Foerderanforderungen

Ab 1995 wurden in den Förderrichtlinien des Bundes technische Mindestanforderungen festgeschrieben, welche die geförderten Anlagen erfüllen mussten, um gefördert zu werden. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich keine allgmeine Breitenförderung für jede am Markt erhältliche Anlage dar, sondern beförderte gezielt die Nachfrage nach innovativen und effizienten Produkten, grob vergleichbar mit dem Energieeffizienzlabel bei Kühlschränken, Waschmaschinen etc. Die Innovationsanreize wurden mit dem 2008 eingeführten Bonus "Innovationsförderung" weiter verstärkt. Anlagen, die die Mindestanforderungen der jeweiligen Richtlinie übererfüllen, bekommen dafür einen Bonus. Damit sollen sowohl besonders innovative Produkte gefördert, als auch die Erfüllung geplanter und absehbarer gesetzlicher Regelungen vorweg genommen werden.

Die Anlagen, die den Produktanforderungen der MAP-Richtlinien entsprechen, werden in Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen[1] aufgeführt.Diese Listen haben einen hohen "Empfehlungscharakter", sodass die darin aufgeführten Anlagen stärker nachgefragt werden. Anlagen, die nicht oder nicht mehr in dieser Liste auftauchen, verschwinden früher oder später vom Markt. Somit trugen und tragen diese Förderanforderungen sehr dazu bei, dass sich Innovationen bzw. die besten Techniken am Markt schneller durchsetzen.

Quellen und Fußnoten



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Übersicht zur Entwicklung der technischen Förderanforderungen in den Richtlinien

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