Foerderanforderungen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Ab 1995 wurden in den Richtlinien technische Mindestanforderungen festgeschrieben, die die geförderten Anlagen erfüllen mussten, um über das [[Marktanreizprogramm]] gefördert zu werden. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich keine Breitenförderung dar, sondern beförderte | + | Ab 1995 wurden in den Richtlinien technische Mindestanforderungen festgeschrieben, die die geförderten Anlagen erfüllen mussten, um über das [[Marktanreizprogramm]] gefördert zu werden. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich keine Breitenförderung dar, sondern beförderte gezielt Produktinnovationen, etwa vergleichbar mit dem Energieeffizienzlabel für Kühlschränke, Waschmaschinen etc. Die Innovationsanreize wurden mit der 2008 eingeführten Bonus "Innovationsförderung" weiter verstärkt. Anlagen, die die Mindestanforderungen der jeweiligen Richtlinie deutlich übererfüllen, bekommen dafür einen Bonus. Hierdurch sollen sowohl besonders innovative Produkte gefördert, als auch geplante und absehbare gesetzliche Regelungen vorweg genommen werden. |
Die Anlagen, die den Produktanforderungen der MAP-Richtlinien entsprachen, wurden in Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen <ref>Vgl. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html</ref> aufgeführt.Diese Listen hatten "Empfehlungscharakter" so dass die darin aufgeführten Anlagen stärker nachgefragt waren und sich durchsetzen konnten. Dieser Prozess trug zum Innovationsfortschritt bei. | Die Anlagen, die den Produktanforderungen der MAP-Richtlinien entsprachen, wurden in Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen <ref>Vgl. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html</ref> aufgeführt.Diese Listen hatten "Empfehlungscharakter" so dass die darin aufgeführten Anlagen stärker nachgefragt waren und sich durchsetzen konnten. Dieser Prozess trug zum Innovationsfortschritt bei. | ||
Version vom 22. Januar 2015, 17:56 Uhr
Ab 1995 wurden in den Richtlinien technische Mindestanforderungen festgeschrieben, die die geförderten Anlagen erfüllen mussten, um über das Marktanreizprogramm gefördert zu werden. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich keine Breitenförderung dar, sondern beförderte gezielt Produktinnovationen, etwa vergleichbar mit dem Energieeffizienzlabel für Kühlschränke, Waschmaschinen etc. Die Innovationsanreize wurden mit der 2008 eingeführten Bonus "Innovationsförderung" weiter verstärkt. Anlagen, die die Mindestanforderungen der jeweiligen Richtlinie deutlich übererfüllen, bekommen dafür einen Bonus. Hierdurch sollen sowohl besonders innovative Produkte gefördert, als auch geplante und absehbare gesetzliche Regelungen vorweg genommen werden. Die Anlagen, die den Produktanforderungen der MAP-Richtlinien entsprachen, wurden in Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen [1] aufgeführt.Diese Listen hatten "Empfehlungscharakter" so dass die darin aufgeführten Anlagen stärker nachgefragt waren und sich durchsetzen konnten. Dieser Prozess trug zum Innovationsfortschritt bei.
Tabelle zur Entwicklung der technischen Förderanforderungen in den Richtlinien
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