Umwelteffekte biogener Festbrennstoffnutzung

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Effekte der Holzentnahme auf Waldökosysteme

Totholz als Lebensraum

Folgen des Nährstoffentzugs für Waldökosysteme durch Rest- und Schwachholznutzung. Mit jeder Nutzung von Holz und sonstiger Biomasse werden dem Waldökosystem Kohlenstoff und Nährstoffe entzogen. Die Nährstoffe in den oberirdischen Baumteilen sind nicht gleichmäßig verteilt, sondern konzentrieren sich in der Rinde, Ästen Blättern und Nadeln. Insbesondere bei deren Mit-Entnahme erfolgt ein – im Verhältnis zur Biomasse – überproportionaler Nährstoffentzug. Mittel- und langfristig können Mangelerscheinungen auftreten, die den Holzzuwachs zukünftiger Kulturen erheblich vermindern[1] Außerdem kann es zu einer Humusverarmung der Waldböden kommen, was die Standorteigenschaften weiter verschlechtert.

Der Nährstoffentzug kann darüber hinaus eine Versauerung der Böden nach sich ziehen, was wiederum negative Folgen für das Grundwasser infolge erhöhter Schadstoffmobilität hat. Ob bzw. wie stark die Böden beeinträchtigt werden, hängt von der Ausgangslage (Nährstoffvorrat und -nachlieferung) ab.[2][3]

Zielkonflikt Holzentnahme und Umsetzung der Biodiversitätsziele (FFH-Richtlinie) im Wald

Naturschutzrechtlicher Status und Biodiversitätsziele im Wald

Restholz

Rund zwei Drittel der Waldflächen unterliegen einem naturschutzrechtlichen Schutzstatus. Das klingt zunächst viel, aber den größten Anteil machen Landschaftsschutzgebiete (47 %) und Naturparke (38 %) aus. Beide Schutzgebietskategorien üben nur einen „extensiven“ Schutz aus, denn in der Regel bestehen in diesen Gebieten keine forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinschränkungen.

Schutzgebietskategorien mit intensivem Schutzstatus wie Naturschutzgebiete (6 %), Biosphärenreservate (4 %) und Nationalparke (1 %) machen mit insgesamt 11 % an der Waldfläche nur geringe Flächenanteile aus.

Die genannten nationalen Schutzkategorien (v. a. NSG und LSG) können sich mit nach europäischen Recht vorgesehenen Schutzkategorien, den Natura 2000-Gebieten (d. h. FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) überlagern. Deren Ausweisung bedeutet einen strengeren Schutz. Natur 2000 Gebiete sollen sicherstellen, dass diejenigen natürlichen Wald-Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten des Waldes, für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat, in einem günstigen Erhaltungszustand bleiben oder in einen solchen versetzt werden.

Natura 2000-Gebiete nehmen einen Anteil von 24 % der Gesamtwaldfläche ein. Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz[4] unterliegen damit ca. 1,8 Mio. ha von insgesamt ca. 11 Mio. ha Waldfläche strengen habitat- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Allerdings sind von den 1,8 Mio. ha wiederum nur rund 817.000 ha als Wald-Lebensraumtypen ausgewiesen (vgl. Tabelle). Dieses macht 46 % der FFH-Waldfläche aus, die restlichen 54 % dienen als Füll- und Pufferflächen.

Die Naturschutzverwaltungen und Umweltverbände beklagen, dass 46 % Anteil streng geschützter Waldlebensraumtypen insgesamt zu gering ist, um die Biodiversitätsziele im Wald zu erreichen. Selbst auf diesen Flächen erfolge die Erstellung und Umsetzung der vorgeschriebenen FFH-Managementpläne, in denen die naturschutzfachliche Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele in den FFH-Gebieten festzulegen sind, nur schleppend: Die Managementpläne liegen in den Bundesländern immer noch nicht vollständig vor.[4]

Die Forstwirtschaft befürchtet, dass Maßnahmen des FFH-Gebietsmanagements wie der „dauerhafte Erhalt von Alt- und Habitatbäumen und der „Erhalt eines ausreichenden Anteils von Beständen in der Reifephase“ die Entnahmemengen von Energieholz begrenzen. Diese Maßnahmen sind daher besonders umstritten. Sie würden v. a. die Nutzbarkeit der geschützten Buchenwald-Lebensraumtypen, die rd. 72 % der in Deutschland geschützten Wald-Lebensraumtypen ausmachen einschränken. Von solchen Einschränkungen wären nach Wippel[4] vor allem die privaten und genossenschaftlichen Holzwerber die vornehmlich aus den Buchenwaldbeständen Scheitholz für den Hausbrand gewinnen, betroffen.


Geschützte Waldlebensraumtypen in Deutschland[4]


Umweltbelastungen durch Ascheverwertung und –entsorgung

Während der Bereich der Anlagengenehmigung und Luftreinhaltung durch Immissionsschutz-vorgaben bereits umfassend geregelt ist, existieren für die Ascheentsorgung /-verwertung aus Holzfeuerungen noch keine konsistenten Normen.[5] Grundsätzlich sind Holzaschen Abfälle im Sinne des Kreislauf¬wirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Bei der Verwertung und Entsorgung dieser Abfälle sind, je nach Verwertungsbereich, unterschiedliche weitergehende Rechtsnormen zu beachten.


Verwertung als Dünger nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und Düngemittelverordnung (DüMV)

Nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft (KrW-/AbfG) liegt eine Verwertung der Holzasche als Dünger für land- und forstwirtschaftliche Flächen nahe. Der durch Biomasseentzug entstandene Nährstoffbedarf könnte dadurch teilweise wieder ausgeglichen werden. Der Düngewert der Asche wird maßgeblich von den Gehalten an P, Ca, Mg und K bestimmt. Deren Anteile variieren in Abhängigkeit von Aschetyp sowie Art und Herkunft der Biomasse und ihrer thermischen Umsetzung stark. Die Aschen müssen deshalb im Labor analysiert, klassifiziert und entsprechend der Düngemittelverordnung (DüMV) einem zugelassenen Düngemitteltyp zugeordnet werden.

Prinzipiell dürfen aus der Verbrennung von naturbelassenem Holz ausschließlich „unbelastete“ Aschen aus dem Brennraum (Rostasche) eingesetzt werden. Bei Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte und Mindestnährstoffgehalte kann die Asche in Reinform als Kalk- oder Kaliumdünger verwendet werden. Die meisten forstwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen in Deutschland unterliegen einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Diese Zertifizierungsvorgaben begrenzen allerdings die Ausbringung dieser Dünger zur Ertragssteigerung. Zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit können Aschen bis zu einem Anteil von 30 % zur Bodenschutzkalkung zugegeben werden. Weitergehende Regelungen treffen Waldgesetze der einzelnen Bundesländer, z. B. inwieweit die Ausbringung von Holzasche außerhalb der Waldkalkung zulässig ist.


Entsorgung im Hausmüll oder Zumischung in Kompostieranlagen

Die Asche aus privaten Holzfeuerungsanlagen wird üblicher Weise über den Hausmüll entsorgt (Aschetonne). Dem Ausbringen von Holzaschen aus Kleinfeuerungsanlagen z. B. im Garten steht die nach dem BBodSchG bzw. BBodSchV begrenzt zulässige, jährliche Zusatzbelastung der Böden durch Schwermetalle entgegen. Sie erlauben nur geringe Ausbringungsmengen.

Eine Zumischung von Holzaschen in Kompostieranlagen ist entsprechend den Vorgaben der Bioabfallverordnung (BioAbfV) möglich.

Für größere Aschemengen, die nicht zur Bodenschutzkalkung ausgebracht oder Düngemitteln bzw. Kompost zugemischt werden können, sind andere Entsorgungswege zu suchen. Bei schwacher Belastung können sie z. B. noch als Bauzuschlagstoff Verwendung finden, bei starker Belastung müssen sie deponiert werden.


Deponierung

Stark belastete Aschen müssen auf einer auf einer Deponie gelagert werden. Die Möglichkeiten dafür hängen von der Auslaugfähigkeit der einzelnen Schadstoffe ab. Üblicherweise dürfen Feuerraumaschen obertägig deponiert werden, während „stark belastete Aschen“ (z. B. Filterstäube) wegen hoher TOC- und Eluatbelastungen unterirdisch abgelagert werden müssen.


Quellen und Fußnoten

  1. Meiwes et al. 2008: Potenziale und Restriktionen der Biomassenutzung im Wald. In: AFZ – Der Wald Nr. 10-11, S. 598-603
  2. Streckfuß, M. (2006): Dossier Energieholz. Hrsg.: Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF), 31.08.2006. [Link war falsch]
  3. Englisch, Michael (2007): Ökologische Grenzen der Biomassenutzung in Wäldern. In: BFW-Praxisinformation (13), S. 8–10.
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 BfN 2012 in Wippel et al. (2012): Projekt FFH-Impact. Executive Summary. Arbeitsbericht des Instituts für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft 2012/03.
  5. Witt 2012: Holzpelletbereitstellung für Kleinfeuerungsanlagen. Analyse und Bewertung von Einflussmöglichkeiten auf die Brennstofffestigkeit. DBFZ-report Nr. 14 [1]