Marktanreizprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

(Richtlinien 1999)
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Nach dem Regierungswechsel von CDU/CSU und FDP zu SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurden die "Richtlinien" überarbeitet. Die neue Regierung legte einen deutlicheren Schwerpunkt auf die Förderung und den Ausbau von erneuerbaren Energieträgern. Die neuen Richtlinien, die am 20. August 1999 verabschiedet wurden und am 01. September 1999 in Kraft traten, wurden von da an als "Marktanreizprogramm" bezeichnet. Sie änderten die Richtlinien von 1993 in wichtigen Punkten: So wurden die Mittel für das Jahr 1999 auf 200 Millionen DM aufgestockt. Diese Aufstockung in Verbindung mit einer stärkeren Konzentration auf EE-Wärme kam der Markteinführung der entsprechenden Technologien zugute.  
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Nach dem Regierungswechsel von CDU/CSU und FDP zu SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurden die "Richtlinien" überarbeitet. Die neue Regierung legte einen deutlicheren Schwerpunkt auf die Förderung und den Ausbau von erneuerbaren Energieträgern. Die neuen Richtlinien, die am 20. August 1999 verabschiedet wurden und am 01. September 1999 in Kraft traten, wurden von da an als "Marktanreizprogramm" bezeichnet. Die MAP-Richtlinien änderten die Richtlinien von 1993 in wichtigen Punkten: So wurden die Mittel für das Jahr 1999 auf 200 Millionen DM aufgestockt.In Verbindung mit einer stärkeren Konzentration auf EE-Wärme kam diese Aufstockung der Markteinführung von EE-Wärmetechnologien in starkem maße zugute.  
 
 
 
 
 
Die Zuständigkeit für die Förderung wurde ab Inkrafttreten der neuen Richtlinie zweigeteilt. Direkte Zuschüsse konnten nun beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Für Darlehen bzw. Schulderlässe war die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.
 
Die Zuständigkeit für die Förderung wurde ab Inkrafttreten der neuen Richtlinie zweigeteilt. Direkte Zuschüsse konnten nun beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Für Darlehen bzw. Schulderlässe war die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.
  

Version vom 19. Januar 2015, 16:08 Uhr

Einleitung zu den Richtlinien bzw. Marktanreizprogramm

Anfang der 1990er Jahre sah der Bund im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung und angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt und Klimaschutzes (CO2-Reduzierung) es als erforderlich an, den Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien im Energiemarkt durch ein Marktanreizprogramm (MAP) zu forcieren.[1] Dieses Programm[2] kann heute rückblickend als Grundstein für die Entwicklung bundesweiter Förderung der EE-Wärme angesehen werden. Vom Bundeswirtschaftsministerium als Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien bezeichnet[3], traten diese ab 1994 in Kraft. Initialzündung war das ab 1991 geltende Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisungsgesetz), das erstmalig die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtete, elektrische Energie aus regenerativen Umwandlungsprozessen abnehmen und vergüten zu müssen. In Folge dessen war die Förderung der EE-Wärme ein Nebenprodukt des Stromeinspeisungsgesetzes, da die damalige Bundesregierung die EE-Wärme nicht völlig unter den energiepolitischen Tisch fallen lassen wollte.

Alle MAP-Richtlinien-Änderungen im Überblick (Excel)


Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Richtlinien 1994

MAP: Fördervolumen und Investitionsvolumina (1993-2012)

Ausgestattet mit zunächst 10 Millionen DM[4] gewährte das Bundeswirtschaftsministerium Zuwendungen u.a. für Solarkollektoranlagen und geothermische Heizzentralen (nach den vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu §§ 44, 44 a der BHO). Zuständig für die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung war als Bewilligungsbehörde das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) in Eschborn bei Frankfurt/M., der Vorläufer[5] des heutigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ein zentrales Ziel der Förderung nach diesen Richtlinien war es, durch Investitionsanreize für private Nutzer, zum Teil für öffentlich-rechtliche Antragsteller, beim Programm „Wärme aus Erneuerbaren Energien in der Schule“ für Schulen, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt zu stärken und so zur Senkung deren Kosten und zur Verbesserung deren Wirtschaftlichkeit beizutragen. In dieser ersten Richtlinie wurden zudem Wasserkraftanlagen und Windkraftanlagen zur Stromgenerierung gefördert und war somit in dieser Form kein Förderprogramm ausschließlich für Wärme aus erneuerbaren Energien. Die Richtlinie wurde am 27. Dezember 1993 verabschiedet und trat zum 01.01.1994 in Kraft.

Richtlinien 1995

Im Zeitraum von 1995 bis zum Jahre 1998 bewilligte das Bundesamt für Wirtschaft insgesamt weitere 100 Millionen DM. Bei der Förderung wurden im Vergleich zu den "Richtlinien" von 1994 geothermische Heizzentralen durch Wärmepumpenanlagen ersetzt. Zudem wurden das erste Mal Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung sowie KWK aus biogenen Festbrennstoffen gefördert. Im Bereich der reinen Elektrizitätserzeugung kam die Photovoltaik hinzu.

Die Richtlinie trat zum 10. August 1995 in Kraft.

MAP: Förderung einzelner Technologien (1994-2012)

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (MAP)

Richtlinien 1999

Nach dem Regierungswechsel von CDU/CSU und FDP zu SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurden die "Richtlinien" überarbeitet. Die neue Regierung legte einen deutlicheren Schwerpunkt auf die Förderung und den Ausbau von erneuerbaren Energieträgern. Die neuen Richtlinien, die am 20. August 1999 verabschiedet wurden und am 01. September 1999 in Kraft traten, wurden von da an als "Marktanreizprogramm" bezeichnet. Die MAP-Richtlinien änderten die Richtlinien von 1993 in wichtigen Punkten: So wurden die Mittel für das Jahr 1999 auf 200 Millionen DM aufgestockt.In Verbindung mit einer stärkeren Konzentration auf EE-Wärme kam diese Aufstockung der Markteinführung von EE-Wärmetechnologien in starkem maße zugute. Die Zuständigkeit für die Förderung wurde ab Inkrafttreten der neuen Richtlinie zweigeteilt. Direkte Zuschüsse konnten nun beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Für Darlehen bzw. Schulderlässe war die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig.


MAP: KfW Darlehen und Teilschulderlässe (2005-2012)

Richtlinien 2001

Im Zuge der Einführung des Gebäudesanierungsprogramms im Februar 2001, das von der KfW abgewickelt wurde, hatte sich die damalige rot-grüne Bundesregierung entschlossen, die Förderung von Energieeinsparungsmaßnahmen und die gesamte Förderung im Marktanreizprogramm neu zu ordnen. Von den Änderungen waren vor allem die Förderung von Energieeinsparungsmaßnahmen und Wärmepumpenanlagen betroffen. Wärmeschutzmaßnahmen, wie die Fenstererneuerung, die Dämmung von Dach und Außenwänden sowie die Errichtung von Wärmerückgewinnungsanlagen sollten zukünftig ebenso wenig wie Wärmepumpenanlagen vom BAFA bezuschusst werden. Im Übrigen wurde weiterhin im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmesektor u.a. die Errichtung von Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse, Biogasanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie vom BAFA durch Zuschüsse und von der KfW durch Darlehen finanziell unterstützt.[6]

Das MAP 2001 trat am 23. März 2001 in Kraft.

Richtlinien 2002

Mit dem MAP des Jahres 2002 wurden handbeschickte Anlagen zur Verfeuerung biogener Festbrennstoffe nicht mehr gefördert. Auch die Heizungsanlagenmodernisierung fiel aus dem 117 Millionen Euro umfassenden Fördertopf heraus. Der Hauptzweck der Richtlinien war die Festsetzung der Förderbeträge in Euro, nachdem dieser zum 01. Januar 2002 komplett die jeweilige Landeswährung in der Eurozone abgelöst hatte.

Die Richtlinien traten am 15. März 2002 in Kraft.

Richtlinien 2004

In den Richtlinien 2004 wurde vorwiegend der Fördersatz von Solarkollektoren und Biomasse (BAFA) sowie von Biomasse, Biogas und Tiefengeothermie (KfW) etwas abgesenkt. Neu in die Richtlinien aufgenommen wurde lediglich der Scheitholzvergaserkessel.

Das Fördervolumen entsprach im Jahre 2004 125 Millionen Euro.

Die Richtlinien traten am 01. Januar 2004 in Kraft.

Richtlinien 2005

Im Jahre 2005 wurde das MAP nur minimal geändert. Die Änderungen betrafen vorwiegend die Förderhöhe für einzelne Anlagen. Dies betraf insbesondere Solarkollektoren. Bei einer Erstinstallation von Anlagen bis 200 m2 wurden die BAFA-Zuschüsse von 110 Euro pro angefangener Quadratmeter auf 105 Euro gesenkt.

Das Fördervolumen im Jahre 2005 wurde auf 131 Millionen Euro festgelegt. Der BAFA-Fördertopf war allerdings bereits Ende Oktober 2005 erschöpft.[7] Die Reaktion von Akteuren aus der erneuerbaren-Energien Branche und der interessierten Bevölkerung war, dass die Förderhöhe aus den Haushaltsmitteln im Jahre 2006 auf 240 Millionen Euro zu erhöhen.[8]

Die Richtlinien traten am 17. Juni 2005 in Kraft.

Richtlinien 2006

Der Trend zur Reduzierung der Fördersetze für solarthermische Anlagen setzte sich auch in den ersten Richtlinien 2006 fort. Bei einer Erstinstallation einer Solarthermieanlage bis 200 m2 wurden die BAFA-Zuschüsse von 105 Euro pro angefangener Quadratmeter auf 84 Euro gesenkt. Bei der Erstinstallation einer solarthermischen Kombianlage (Warmwasser und Heizung) dagegen entsprach der Zuschuss 108 Euro pro angefangener Quadratmeter. Dies sollte einen beschleunigten Ausbau von Kombianlagen steuern.

Die Richtlinien traten am 14. März 2013 in Kraft.

Richtlinienänderung 2006

Da auch 2006 die Fördermittel des BAFA frühzeitig vergeben waren - bis Anfang Sommer waren bereits 100.000 Förderanträge eingegangen -, traten am 12. Juni 2006 neue Richtlinien in Kraft. In diesen neuen Richtlinien wurden erneut die BAFA-Fördersätze für erneurbare Wärme-Anlagen gesenkt. Die Solarthermiezuwendung sank auf 54,60 Euro pro angefangener m2. Bei automatisch beschickten Biomasseanlagen wurde der Satz von 48 Euro/kW Nennwärmeleistung auf 38,40 Euro reduziert. Dies sollte einer größeren Anzahl von Anträgen die Förderung ermöglichen.[9]

Nach der zweiten Absenkung der Fördersätze im Juni 2006, gab das BAFA im August bekannt, dass aller Voraussicht nach nur Anträge eine positive Zusage erhielten, die bis zum 15. Juni eingereicht worden wären. Ein weiterer hemmender Faktor für eine weitere Zunahme der Anträge war, dass der Bundeshaushalt und damit die Gesamtfördersumme des MAP erst im Sommer 2006 beschlossen worden war. Bewilligungen für 2006 wurden infolgedessen erst ab Mai und in größerem Umfang erst ab August des Jahres ausgesprochen.[10]

Im Jahr 2006 wurden mit Zuwendungen des BAFA von 165 Millionen Euro 140.000 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 1,5 Milliarden Euro gefördert.

Richtlinien 2007

Mit dem MAP 2007 wurden die Fördersätze für solarthermische Anlagen und feste Biomasse erneut gesenkt. Bei Solarthermie wurde die Größe der über das BAFA geförderten Anlagen von "bis zu 200 m2" auf "bis zu 40 m2" reduziert, die Förderhöhe auf 40 Euro pro angefangener Quadratmeter gekürzt. Bei biogenen Festbrennstoffen wurden für Anlagen, die mit Holzpellets betrieben wurden (auch Kombikessel)nur noch 24 Euro pro kW Nennwärmeleistung zugewiesen.

Die Richtlinien traten zum 12. Januar 2007 in Kraft.

Erste Richtlinienänderung 2007

Die erste Richtlinienänderung des Jahres 2007 wurde am 25. Juli implementiert. Sie betraf vorwiegend Änderungen bei den Fördersätzen im Bereich Solarthermie und Biomasse. Die Erhöhung der Förderung ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Fördersätze in den Jahren zuvor stark reduziert wurden, die Eigenheimzulage weggefallen und die Mehrwertsteuer 2006 erhöht worden war, ein Absatzrückgang von 35 % im Solarbereich und zu mehr als 60 % bei Pellets und im weiteren Biomassesektor zu verzeichnen war.[11] Mit der ersten Richtlinienänderung wurden die Fördersätze für Solarthermie auf 60 Euro pro angefangener Quadratmeter, bei Solar-Kombianlagen auf 105 Euro und bei Biomasse für Holzpellets auf 36 Euro pro kW Nennwärmeleistung hochgesetzt.

Zweite Richtlinienänderung 2007

Im Gegensatz zur ersten Richtlinienänderung wurden bei der zweiten Änderung vom 19. September 2007 keine Fördersätze geändert. Die Änderung betraf lediglich Nr. 7.3 Absatz 2 in dem die Sätze 2 bis 4. entfielen: "Hierzu werden im Jahr 2007 nach Maßgabe der Nummer 9.2.1 bis zu 70 Anlagen und der Nummer 10.1.3 bis zu 30 Anlagen gefördert. Die Auswahl der Anlagen erfolgt nach Kriterien unter besonderer Berücksichtigung der solaren Nutzwärmekosten sowie des Zuschussbedarfs. Über die Auswahl der förderfähigen Investitionen wird vierteljährlich entschieden."

Dritte Richtlinienänderung 2007

Am 16. Oktober 2007 wurden die Richtlinien ein drittes und letztes Mal in diesem Jahr geändert. Aufgrund der nach wie vor rückläufigen Nachfrage und auf Drängen des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH), wurde bei Solar-Kombianlagen ein Bonus von 750 Euro für die Substitution des bisherigen Heizkessels durch einen neuen Brennwertkessel nach EnEV.

Im Jahre 2007 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die ein Gesamtinvestitionsvolumen von 1,5 Mrd. Euro auslösten.

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

Mit der Richtlinienänderung 2008 wurde das Profil des Marktanreizprogramm auf den Wärmebereich konzentriert und auch der Name der Richtlinie geändert in "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt".

Richtlinien 2008

Seit dem Jahr 2000 waren beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mehr als eine Million Förderanträge eingegangen. Mit Mitteln von über 827 Millionen Euro wurden seit 2000 rund 625.000 Vorhaben gefördert. Damit wurden Investitionen von über 6,5 Milliarden Euro ausgelöst. Das Marktanreizprogramm war bis dato das wichtigste Förderinstrument zur Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums gewährte das BAFA Zuschüsse für Solarkollektoren und Biomassekessel. Jährlich gingen beim BAFA im Durchschnitt etwa 160.000 Anträge ein. Im Regierungsentwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes wurde das MAP deshalb gesetzlich verankert und in "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" umbenannt. Das Programm wurde ab 2008 von 237 Millionen Euro auf bis zu 426 Millionen Euro (2009) aufgestockt.

Zudem können seit Anfang 2008 auch für Wärmepumpen Zuschüsse beantragt werden, was bis dahin nur für Tiefengeothermie möglich war.

Am 01. Januar 2008 traten die neue Förderrichtlinien in Kraft.

Richtlinienänderung 2008

Mit der Richtlinienänderung vom 20. Februar 2008 wurde die Frist zur Beantragung des Bonus bei Solarkollektoranlagen vom 30. Juni 2008 auf den 31. Dezember 2009 verlängert.

Richtlinien 2009

Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EE-WärmeG) musste das MAP als darin verankertes förderpolitisches Instrument erneut geändert werden, um nicht ordnungsrechtliche Faktoren zu konterkarieren. Der Satz für die Förderung von Solarkollektoren und Biomasseanlagen bei Neubauten wurde aus diesem Grunde um 25 % reduziert. Die Fördersätze für den Neu- bzw. Ausbau von EE-Wärmetechnologie bei Altbauten blieben gleich.

Die Richtlinie trat am 20. Februar 2009 mit einem Fördervolumen von 426 Millionen Euro in Kraft. Die dadurch entstandenen Gesamtinvestitionen entsprachen rund drei Milliarden Euro.

Richtlinienänderung 2009/2010

Mit Inkrafttreten der Richtlinienänderung am 17. Februar 2010 des MAP in der Version von 2009 wurde die Frist zur Beantragung eines Bonus bei Solarkollektoren auf den 31. Dezember 2010 verlängert. Zudem wurde die Beantragungsfrist für den Effizienzbonus für Anlagen im Bereich der Solarthermie, der Biomasse und der Umwälzpumpen bis zum 30. Juni 2010 ausgeweitet.

Richtlinien 2010

Im Jahre 2010 wurde der Fördertopf des MAP am 03. Mai 2010 bis 12. Juli 2010 eingefroren (qualifizierte Haushaltssperre) und dadurch 115 Millionen Euro zurückgehalten. Infolgedessen traten die Richtlinien 2010 erst am 09. August 2010 in Kraft.

Nicht mehr gefördert wurden ab dann Anlagen im Neubau, da hierfür eine bundesweite Nutzungspflicht nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz besteht. Ausgeschlossen von der Förderung wurden erstmals Vergaserkessel für Scheitholz, ebenso luftgeführte Pelletöfen sowie Solarkollektoranlagen für reine Warmwassererwärmung. Die Förderhöhe bei der Erstinstallation von Solarkollektoren wurde auf 90 Euro pro angefangenen Quadratmeter begrenzt, der Bonus bei Solarthermie und Biomasse auf 500 Euro pro Anlage reduziert. Automatisch beschickte Biomasseanlagen wurden nur noch mit 36 Euro pro kW Nennwärmeleistung bezuschusst.

Das Fördervolumen ging auf 346 Millionen Euro zurück, das Gesamtinvestitionsvolumen auf 2,2 Milliarden Euro.

Richtlinien 2011

Mit den Richlinien 2011 (11. März 2011) wurde das zuvor abgesenkte Fördervolumen bei Solarkollektoren wieder auf 120 Euro pro angefangener Quadratmeter erhöht (bis 20. Dezember 2011, danach 90 Euro). Der Bonus wurde auf 600 Euro pro Anlage heraufgesetzt.

Das Fördervolumen ging weiter auf 229 Millionen Euro zurück. Die Gesamtinvestitionen reduzierten sich auf nur noch 1,3 Milliarden Euro.

Richtlinien 2012

Ähnlich wie im Jahre 2011 wiesen die Richtlinien 2012 im Vergleich zum Vorjahr nur kleine Veränderungen auf. Bei Solarkollektoren wurde die Förderung pro angefangener Quadratmeter um 30 Euro auf 90 Euro zurückgefahren. Auch andere Fördervolumina wurden wieder reduziert. Im Gegensatz dazu stieg das Gesamtfördervolumen auf 350 Millionen Euro an.

Die Richtlinien traten am 20. Juli 2012 in Kraft.



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Leerzeile

Quellen und weiterführende Hinweise

  1. Auf europäischer Ebene: Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, Amtsblatt der EU L140/15 v. 5. Juni 2009.
  2. Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 27. Dezember 1993.
  3. (Stand 2007): Seit dem Jahr 2000 sind beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mehr als eine Million Förderanträge eingegangen. Das Marktanreizprogramm ist das wichtigste Förderinstrument zur Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums gewährt das BAFA Zuschüsse für Solarkollektoren und Biomassekessel. Jährlich gehen beim BAFA im Durchschnitt etwa 160.000 Anträge ein. Im Regierungsentwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes wurde das Marktanreizprogramm jetzt gesetzlich verankert. Das Programm wird im nächsten Jahr von 213 Millionen Euro auf bis zu 350 Millionen Euro aufgestockt. Ab Januar 2008 tritt die neue Förderrichtlinie in Kraft. Die Förderung wird auf neue Bereiche deutlich erweitert. Mit Mitteln von 827 Millionen Euro wurden seit dem Programmstart im Jahr 2000 rund 625.000 Vorhaben gefördert. Damit wurden Investitionen von über 6,5 Milliarden Euro ausgelöst. Allein im Jahr 2006 wurden 140.000 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 1,5 Milliarden Euro gefördert.
  4. Interview Dürrschmidt 2012
  5. Das Bundesamt für Wirtschaft und das Bundesausfuhramt wurden zum 01.01.2001 zusammengelegt
  6. Allein im Jahr 2000 wurden insgesamt über 100.000 Anträge eingereicht. Hiervon konnten Fördergelder in Höhe von ca. 326 Millionen DM bewilligt und Auszahlungen in Höhe von ca. 90 Millionen DM veranlasst werden.
  7. Pecka, M.: Marktanreizprogramm in diesem Jahr erschöpft, in: Energie & Management, 3.11.2005.
  8. Diefenbach: Mieterbund: Erneuerbare Energien drosseln Heizkosten, in: Frankfurter Rundschau, 14.12.2005.
  9. Pecka, M.: Weniger Zuschüsse für Solarthermie und Biomassekessel, in: Energie & Management, 30.06.2006.
  10. Böhnisch, H.; Kelm, T. (2007): Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Marktanreizprogramm) im Zeitraum Januar bis Dezember 2006, Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg, S. 4.
  11. DPA: Gabriel gibt mehr Zuschüsse für Solarwärme und Pellet-Heizungen, 1.08.2007.