Akteure mit Einfluss auf die Technikentscheidung

Version vom 22. Mai 2014, 16:35 Uhr von Elke (Diskussion | Beiträge) (Übersicht Energieberatungen in den Ländern)

Handwerk

Aus- und Fortbildung

2003 wurde die Ausbildung im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk neu konzipiert. Die bisherigen o. g. Ausbildungsgänge wurden zum „Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK)“ zusammengefasst. Damit ging eine Veränderung der Ausbildungsinhalte einher, die seither auch die Montage von Solaranlagen, Energieberatung und das Themenfeld Einsatz regenerativer Energie umfassen. Dadurch kamen Komponenten der Solartechnik und der Elektrotechnik zur Ausbildung hinzu. Im letzten Abschnitt der Ausbildung können jeweils die Zusätze „Schwerpunkt Umwelttechnik“, „Schwerpunkt Wärmetechnik“, „Schwerpunkt Gas- Wassertechnik“ oder „Schwerpunkt Klimatechnik“ gewählt werden. Der Anlagenmechaniker ist nach erfolgreicher Abschlussprüfung auch „Elektrofachkraft“ für festgelegte Tätigkeiten, z. B. für Tätigkeiten, die den Stromkreis ab der Unterverteilung bis beispielsweise zu einer Heizkreispumpe betreffen. Die ersten Anlagemechaniker für SHK haben Anfang 2007 ihre Ausbildung abgeschlossen.

Die Absolventen der früheren Ausbildungsgänge „Gas- und Wasserinstallateur“ sowie „Zentralheizungs- und Lüftungsbauer“ sind weiterhin darauf angewiesen, sich das Fachwissen etwa über berufsbegleitende Fortbildungsangebote anzueignen. Herstellerschulungen bieten daneben die Möglichkeit, einschlägiges Fachwissen – allerdings meistens produktbezogen – zu erwerben.

Hersteller

Großhandel

Schornsteinfeger

Energieberatungen

Land Brandenburg

Das Land Brandenburg hat aufgrund einer Selbstverpflichtung zur Wärmenutzungs- und Energie¬anwendungs¬beratung im Landesimmissionsschutzgesetz eine Landes-Energieagentur (ZAB-Energie) eingerichtet, die die Funktion einer unabhängigen Energieberatung für Industrie, Gewerbe und Kommunen erfüllt. Eine entsprechende Verpflichtung fand sich bereits im Vorschaltgesetz zum LImSchG von 1991. Nach § 9 Abs. 1 LImSchG heißt es: „Die Landesregierung gewährleistet eine angemessene und interessenunabhängige Beratung wärme- oder stromerzeugender sowie wärme- oder stromverbrauchender Betriebe, Haushaltungen, Selbstverwaltungs¬körperschaften, Behörden und sonstiger Einrichtungen. Das Land errichtet eine Energiesparagentur.“ Die ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB), Bereich Energie, berät als nach § 9 LImSchG vorgeschriebene EnergieSpar-Agentur Unternehmen und Kommunen zu allen Fragen der Energieeffizienz und zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien.

Ein anderes Modell sind vom Land geförderte Energieagenturen als operative Plattformen, die ein breites Beratungsspektrum im Auftrag der Landesregierungen abdecken (z. B. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz).

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