Enquête-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre“ 1987-1990

Enquête-Kommission "Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre" 1987-1990

Im Jahr 1987 beantragten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP eine Enquête-Kommission zum Thema "Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre", während DIE GRÜNEN eine Enquête-Kommission zum Thema "Langfristiger Klimaschutz" einrichten lassen wollten. Nach Beratung in verschiedenen Ausschüssen einigten sich alle Fraktionen auf die Einsetzung einer Enquete "Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre". Sie bestand aus neun Abgeordneten des Bundestages und neun externen Experten. Ihre Aufgabe bestand darin, eine Bestandsaufnahme über die globalen Veränderungen der Erdatmosphäre vorzunehmen und den Stand der Ursachen- und Wirkungsforschung festzustellen sowie mögliche nationale und internationale Vorsorge- und Gegenmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vorzuschlagen[1]. Im Abschlussbericht von 1990 schlägt sie Enquête-Kommission u. a. Reduktionsziele zur Verminderung der energiebedingten CO2-Emissionen bis zu den Jahren 2005 und 2050 vor. Im Endenergiesektor wieß die Kommission darauf hin, dass bei sämtlichen durchgegangenen Szenarien die größten Potenziale zur Reduktion von THG-Emissionen im Haushaltssektor zu finden seien. Sie schlug vor, insbesondere im Raumwärmebereich vorrangig Maßnahmen einzuleiten. Als Instrumente zur Beschleunigung der Emissionsreduktion schlug sie u. a. folgendes vor:

  • Novellierung der Wärmeschutzverordnung von 1982 mit dem Ziel im Neubau einen Niedrigenergiehausstandard zu etablieren, der sich in einem Stufenmodell auch auf den Gebäudebestand ausweiten sollte. Ihr Geltungsbereich sollte auf sämtliche Endenergiesektoren beziehen.
  • Einführung spezieller Anreiz-, Finanzierungs- und Förderprogramme für die Etablierung von Niedrighausstandards im Neubau und Gebäudebestand - insbesondere auch im Mietwohnungssektor.
  • Einführung spezieller Programme für den Gebäudesektor in der ehemaligen DDR.
  • Einführung von Energiekennzahlen für alle Gebäude.
  • spezielle Förderung der Solarenergienutzung im Wärmesektor.
  • Ausbau der Nah- und Fernwärmenetze durch KWK.
  • öffentliche Wohnungsbaumodernisierungsprogramme mit Mietpreisbindung.
  • Novellierung der Heizungsanlagen- und der Kleinfeuerungsanlagenverordnung zur Reduzierung von Schadstoffen.
  • Novellierung der technischen Normen (Deutschland und EU) im Heizungs- und Bausektor nach Kriterien der Energieeinsparung und Ökologie.
  • Abstimmung von Modernisierungsmaßnahmen im Heizungsbereich mit Wärmedämmmaßnahmen.

Der Bericht der Enquête-Kommission gilt als Startpunkt die Integration des Klimaschutzes in die nationale Politik. In den folgenden Jahren beruft sich die Bundesregierung mehrfach auf diesen bericht, u. a. bei der Verabschiedung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung im Jahr 2000[[1]].



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Quellen und weiterführende Hinweise