Politische und administrative Akteure

Bundesregierungen seit 1990 und ihre Klimaschutzpolitik

Die Nutzung regenerativer Energien zur Wärmeerzeugung stand bereits Anfang der 1990er in den Koalitionsverträgen der damaligen Regierungsparteien (Union und FDP). Die Fortschreibung der Wärmenutzungsverordnung und der Heizungsanlagenverordnung unter Bundeskanzler Helmut Kohl gehen auf diese Vereinbarungen zurück. Die einsetzende Klimaschutzpolitik der Bundesregierung stand im Hinblick auf die Steuerungsaufmerksamkeit jedoch in Konkurrenz zur Bewältigung der durch die Vereinigung der beiden deutschen Staaten verursachten Herausforderungen. Bei der nach der Wende einsetzenden Modernisierungswelle war die Förderung der CO2-Minderung durch Anwendung von EE-Wärmetechniken in den neuen Bundesländern angesichts der Vielzahl der zu bewältigenden wirtschaftlichen und administrativen Auf- und Umbauprozesse zunächst kein prioritäres Thema. Der Einbau von Gas-Heizungsanlagen, durch die im Vergleich zu Braunkohleheizungen eine beträchtliche Immissionsminderung und Steigerung der Effizienz erreicht wurde, galt bereits als Verbesserung. Wenn es um erneuerbare Energien ging, standen Maßnahmen zur Förderung der EE-Stromerzeugung – vor allem durch die Windenergienutzung – im Zentrum der politischen Aufmerksamkeit. Ab 1994 gehörte auch die Photovoltaik zu den nach dem StrEG geförderten Technologien. Die Innovationsentwicklung und Herstellung der Marktfähigkeit von Solarmodulen zur Verstromung solarer Energie gewann an Bedeutung, zumal daran – gerade in den ostdeutschen Bundesländern – der Aufbau von Produktionskapazitäten gebunden war. Zwar sollte der Durchbruch noch gut 10 Jahre dauern, dennoch gewann die PV-Branche gegenüber der Solarthermie-Branche zunehmend an Boden. Ende der 1990er, unter der rot-grünen Bundesregierung (1998 bis 2005) mit Kanzler Gerhard Schröder (SPD) bekam die Energiepolitik einen höheren Stellenwert für die Erreichung der Klimaschutzziele. Die „Energiewende“ avancierte zu einem der umweltpolitischen Kernziele (Mautz 2005,113)[1]. Im Wärmesektor wurden mit der EnEV Maßnahmen zur Anlagen- und Gebäudeeffizienz vorangetrieben, während Maßnahmen zur Minderung von Anlagenemissionen (CO2 und Feinstaub) weniger erfolgreich waren. Die Kräfte von Bündnis90/Die GRÜNEN waren u. a. durch die so genannten Energiekonsensgespräche mit den Energieerzeugern gebunden, mit denen der Atom¬ausstieg vorangetrieben werden sollte. Mit dem Atomausstieg war die explizite Forderung nach dem Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor verbunden. Der Wärmesektor spielte in dieser Phase im Vergleich dazu eine untergeordnete Rolle. So konnte sich im Zuge der 2002 geführten Koalitionsverhandlungen der von einzelnen Politikern von SPD und GRÜNEN – Hermann Scheer und Hans-Josef Fell – eingebrachte Vorschlag eines „Regenerativ-Wärme-Gesetzes“ nach Vorbild des EEG vorerst nicht durchsetzen (IZW 2002)[2]. Nach einer Studie der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (2005)[3] wurden seit 1990 in 15 Jahren Klimaschutzpolitik nach Ausblenden der unmittelbaren Einflüsse der deutschen Wieder¬vereinigung nur eine gleichmäßige Abnahme der CO2-Emissionen um 0,6 % pro Jahr festgestellt. Das deutsche Reduktionsziel von 25 % bis 2005 wurde weit verfehlt, obgleich das Ziel viele Jahre im Mittelpunkt der deutschen Umweltpolitik gestanden hatte. Um es zu erreichen hätte man das Zweieinhalbfache der jährlichen Minderungsrate gebraucht (Deutsche Physikalische Gesellschaft 2005, 13 f.)[3]. Nach den im Jahr 2005 vorgezogenen Wahlen führte die große Koalition (CDU/CSU und SPD) unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Energiepolitik fort. Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) setzte im Bereich der Energiepolitik zwischen 2005 und 2009 weiterhin auf eine enge Verknüpfung von Klimaschutz und Energiepolitik. Im Rahmen der Innovationsinitiative „Energie für Deutschland“ betonte er zudem die wirtschaftlich vorteilhaften Effekte (Arbeitsplätze, Marktführerschaft) der erneuerbaren Energien. Der Fokus richtete sich weiterhin schwerpunktmäßig auf den Ausbau der EE-Erzeugung im Stromsektor. Die neue Bundesregierung legte im Koalitionsvertrag aber auch fest, dass die Marktpotenziale regenerativer Energien zur Wärmenutzung durch Fortführung des MAP und durch zusätzliche Instrumente, wie beispielsweise „ein regeneratives Wärmenutzungsgesetz“ besser erschlossen werden sollen (CDU/CSU 2005,51)[4]. Allerdings blieb offen, an welchem Modell sich das EEWärmeG orientieren sollte. Nach der Bundestagswahl 2009 setzte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Regierung in einer schwarz-gelben Koalition fort. Unter Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und später Peter Altmaier (CDU) wurde der Stromnetzausbau zur Integration des erneuerbaren Stroms zu einem zentralen Thema, ergänzt um die Herausforderung der Kostenbegrenzung beim EEG. Die Diskussion um den Energiepreisanstieg am Wirtschaftsstandort Deutschland sowie die Rückwirkungen auf den zugunsten der Industrie stärker belasteten Verbraucher beeinflusste die Investitionsbereitschaft in erneuerbare Wärme in ungünstiger Weise.

Einzelne politische und administrative Akteure

Enquete-Kommission des Dt. Bundestages „Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre“

Im Jahr 1987 beantragten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP eine Enquete-Kommission zum Thema "Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre", während DIE GRÜNEN eine Enquete-Kommission zum Thema "Langfristiger Klimaschutz" einrichten lassen wollten. Nach Beratung in verschiedenen Ausschüssen einigten sich alle Fraktionen auf die Einsetzung einer Enquete "Vorsorge zum Schutz der Erdatmosphäre". Sie bestand aus neun Abgeordneten des Bundestages und neun externen Experten. Ihre Aufgabe bestand darin, eine Bestandsaufnahme über die globalen Veränderungen der Erdatmosphäre vorzunehmen und den Stand der Ursachen- und Wirkungsforschung festzustellen sowie mögliche nationale und internationale Vorsorge- und Gegenmaßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt vorzuschlagen.[5]. Die Enquête-Kommission hatte bis 1995 Bestand.

Im Abschlussbericht von 1990 schlägt die Enquete-Kommission u. a. Reduktionsziele zur Verminderung der energiebedingten CO2-Emissionen bis zu den Jahren 2005 und 2050 vor.

Der Bericht der Enquete-Kommission gilt als Startpunkt die Integration des Klimaschutzes in die nationale Politik. In den folgenden Jahren beruft sich die Bundesregierung mehrfach auf diesen Bericht, u. a. bei der Verabschiedung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung im Jahr 2000.

Ministerkonferenzen und Arbeitskreise

Umweltministerkonferenz

Die Umweltministerkonferenz (UMK) ist die Fachministerkonferenz für Umweltpolitik, in der die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren des Bundes und der Länder mit Stimmrecht vertreten sind. Sie dient vorrangig der umweltpolitischen Koordination der für den Umweltbereich zuständigen Ressortleitungen der Bundesländer. Die Beschlüsse der UMK haben keine unmittelbar rechtlich bindende Wirkung, sollen aber eine möglichst einheitliche Umsetzung von umweltrelevanten Gesetzen in den Ländern vorbereiten , umweltpolitische Akzente setzten und Weichen stellen. Jede UMK wird durch eine Amtschefkonferenz (ACK) inhaltlich vorbereitet. Die Durchführung und Organisation obliegt den Bundesländern nach turnusgemäßer alphabetischer Reihenfolge.

"Bund-Länder-Arbeitskreise" (BLAK)

Die Bearbeitung der Aufträge der ACK/UMK und regelmäßige die Berichterstattung an die ACK/UMK erfolgt durch „Bund-Länder-Arbeitskreise" (BLAK) bzw. "Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften" (BLAG). Von 1998 bis 2001 war der BLAK "Energie und Umwelt“ Berichterstatter der ACK/UMK. Ab 2002 werden die Arbeitsgremien als Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft (BLAG) bezeichnet. Der BLAK "Energie und Umwelt“ wurde in die „Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Entwicklung“ (BLAG NE) integriert. Die BLAG NE existierte bis 2007, dann ist sie in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie, Mobilität - Nachhaltigkeit (BLAG KliNa) aufgegangen.

"Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft" Klima, Energie, Mobilität – Nachhaltigkeit – BLAG KliNa

Die BLAG KliNa besteht seit dem 17. Januar 2008 (konstituierende Sitzung) und ist das aktuelle Arbeitsgremium der UMK.

Der Beschluss zur Gründung einer Arbeitsgruppe zum EEWärmeG geht auf den Beschluss der 42. Amtschefkonferenz am 19. und 20. November 2008 in Speyer zurück: TOP 14: Die Amtschefkonferenz empfiehlt der Umweltministerkonferenz folgenden Beschluss: Die Umweltministerkonferenz begrüßt die Initiative der BLAG KliNa, eine gemeinsame länderoffene Arbeitsgruppe mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungs¬wesen (ASBW) der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) zum Vollzug des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) einzusetzen, in der auch Vertreter anderer für das EEWärmeG federführend zuständiger Ressorts mitwirken sollen und beauftragt die BLAG KliNa, gemeinsam mit dem ASBW schnellst möglich zur konstituierenden Sitzung einzuladen. Protokollerklärung des Landes Bayern: Die Zuständigkeit für das EEWärmeG liegt in den Ländern bei unterschiedlichen Ressorts. Deswegen sollten in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zweckmäßigerweise die Länder durch das jeweils fachlich zuständige Ministerium vertreten werden. Erforderlich ist daher eine „maßgeschneiderte“ Arbeitsgruppe aus Bundes- und Ländervertretern.

Arbeitsgruppe "Vollzug des Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetzes (EEWärmeG)"

Die Arbeitsgruppe "Vollzug des Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetzes (EEWärmeG)" konstituierte sich 2009.

Quellen und weiterführende Hinweise

  1. Mautz, R.; Byzio, A. (2005): Die soziale Dynamik der regenerativen Energien – am Beispiel der Fotovoltaik, der Biogasverstromung und der Windenergie. DFG-Projekt RO 465/8-1: Soziale Dynamik der Energiewende. Zwischenbericht. Hg. v. SOFI (Soziologisches Forschungsinstitut) Göttingen. Göttingen. Online verfügbar unter http://www.sofi-goettingen.de/index.php?id=574, zuletzt geprüft am 02.04.2014.
  2. IZW (2002): Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG). In: Wärmepumpe Aktuell 4 (3), S. 4. Online verfügbar unter http://www.izw-online.de/berichte/WP_aktuell.php?file=3&sort=1, zuletzt geprüft am 24.07.2014.
  3. Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG) (2005): Klimaschutz und Energieversorgung in Deutschland 1990 – 2020. Eine Studie der Deutschen Gesellschaft. Bad Honnef. Online verfügbar unter https://www.dpg-physik.de/dpg/gliederung/ak/ake/studien/energiestudie.pdf, zuletzt geprüft am 02.04.2014.
  4. CDU/CSU; SPD (2005): Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag. Online verfügbar unter http://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/05_11_11_Koalitionsvertrag_Langfassung_navigierbar_0.pdf, zuletzt geprüft am 13.02.2014.
  5. http://www.nachhaltigkeit.info/artikel/deutsche_politik_5/Enquete_Kommissionen_102/11_bt_ek_schutz_erdatmosphaere_659.htm



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