Foerderanforderungen: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 1: Zeile 1:
Für eine Förderung über das [[Marktanreizprogramm]] wurden bereits ab 1995 in den Richtlinien technische Mindestanforderungen festgeschrieben, ohne die von den Produkten der Hersteller zu erfüllen sind. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich nicht nur eine schlichte Breitenförderung dar, sondern beförderte auch gezielt Produktinnovationen, vergleichbar wie die Energieeffizienzlabel für Kühlschränke, Waschmaschinen etc. Dies wurde mit der 2008 zusätzlich eingeführten Bonus "Innovationsförderung" weiter verstärkt. Anlagen, die die Mindestanforderungen deutlich übererfüllen, bekommen dafür einen Bonus. Hierdurch sollen sowohl besonders innovative Produkte gefördert, als auch geplante und absehbare gesetzlichliche Regelungen vorweg genommen werden.
+
Ab 1995 wurden in den Richtlinien technische Mindestanforderungen festgeschrieben, die die geförderten Anlagen erfüllen mussten, um über das [[Marktanreizprogramm]] gefördert zu werden. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich keine Breitenförderung dar, sondern beförderte auch gezielt Produktinnovationen, vergleichbar wie die Energieeffizienzlabel für Kühlschränke, Waschmaschinen etc. Dies wurde mit der 2008 zusätzlich eingeführten Bonus "Innovationsförderung" weiter verstärkt. Anlagen, die die Mindestanforderungen der jeweiligen Richtlinie deutlich übererfüllen, bekommen dafür einen Bonus. Hierdurch sollen sowohl besonders innovative Produkte gefördert, als auch geplante und absehbare gesetzliche Regelungen vorweg genommen werden.
Produkte, die diesen Mindestanforderungen nicht entsprachen, verschwanden in der Folge relativ bald vom Markt.  Eine besondere Rolle spielen dabei die Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen.<ref>Vgl. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html</ref>
+
Die Anlagen, die den Produktanforderungen der MAP-Richtlinien entsprachen, wurden in Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen <ref>Vgl. http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html</ref> aufgeführt.Diese Listen hatten "Empfehlungscharakter" so dass die darin aufgeführten Anlagen stärker nachgefragt waren und sich durchsetzen konnten. Dieser Prozess trug zum Innovationsfortschritt bei.
  
  

Version vom 22. Januar 2015, 17:55 Uhr

Ab 1995 wurden in den Richtlinien technische Mindestanforderungen festgeschrieben, die die geförderten Anlagen erfüllen mussten, um über das Marktanreizprogramm gefördert zu werden. Die Förderung von EE-Wärmetechnologien stellte folglich keine Breitenförderung dar, sondern beförderte auch gezielt Produktinnovationen, vergleichbar wie die Energieeffizienzlabel für Kühlschränke, Waschmaschinen etc. Dies wurde mit der 2008 zusätzlich eingeführten Bonus "Innovationsförderung" weiter verstärkt. Anlagen, die die Mindestanforderungen der jeweiligen Richtlinie deutlich übererfüllen, bekommen dafür einen Bonus. Hierdurch sollen sowohl besonders innovative Produkte gefördert, als auch geplante und absehbare gesetzliche Regelungen vorweg genommen werden. Die Anlagen, die den Produktanforderungen der MAP-Richtlinien entsprachen, wurden in Listen mit den förderfähigen Anlagen bei Holzheizungen, Solarkollektoren und Wärmepumpen [1] aufgeführt.Diese Listen hatten "Empfehlungscharakter" so dass die darin aufgeführten Anlagen stärker nachgefragt waren und sich durchsetzen konnten. Dieser Prozess trug zum Innovationsfortschritt bei.


Tabelle zur Entwicklung der technischen Förderanforderungen in den Richtlinien

Technische Förderanforderungen



Diesen Artikel als PDF herunterladen
© 2015 - Alle Rechte vorbehalten. INER-Logo Wort-Bild.jpg

Leerzeile

Quellen und Fußnoten