Thüringen

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1991: Richtlinie für Fördermaßnahmen im Energiebereich

Das Ministerium für Wirtschaft und Technik Thüringen führte im Jahre 1991 die Richtlinie für Fördermaßnahmen im Energiebereich zur Entlastung der Umwelt und zur Schonung nichterneuerbarer Energiequellen ein. Die Förderung für den Austausch einer Heizungsanlage bzw. die Neuinstallation von EE-Wärmetechnologien konnte jedoch nur von kleinen und mittleren Unternehmen und von kirchlichen und kommunalen Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Förderhöhe betrug bis zu 20 % der Investitionskosten, im Höchstfall jedoch 20.000 DM. Eine Ausnahme bildete die Solarthermie. Hier konnten auch Privatpersonen eine Zuwendung für die Installation von Neuanlagen beantragen. Diese war auf 20 % der förderfähigen Kosten, im Höchstfalle auf 10.000 DM konzipiert[1].

1996: Richtlinie zur Förderung der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung

Im Jahre 1996 wurde die Richtlinie durch die „Richtlinie zur Förderung der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien“ ersetzt. Im Bereich der regenerativen Wärmegewinnung lag ein Schwerpunkt auf der Verwendung von Solarthermie und Biomasse. Solarthermie wurde dabei bei Anlagen bis 10 m2 mit 400 DM pro m2, über 10 m2 mit 300 DM pro m2 gefördert. Die Höchstsumme betrug 50.000 DM. Bei Biomasse lag die Zuwendung bei 150 DM je kW thermischer Leistung bei Anlagen zwischen 15 und 50 kW. Bei größeren Anlagen lag die Förderung bei 100 DM pro kW. Der Höchstförderbetrag lag bei 200.000 DM[2]. Die Richtlinie wurde im Jahre 2000 novelliert. Dabei wurden die Sätze für Solarthermie auf 2.000 DM bei Anlagen bis 8 m2 Kollektorfläche und auf 250 DM pro m2 bei größeren Anlagen angeglichen. Der Höchstbetrag lag bei 150.000 DM. Bei Biomasse lag die Zuwendung nun bei 120 DM je kW thermischer Leistung bei Anlagen bis 50 kW. Die Förderhöchstsumme betrug 2.000 DM pro Anlage[3]. Zwischen 1991 und 2005 wurden Solarthermieanlagen mit 13,26 Mio. Euro, Biomasseanlagen zur thermischen Nutzung mit 19,33 Mio. Euro über Landesmittel gefördert.

Quellen und weiterführende Hinweise

  1. Ministerium für Wirtschaft und Technik Thüringen (1991): Richtlinie für die Förderung im Energiebereich, Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 37.
  2. Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur Thüringen (1996): Richtlinie zur Förderung der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien, 01RILI96-97.
  3. Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur Thüringen (2000): Richtlinie zur Förderung der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung insbesondere auf Basis von erneuerbaren Energien, Rili2000.



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