Politische Strategien in Bayern

Bayrisches Energiekonzept 2011

Im bayrischen Energiekonzept rief die Landesregierung das Ziel aus, bis 2021 den Wärmebedarf in öffentlichen, privaten und gewerblichen Gebäuden um 20 % zu reduzieren. Dies sollte über verschiedene Instrumente erreicht werden. So sollte das bundesweite Programm der KfW zur CO2-Gebäudesanierung auf 4 Mrd. Euro jährlich budgetiert werden, was einer Verdoppelung des Mitteleinsatzes im Vergleich zu 2009 entspräche. Allerdings bedeutete dies eine Einmischung in bundespolitische Angelegenheiten. Zudem sollten – wiederum auf Bundesebene – steuerliche Anreize bei hochwertiger energetischer Sanierung im Gebäudebestand geschaffen werden. Auch die dritte vorgebrachte Veränderung betrifft die Bundesebene: die Beseitigung rechtlicher Hemmnisse bei der energetischen Gebäudesanierung. Auf Landesebene sollte das Sonderprogramm „Energetische Sanierung staatlicher Gebäude“, das seit 2008 existierte fortgeführt werden. Letztlich schob die bayrische Landesregierung in ihrem Energiekonzept von 2011 jedoch die Verantwortlichkeit für das Erreichen der Landesziele auf politische und juristische Veränderungen auf der Bundesebene[1].

Quellen und weiterführende Hinweise

  1. Bayerische Staatsregierung (2011): Bayerisches Energiekonzept „Energie innovativ“, München



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