Normung und Zertifizierung

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Hackschnitzel

Die Qualität von Hackschnitzel ist von der Zusammensetzung des verwendeten Restholzes abhängig. Wegen der deshalb sehr großen Bandbreite der Hackschnitzelqualitäten kam es wie bei Holzpellets auch hier zur Erstellung von Normen. Den Anfang machte 1993 Österreich mit der ÖNorm M7133, die im Jahr 2010 durch die Europäische Norm EN 14961-4 „Holzhackschnitzel für die Verwendung im nichtindustriellen Bereich“ abgelöst wurde bzw. in dieser aufging.

Wesentliche Anforderungen der DIN EN 14961-4 sind:

  • Keine Verwendung von Altholz,
  • max. 20 % Wassergehalt,
  • Schnitzellänge zwischen 3,15 und 63 mm sowie
  • weniger als 3 % Aschegehalt.

Zur besseren Erkennbarkeit normgerecht hergestellte Hackschnitzel wurde eine Markt-Zertifizeriung eingefürht. Seit dem Jahr 2008 wird dafür das RAL-Gütezeichen 451 vergeben. Zusätzlich kann, wie bei Pellets seit 2011 auch eine Zertifizierung mit dem Blauen Engel für technische getrocknete Holzhackschnitzel (RAL-UZ 153) angestrebt werden. Dafür werden über die EN 14961-4 hinausgehende Anforderungen an die Herstellung hinsichtlich Nachhaltigkeit, Trocknungsenergie, Staubemissionen und letztlich Produktqualität für den Abnehmer gestellt. Bis Mitte 2013 war jedoch kein Anbieter mit Blauem Engel gelistet.

Die Nutzung normgerechter Hackschnitzel wird vor allem bei kleinen Hackschnitzelheizungen empfohlen, da deren Fördersysteme nicht auf die Förderung größerer Mengen Feinmaterial oder Hackgut mit erheblichen Anteilen an überlangen Schnitzeln ausgelegt.


Holzpellets

Für den zuverlässigen Betrieb einer Pelletheizung ist die Qualität der Holzpellets von zentraler Bedeutung. Zentrale Qualitätsmerkmale sind der Heizwert, Schüttdichte sowie Wasser- und Aschegehalt.

Folglich wurde die Einhaltung bestimmter Mindestanforderungen analog zu anderen technischen Anwendungen mit der Erstellung von Normen geregelt. Gleichzeitig mit der Zulassung als Brennstoff in Kleinfeuerungsanlagen wurde im Jahr 1996 mit der DIN 51731 auch die erste Norm für Holzpellets veröffentlicht. Als erste Norm wurde hat sie es zu einem hohen Bekanntheitsgrad gebracht, wenn auch die dort definierten Anforderungen in den Folgejahren von den Pelletheizungsherstellern zunehmend als unzureichend angesehen wurden, was in Österreich zur Überarbeitung der ÖNorm M 7135 aus dem Jahr 1990 führte. Diese stellte ab dem Jahr 1998 strengere Anforderungen an Holzpellets (letzte Überarbeitung erfolgte im Jahr 2000). In Schweden wurde 1999 der "Pellet Standard SS 187120" etabliert, der auch teilweise strengere Anforderungen als die deutsche DIN enthielt. Weiter hatte auch die Schweiz mit der Norm "SN 166000" eigene Anforderungen an die Qualität von Pellets definiert, ebenso die USA/Kanada (Standard Regulations & Standards for Pellets in the US: PFI Premium grade) und Großbritannien (The British BioGen of Practise for Biofuels – pellets).

Die DIN 51731 geriet mit der Zeit immer mehr auf das Abstellgleis, da sie ggü. der von den österreichischen Pelletkesselherstellern mitentwickelten ÖNorm weniger strenge Anforderungen stellte. Insbesondere erlaubte sie zu großzügige Bandbreiten bei Einzelparametern. Außerdem es gab keine Kontrolle der Pellets/Hersteller und trotz des Verbots von Zusatzstoffen in der DIN 51731 waren diese über die Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung in Deutschland dennoch möglich. Folglich erteilen die meisten (österreichischen) Kesselhersteller keine Freigabe mehr für DIN 51735-Pellets. Dieser Akzeptanzmangel wurde mit dem Zertifizierungsprogramm behoben. Dies war keine Änderung der DIN Norm selbst, sondern eine Zusammenführung der jeweils strengeren Anforderungen aus DIN und ÖNorm für eine Marktzertifizierung (siehe weiter unten).

Ab dem Jahr 2010 galt dann die erste europaweite Norm DIN EN 14961-2 "Holzpellets für nichtindustrielle Verwendung", die seitdem zwei Qualitätsstufen A1 und A2 (Aschegehalt max. 1 % statt 0,7 %) unterscheidet sowie mit der Qualitätsstufe B eine Regelung für Industriepellets enthält. Die Klasse A1 entspricht weitgehend den bisherigen Normen DIN plus / ÖNorm M 7135. Der nächste Schritt bei der Normierung ist die international gültige ISO 17225-2, die wiederum im Wesentlichen die Anforderungen der EN 14961-2 übernimmt und diese dann ablösen wird. Die Gültigkeitssetzung wird für das Jahr 2014 erwartet.[1]

Image Pelletnormen.jpg

Um die Einhaltung der Normen für die Kunden sichtbar zu machen, wurden hier schon mit „DIN plus“ 2002 eine erste Markt-Zertifizierung eingeführt, um die Pellets mit einem für den Markt bedeutsamen Logo zu versehen. Ab dem Jahr 2010 wurde mit der nun gültigen EU-Norm das neue ENplus Zertifikat eingeführt. Hierbei ist nun analog bisherigen ÖNorm M 7136 auch der Handel in die Zertifizierung mit einbezogen worden, so das es durch Transport, Lagerung und Lieferung nicht zu Qualitätseinbußen kommt und unvermeidlicher Staub durch die mechanische Belastung der Pellets beim Transport und Umschlag vor der Auslieferung an den Kunden entfernt wird. Hierfür besprühen erste Anbieter die Pellets direkt vor Ort während des Einblasens in den Pelletbunker mit einem Pflanzenöl und reduzieren so die Staubbelastung nach eigenen Abgaben um 95 % und verbessern die Schüttdichte und Transportfähigkeit in der Förderschnecke.

Für technisch getrocknete Pellets ist seit 2011 eine Zertifizierung (RAL-UZ 153) mit dem Blauen Engel möglich, wobei über die EN 14961-2 hinausgehende Anforderungen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Trocknungsenergie und Staubemissionen an die Herstellung gestellt werden. Bis Mitte 2013 (Redaktionsschluss) war kein Blauer Engel für Holzpellets vergeben worden.

Quellen und Fußnoten

  1. Der öffentliche Begutachtungsprozess lief bis 31.5.2013, anschließend Begutachtung der Eingaben und Vorlage der Korrekturfassung zur Zulassung.