwurf für eine Solarverordnung, die auf das Berliner Energiespargesetz von 1995 gestützt wurde. Die Solaranlagenverordnung wurde einstimmig vom Abgeordetenhaus verabschiedet. Auf eine Intervention der Berliner Baulobby hin unterschrieb Senator Kleemann die Verordnung nicht, so dass sie nicht in Kraft trat. Der Baulobby gelang es, an Stelle der Verordnung eine freiwillige Selbstverpflichtung durchzusetzen, die sich allerdings als wenig erfolgreich erwies (Marks 2001). Ein Anlauf, die Solaranlagenverordnung 2003 erneut auf den Weg zu bringen, blieb erfolglos. Ein weiterer Anlauf, Baupflichten für erneuerbare und besonders effiziente Energien in Berlin einzuführen, wurde im Frühjahr 2006 unternommen. Dieses Mal sollten nicht nur die Neubauten sondern auch Wohngebäude, die ihre Heizungsanlagen oder die Gebäudehülle verändern, von der Baupflicht betroffen sein. Auch dieser Vorstoß scheiterte. Das Konzept der Berliner Solaranlagenverordnung war Modell für die erste spanische Solarverordnung, die 2000 in Barcelona in Kraft trat.

Solarverordnungen in Spanien

Im Jahr 2000 trat in Barcelona erstmals eine „ordenanca solar“ nach dem Berliner Vorbild in Kraft. Dieses Modell der Solarverordnung wurde schließlich in ganz Spanien umgesetzt. Die katalanische Hauptstadt Barcelona hat ihre Kollektorfläche in wenigen Jahren mehr als verzehnfacht.

Spanien ist mittlerweile eines der Länder mit der am weitesten reichenden Solar-Gesetzgebung der Welt. Am 17. März 2006 verabschiedete die spanische Regierung die neue technische Gebäuderichtlinie (CTE, Codigo Tecnico de la Edificacion. Die neue CTE regelt unter anderem die Nachhaltigkeit von Gebäuden und deren Energieeffizienz. Sie geht deutlich über die EU-Vorgaben hinaus und sieht einen obligatorischen solaren Deckungsgrad von 30–70 % für die Warmwasserbereitung vor, für große Gebäude im tertiären Sektor sind auch Solarstromanlagen vorgesehen.

Bremisches Energiegesetz

Das erste Energiegesetz wurde 1991 verabschiedet. Die letzte Forschreibung trat am 13.12.2011 in Kraft.[5].

Quellen und weiterführende Hinweise

  1. Beyer, Dietrich & Lippert, Michael (2009): Rechtliche Voraussetzungen einer Steigerung der Energieeffizienz durch Wärmecontracting in der Wohnungswirtschaft als Beitrag zu Energiesicherheit und Klimaschutz. In: Bayer, Walter (Hrsg.) 2009: Energieeffizienz im Wohnungsbestand durch Contracting. Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, S. 17-88.
  2. Vgl. http://www.hessenenergie.de/Infob/ERecht/er-hess/er-hess.shtml; Gesetzestext: http://www.umwelt-online.de/recht/energie/laender/he/eg.htm
  3. Vgl. http://www.energieland.hessen.de/mm/Hess.Energiezukunftsgesetz_GVBl.pdf
  4. Loy 1996, http://www.loy-energie.de/autor/ver%F6ff/ver%F6ff-2.htm
  5. Vgl. http://bremen.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata\ges\breg\cont\breg.inh.htm&mode=all