Förderung Bund

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Die Förderung im Bereich der EE-Wärme basiert vorwiegend auf dem so genannten Marktanreizprogramm. Die "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien", die 1994 das erste Mal in Kraft traten, wurden ab 1999 als Marktanreizprogramm bezeichnet. Erst ab dem Jahre 2008 wurden sie in "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" umbenannt und beinhalteten ausschließlich Regelungen zur Verbreitung von Technologien im EE-Wärmemarkt. Im Gegensatz dazu waren Maßnahmen wie Solarthermie 2000 und Solarthermie 2000 Plus zeitlich begrenzt.

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm)

Auf dieser Seite werden Informationen zum Marktanreizprogramm dargestellt. Zudem können die Richtlinen auf Grundlage einer Matrix vergleichend betrachtet werden. Ein Zugriff auf die Originaldokumente der Richtlinien ist über die jeweiligen Überschriften möglich.

Rahmenprogramm Energieforschung

Das Rahmenprogramm wurde 1974 das erste Mal aufgelegt und besteht bis heute unter wechselnden Bezeichnungen fort.

Solarthermie 2000

1993 wurde das Forschungsprogramm Solarthermie 2000 zur Förderung von solarthermischen Anlagen vom Bundesministerium für Forschung aufgelegt. Die Laufzeit endete im Jahre 2002 unter der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Solarthermie 2000 Plus

Im Jahre 2003 wurde das Programm Solarthermie 2000 unter dem Namen Solarthermie 2000 Plus weitergeführt. Unter der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit lief die Phase der Antragstellung bis 31. Dezember 2008.